Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Hawkstone am 09. Dezember 2008, 18:26:18
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Hallo zusammen,
ich habe ein Problem. Ich habe mich versucht selbstständig zu machen, das ist leider in die Hose gegangen. Meine Frage ist, ich habe mich für die Selbstständigkeit verschuldet. Wenn meine Frau Eltern und Kindergeld auf unser gemeinsames Konto bekommt, darf die Bank dieses einbehalten oder darf meine Frau dieses abheben?
Vielen Dank im vorraus bis zum nächsten mal
Hawkstone
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Wenn es ein gemeinsames Konto ist, sind Sozialleistungen an ihre Frau nicht pfändbar.
Wer ist Empfänger des Kindergeldes?
Ist zwar auch nicht pfändbar...aber
Besser wäre es, Sie trennen nun Ihre Konten, wenn eine Pfändung droht.
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Vielen Dank für die Info :thumbup:,
wie sieht das denn aus, kann meine Frau aus dem gemeinsamen Konto den raus wenn da Schulden drauf sind.
MfG
Hawkstone
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Hallo,
Sie muss da nicht raus, sondern soll sich zunächst ein eigenes Konto besorgen, auf den Ihr "Einkommen" geht. Für die Schulden auf den gemeinsamen Konto kann und wird sie natürlich weiter haftbar gemacht (werden).
MfG
ThoFa
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Hallo,
O.K. das mit dem eigenen Konto ist gut, aber wird meine Frau den auf dem gemeinsamen Konto für meine Geschäftsschulden haftbar gemacht.
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Wenn es tatsächlich ein gemeinsames Konto ist, dann haftet sie natürlich für die Kreditlinie mit.
U.U auch für einen auf das Konto (nicht die Person eines Kontoinhabers) ausgestellte Pfändung.