"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: SCHUFA Phrasen  (Gelesen 3086 mal)

schuldnerinffm

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
SCHUFA Phrasen
« am: 13. April 2010, 19:41:41 »

Gibt's denn eigentlich irgendwo eine Erklärung zu den Floskeln, die die SCHUFA so in den Bericht schreibt?
Wie zum Beispiel sieht eine titulierte Forderung in einem SCHUFA Bericht aus?

Wenn ein VB gegen mich vorliegt, wo würde ich das herausfinden?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: SCHUFA Phrasen
« Antwort #1 am: 14. April 2010, 01:33:31 »

Hallo,

Wenn ein VB gegen mich vorliegt, wo würde ich das herausfinden?

beim Mahngericht. Nicht alle Schulden landen auch bei der Schufa.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

schuldnerinffm

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Mahngericht
« Antwort #2 am: 14. April 2010, 04:59:24 »

Ok, danke.

Gibt es für diese Art von Auskunft einen Vordruck, ein Musterbrief o.ä.?
Ich nehme mal an, das sich das Mahngericht nicht ändert, wenn man umzieht?
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: SCHUFA Phrasen
« Antwort #3 am: 14. April 2010, 15:09:20 »

Sie müssen das Mahngericht des Gläubigers anschreiben!!! Ergo wenn Sie alle Titel wollen, müssen Sie alle 17 Mahngerichte anschreiben.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: SCHUFA Phrasen
« Antwort #4 am: 14. April 2010, 15:50:01 »

Sie müssen das Mahngericht des Gläubigers anschreiben!!! Ergo wenn Sie alle Titel wollen, müssen Sie alle 17 Mahngerichte anschreiben.


12 Mahngerichte, einige Bundesländer teilen sich sowas!

http://www.mahngerichte.de/mahngerichte/index.htm
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: SCHUFA Phrasen
« Antwort #5 am: 15. April 2010, 19:03:47 »

... ok ich dachte es wären 17, 16 Bundesländer und NRW hat 2. Aber ich lass mich auch eines besseren belehren.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz