Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: FreakazoiD am 21. Januar 2008, 18:19:13
-
Hallo
ich hab da eine wahrscheinlich relativ ungewöhnliche frage:
Ich habe Schulden in höhe von ca. 8-9000€ größtenteils von einem konto überzug.
nun is der gerichtvollzieher aktiv.
ich würde gern anstatt eines insolvenzvervahrens die schulden absitzen. ist das möglich?
falls das möglich ist wie lange müsst ich da wohl sitzen?
danke
mfg
FreakazoiD
-
"falls das möglich ist wie lange müsst ich da wohl sitzen?"
bis 30 Jahre und länger, erst dann verjähren titulierte Forderungen. man kann einiges "aussitzen", einige der Gläubiger werden im Lauf der zeit die Lust verlieren. Andere - insb. die Inkassofritzen und Titelhändler - werden nach einigen Jährchen nutzlosen Herumvollstreckens irgendwann auch mal vergleichsbereit.
Ein knasttechnisches Absitzen ist seit dem es die Schuldtürme nicht mehr gibt leider nicht möglich.
-
Kopfschüttel....
Das sich das alle immer so einfach vorstellen....
Na, egal.
Aber warum bitte schön, gleich in die Insolvenz bei acht oder neun Mille ? Verstehe ich nicht, das "ihr euch alle" für so´n bißchen Geld mindestens die nächsten 7 Jahre in die Tonne haun wollt....
Gibt doch noch andere Lösungen !!!
-
...
Verstehe ich nicht, das "ihr euch alle" für so´n bißchen Geld mindestens die nächsten 7 Jahre in die Tonne haun wollt....
Hi :cheesy:,
die letzten 7 Jahre vor Erteilung meiner Restschuldbefreiung im Oktober 2007 waren mit die schönsten in meinem Leben :juchu: :
- ich habe in der Zeit geackert wie ein Blödian und trotz (oder wegen?) meiner Insolvenz die Karriereleiter emporklimmen könnnen,
- Überstunden geschoben und mir das anderweitig vergüten lassen :wink: ,
- meine damalige Freundin zur Ehefrau genommen,
- eine schöne Hochzeit hingelegt und tolle Flitterwochen gemacht,
- zwei gesunde und wunderschöne Kinder geschenkt bekommen, und
- nebenbei dieses Forum auf die Beine gestellt und hier wertvolle Beziehungen geknüpft :thumbup:
Ähh, war da was mit "in die Tonne treten"...?!?!
Lasst Euch nichts erzählen: das Leben ist schön..., es kommt eben nur auf die Perspektive an :wink:
In diesem Sinne
José
-
Recht so, jafern. Das Leben ist schöönn
-
HY NEWBIE!!
Erst einmal muß dir ein Haftbefehl vorliegen. Darin wäre unteranderem deinTagessatz festgelegt. Der kommt drauf an wie deine Lage ausschaut.
Liegt so zwischen 5,00+25,00Euro Kategorien BERBER, SOZI, ALG2,ALG1
BERUFSTÄTIG. Da kannst du dir ausrechnen wie lange du Sitzen würdest.
Lange ZEIT oder?
Würde dir dringend von dieser Idee abraten. Habe selber 4 Wochen gebrummt
für ein paar Euro. Du bist aus dem Verkehrgezogen, deine Menchenwürde ist down. Da spielst du in einer anderen Liga.
Drück deinem Kuckuk monatlich ein paar Euro in die Hände und gut ist.
Zitat: Wenn du kämpfst, kannst du verlieren.
Wenn du nicht kämpfst ,hast du schon verloren. :rougi:
-
Hallo,
für Schulden geht man nicht ins Gefängnis, nicht dass jetzt hier bei einigen Panik aufkommt. Lediglich Geldstrafen, die nicht bezahlt werden, müssen mittels Ersatzfreiheitsstrafe "abgesessen" werden.
MfG
ThoFa
-
JA, ThoFa Das ist korrekt.!!
Wollte bei meinem Beitrag ,mit Beispiel und guten Rat Newbie schildern,
das man nicht so leicht die Situation einschätzen sollte.
ps. Ich wurde geblitzt. Geldstrafe. :rougi:
-
Hallo,
ich mag mich ja täuschen, aber für zu schnelles fahren dürfte es doch wohl Bußgelder geben und keine Geldstrafen.... :whistle:
MfG
ThoFa
-
HY.... ist richtig!! Im Knast aber gibts nur die Kategorie Geldstrafe.
:cheesy: :cheesy:
-
Hallo,
dann mal der Unterschied zwischen Geldstrafe und Bußgelder:
Geldstrafen müssen, wenn sie nicht bezahlt werden, mit Ersatzfreiheitsstrafe abgegolten werden.
Bei Bußgelder kommt man in Erzwingungshaft, sofern man zahlungsfähig aber nicht -willig ist, ist man zahlungswillig aber nicht -fähig, muss man auch nicht in Haft. Mit der Erzwingungshaft kann man die Bußgelder nicht "absitzen".
Und zur Vervollständigung: Alle anderen Verbindlichkeiten bringen einen nicht ins Gefängnis, lediglich wenn man sich gegen die Abgabe der Eideststattlichen Versicherung sträubt, kann diese - ebenfalls - mit haft erzwungen werden.
MfG
ThoFa
-
HY....
Da bin ich etwas geteilter Meinung!
Verstoß gegen die stvo Bußgeldbescheid.
Antrag auf gemeinnützige ARBEIT statt gegeben,konnte wegen Krankheit
nicht ausgeführt werden. Anfrage auf Ratenzahlung seltsamer Weise keine
Rückantwort. Dann Polizei mit Haftbefehl!
So kommt man vom Bußgeld ins Gefängnis!
Im Knast heißt das dann Geldstrafe ;bezieht sich hauptsächlich auf
Verkehrssünder.
Haftstrafe: Hierbei dreht es sich im Großen und Ganzen um Richterliche
Verurteilungen allgemein.
-
Hallo,
nö !
§§ 95, 96 OWiG
MfG
ThoFa
-
HY.....
Leider ist es aber so!!! :heulen: :heulen: :heulen
Bin ich ein Fall von Justitzirtum ??? :shock:
-
Hallo,
da ich nicht weiß, was bei Ihnen tatsächlich war, kann ich diese Frage leider nicht beantworten... :whistle:
MfG
ThoFa
-
Hey
oha da is ja doch einiges zusammengekommen :?
naja ich wolltes nur mal in betracht ziehen, meine möglichkeiten ausloten sozusagen. da mein derzeitiges leben sowieso nicht so toll läuft und so schlimm find ichs da garnich hab ich wenigstens meine ruhe :wink:
ich hab die ganze sache zu sehr schleifen lassen ..
wisst ihr vielleicht wie sich das verhält wenn ich irrtümlich nen dispo bekommen habe den ich nicht wollte.
kann ich da vielleicht irgentwas gerichtlich machen oä. ?
oder kennt da jemand ein forum wo ich mich schlauer machen kann?
mfg
FreakazoiD
-
Hallo,
also wenn Sie mit Waffengewalt dazu gezwungen worden sind, den Dispo auszunutzen, dann könnte man sicher etwas machen... :gruebel:
MfG
ThoFa
-
HY....
War alles eine spannende und lange Geschichte, würde jetzt den Rahmen
sprengen. Gehört glaube ich, auch nicht hier her.
Habe bei meinem obigen Beitrag den Ablauf in kurz Form geschildert.
Kann daher nur empfehlen, Bußgelder möglichst begleichen.
Ps. Mir passiert das nicht noch einmal!!!! :biggrin: :biggrin:
Wenn du kämpfst, kannst du verlieren! Wenn du nicht kämpfst ,hast du
schon verloren!