Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: kleine am 20. Oktober 2010, 09:09:38
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Hallöchen!!
Sollte die Zahlung des Unterhaltes bedingt z.B. durch die
Schlechtwetterzeit im Baugewerbe nicht möglich sein, kann
der Unterhaltsempfänger dieses wohl beim Arbeitsamt
vorher anmelden und bekommt dann von dort sein Geld.
Das ist aber doch wohl nur eine Vorschusszahlung an den
Unterhaltsempfänger und das Arbeitsamt holt sich dann später
das Geld vom Unterhaltspflichigen wieder denke ich, oder?
Vielleicht kennt sich jemand damit aus??
Liebe Grüße
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Ist es nicht so, dass beim Arbeitsamt Winterausfallgeld beantragt werden muss?
Mit/aus dieser Leistung wäre dann zusätzlich der Unterhalt zu bestreiten.
Reichen die Leistungen nicht aus, um Unterhalt zu zahlen, müsste bei einem Titel das Familiengericht einen Abänderungsbeschluss für diesen Zeitraum aussprechen.
Ohne Titel sollte man sich mit dem anderen Part einigen, dass für diese Zeit weniger gezahlt wird.