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Autor Thema: Schulden  (Gelesen 2729 mal)

Hawkstone

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Schulden
« am: 09. Dezember 2008, 18:26:18 »

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Ich habe mich versucht selbstständig zu machen, das ist leider in die Hose gegangen. Meine Frage ist, ich habe mich für die Selbstständigkeit verschuldet. Wenn meine Frau Eltern und Kindergeld auf unser gemeinsames Konto bekommt, darf die Bank dieses einbehalten oder darf meine Frau dieses abheben?

Vielen Dank im vorraus bis zum nächsten mal

Hawkstone
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2008, 18:34:18 von Hawkstone »
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paps

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Re: Schulden
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2008, 19:22:45 »

Wenn es ein gemeinsames Konto ist, sind Sozialleistungen an ihre Frau nicht pfändbar.

Wer ist Empfänger des Kindergeldes?
Ist zwar auch nicht pfändbar...aber


Besser wäre es, Sie trennen nun Ihre Konten, wenn eine Pfändung droht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hawkstone

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Re: Schulden
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2008, 19:51:42 »

Vielen Dank für die Info :thumbup:,

wie sieht das denn aus, kann meine Frau aus dem gemeinsamen Konto den raus wenn da Schulden drauf sind.


MfG

Hawkstone
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ThoFa

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Re: Schulden
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2008, 02:32:19 »

Hallo,

Sie muss da nicht raus, sondern soll sich zunächst ein eigenes Konto besorgen, auf den Ihr "Einkommen" geht. Für die Schulden auf den gemeinsamen Konto kann und wird sie natürlich weiter haftbar gemacht (werden).

MfG

ThoFa
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Hawkstone

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Re: Schulden
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2008, 08:54:03 »

Hallo,

O.K. das mit dem eigenen Konto ist gut, aber wird meine Frau den auf dem gemeinsamen Konto für meine Geschäftsschulden haftbar gemacht.
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paps

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Re: Schulden
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2008, 21:22:43 »

Wenn es tatsächlich ein gemeinsames Konto ist, dann haftet sie natürlich für die Kreditlinie mit.

U.U auch für einen auf das Konto (nicht die Person eines Kontoinhabers) ausgestellte Pfändung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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