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Autor Thema: schriftlicher Mietvertrag  (Gelesen 2875 mal)

Kati1968

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schriftlicher Mietvertrag
« am: 28. Juli 2007, 22:03:56 »

Hallo!
Ich habe eine anfänlice kurze Frage, ist ein schriftliche Mietvertrag für das private IV überhaupt notwendig? Muss man das irgendwie nachweisen?
 Gruss Kati :gruebel:
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Feuerwald

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Re: schriftlicher Mietvertrag
« Antwort #1 am: 28. Juli 2007, 22:35:26 »

nein, man braucht keinen Mietvertrag für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Ihre Frage verstehe ich dennoch nicht ganz. Worauf wollen Sie hinaus ? Wo genau liegen die Bedenken ?

Gruss
Feuerwald
 

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paps

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Re: schriftlicher Mietvertrag
« Antwort #2 am: 29. Juli 2007, 00:06:56 »

ich geh mal davon aus, dass nur ein mündlicher Vertrag existiert.
Dieser ist ähnlich bindend eines schriftlichen Vertrages.

Nachweise gegenüber dem TH/IV können anhand der Kontoauszüge oder Einzahlungsquittungen erfolgen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Kati1968

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Re: schriftlicher Mietvertrag
« Antwort #3 am: 29. Juli 2007, 00:40:35 »

Danke für die schnellen Antworten. !
Nun es ist ein etwas heikles Unterfangen, wo ich auch noch nicht sicher weis was daraus werden könnte.  Ich wohne im Moment in einem mir zu teuren Haus.  Habe wieder ( da ich schon länger suche ) Eines entdekt, wo der Vermieter keinen Vertrag schriftlich machen könnte, da er selbst nicht ganz legal handelt, das heisst dadurch ihm finaziell grössere Nachteile entstehen.  Wenn man offiziell dann nichts weiss und es nichts schriftliches gibt. . . . .  oder ist das dann doch zu heikel und ich sollte mich weiter nach einer anderen günstigen Bleibe umschauen, was in meinen Augen nicht ganz leicht wird. . . . . ? Ich weiss nicht was ich in der richtung besser machen sollte. Das IV ist aber noch nicht ganz im Gange, also noch nicht bei Geicht.
 Gruss Kati
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