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Autor Thema: Schulden ?!  (Gelesen 2555 mal)

Gast

  • Gast
Schulden ?!
« am: 11. April 2006, 11:56:00 »

Hallo.
Ich habe folgendes Problem.
Mein Bruder wollte 1994 eine neue Wohnung beziehen und sagte mir damals, das er jemanden bräuchte, der mit Ihm den Mietvertrag unterzeichnet, da er ansonsten die Wohnung nicht beziehen könne.
Also tat ich Dies. (Ist ja mein Bruder), dacht ich mir.
Ich war damals 17 Jahre alt und dachte mir nichts weiter dabei.
Jetzt 12 Jahre später bekomme ich plötzlich ein Schreiben von einer Obergerichtsvollzieherin, die bei mir eine Zwangsvollstreckung sowie eine eidestattliche Versicherung abnehmen will.
(In der gesammten Zeit \"12 Jahre\", habe ich nicht ein Schreiben über Diese Forderung erhalten)
Ich dachte mir da kann es sich ja nur um einen Irrtum handeln, da der Betrag 5 stellig ist, der von mir gefordert wird.
So heute nun war die Obergerichtsvollzieherin bei mir und teilte mir mit, das es sich bei den Schulden um Mietschulden handelt.
Mein Bruder hatte in der Wohnung, für die Ich im Mietvertrag mit unterzeichnet hatte, 4 Jahre lang keine Miete gezahlt.
Und da er sich anscheinend auf sämtliche Zahlungsaufforderungen (Inkassos usw.) nicht gemeldet hat. sind die Gläubiger nun an mich getreten und verlangen von mir den gesammten Betrag.
Meine Frage nun ist, ob ich überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, da ich zum Zeitpungt des Abschlusses vom Mietvertrag noch 17 Jahre alt war und auch noch bei Eltern wohnte.
Desweiteren habe ich nie in der gesammten Zeit Post vom Inkasso oder der Hausverwalltung etz. bekommen.
Was kann ich jetzt tun um aus der ganzen Sache (Schulden) wieder heraus zukommen. Es kann doch nich sein das ich jetzt bestraft werde für Schulden die mein Bruder angehäuft hat.

Würde mich über Hilfe und Tips freuen.

mfg Christian
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Sanierer

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Schulden ?!
« Antwort #1 am: 11. April 2006, 12:58:00 »

Normalerweise dürfte Dir aus der Unterzeichnung des Mietvertrages kein Nachteil entstehen, da Du Deinen Angaben zufolge noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hattest.

Somit gilt eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit.

Außerdem sollten vielleicht gewisse Verjährungsfristen geprüft werden.

Am besten Du lässt Dich einmal anwaltlich beraten, bevor andere Geschütze aufgefahren werden.


Gruss Sanierer
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Gast

  • Gast
Schulden ?!
« Antwort #2 am: 11. April 2006, 21:27:00 »

Schönen Dank für die Antwort.
Vieleicht hilfts mir ja das ich noch nicht 18 war.

mfg christian
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