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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schulden, aber im Ausland  (Gelesen 4512 mal)

Ausgewandert

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Schulden, aber im Ausland
« am: 15. August 2011, 00:32:41 »

Hallo,

ich bin nun auch endlich bereit das Thema Schulden anzugreifen.

Ich bin nun seit ca. einem Jahr im Ausland und habe die Schulden in Deutschland ruhen lassen, obwohl ruhen lassen kann man nicht sagen, ich hab bis jetzt keine Ahnung wieviele Zinsen etc darauf gekommen sind. Ich bin momentan in Südamerika und der Plan war eigentlich die Schulden schnellstmöglich zu begleichen durch die Arbeit hier, das hat nicht funktioniert und ich weiß nicht weiter.
Ich will gerne zurück nach Deutschland, aber auch nur wenn ich das nötige Geld zusammenbekomme um in Ruhe leben zu können.
Ich muss alle Unternehmen denen ich Geld schulde anschreiben und erst mal nach dem aktuellen Stand fragen, es gibt nur ein Unternehmen was mir bis hierhin schreiben geschickt hat. Ich weiß nicht wie ich das angehen soll und erhoffe mir hier Hilfe. Ich hatte in Deutschland schon meine Phase garkeine Briefe mehr zu öffnen und bin in Depressionen verfallen, bis mir die Möglichkeit auf Arbeit im Ausland gegeben wurde, aber hier lebe ich auch nur so und habe kein Extra Geld um es zu verschicken. Ich bin ziemlich verzweifelt und weiß nicht wie ich das angehen soll.

Habt ihr Tipps wie ich so ein Schreiben formulieren kann um erstmal nach dem Stand zu fragen, oder was man überhaupt machen kann? Was wäre wenn ich einfach so nach Deutschland komme?

Danke im voraus.

MFG
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Angestellte80

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Re: Schulden, aber im Ausland
« Antwort #1 am: 15. August 2011, 06:55:42 »

wenn ich Gläubiger wäre, wäre ich denke ich erstmal ganz schön sauer, wenn sich mein Schuldner sang und klanglos ins Ausland absetzt.
Also gehe davon aus, dass du dir sicherlich von dem einen und anderen Gläubiger Vorwürfe zu hören bekommen wirst. Dennoch, ist es sehr mutig, wenn du offen auf den Gläubiger zugehst, denen deine Situation erklärst und du bereit bist, deine Schulden abzutragen.

Ich würde als erstes eine Gläubigeraufstellung machen, wem du wieviel (ohne Zinsen) schuldest und dann Kontakt zu einem Schuldenberater aufnehmen. Der wird dir dann arten können, ob du mit oder ohne Insolvenz aus den Schulden raus kommst!
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Insoman

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Re: Schulden, aber im Ausland
« Antwort #2 am: 15. August 2011, 10:40:08 »

Zitat
Was wäre wenn ich einfach so nach Deutschland komme?

Sie müssten damit rechnen, dass es rechtskräftige Vollstreckungsbescheide gegen Sie geben gibt.
Wenn entsprechende Gerichtsbeschlüsse nicht zugestellt werden können, entsteht die "Rechtskraft" nach öffentlichem Aushang..
Schlimmstenfalls sind Sie bereits zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) über Ihre Vermögensverhältnisse aufgefordert worden, hier könnte dann ein Haftbefehl (zur Erzwingung der Abgabe der EV) im Raum stehen.

Eventuell gibt es in Deutschland eine Person Ihres Vertrauens, die Sie bevollmächtigen könnten, am Vollstreckungsgericht Ihres letzten Wohnortes zu recherchieren, wie der Stand der Dinge in etwa ist.
Sollte ein Haftbefehl ergangen sein, kann dieser nur durch Abgabe der EV oder Erfüllung der Forderung (bzw.Einigung) des beantragenden Gläubigers "aus der Welt geschafft" werden.
Kontaktaufnahme mit diesem Gläubiger wäre dann vordringlich..

Wenn sie kein Geld über haben, sind Vereinbarungen mit Gläubigern erfahrungsgemäß zum Scheitern verurteilt.
Sie könnten zunächst, vielleicht auch über einen Bevollmächtigten, die Korrespondenz mit den Gläubigern zwecks Forderungsaufstellungen vorantreiben.
Die Gläubiger sind verpflichtet, Forderungsaufstellungen kostenlos zu übersenden -

Zitat
§ 305 (2) - InsO

...Auf Aufforderung des Schuldners sind die Gläubiger verpflichtet, auf ihre Kosten dem Schuldner zur Vorbereitung des Forderungsverzeichnisses eine schriftliche Aufstellung ihrer gegen diesen gerichteten Forderungen zu erteilen; insbesondere haben sie ihm die Höhe ihrer Forderungen und deren Aufgliederung in Hauptforderung, Zinsen und Kosten anzugeben. Die Aufforderung des Schuldners muß einen Hinweis auf einen bereits bei Gericht eingereichten oder in naher Zukunft beabsichtigten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enthalten...

Wenn Sie nicht alle Ihre Gläubiger kennen, hilft ein Auszug aus dem Vollstreckungsregister des Amtsgerichts Ihres letzten Wohnortes (sollte kostenlos sein), und jedenfalls eine Schufa-Auskunft (online/ www.schufa.de).

Um ggf. ein Insolvenzverfahren einzuleiten, müssten Sie allerdings Ihren Wohnsitz, zumindest vorübergehend, wieder nach Deutschland verlegen.
Zitat
§ 3 (1) InsO - Örtliche Zuständigkeit

(1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.

Sie tun gut daran, sich mit der Situation auseinander zu setzen; besser spät als nie.
Wenn Sie auf die Gläubiger zugehen, sollten Sie keine Angst davor haben, dass irgendwelche "sauer" reagieren (@Angestellte80).

Versuchen Sie, die Angelegenheit sachlich zu betrachten, die Gläubiger werden dies genauso tun..

Viel Glück

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Der_Alte

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Re: Schulden, aber im Ausland
« Antwort #3 am: 15. August 2011, 18:47:26 »

Sie müssten damit rechnen, dass es rechtskräftige Vollstreckungsbescheide gegen Sie geben gibt.
Wenn entsprechende Gerichtsbeschlüsse nicht zugestellt werden können, entsteht die "Rechtskraft" nach öffentlichem Aushang..
Schlimmstenfalls sind Sie bereits zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) über Ihre Vermögensverhältnisse aufgefordert worden, hier könnte dann ein Haftbefehl (zur Erzwingung der Abgabe der EV) im Raum stehen

Wenn Sie ordnungsgemäß ins Ausland abgemeldet sind beim damals zuständigen Meldeamt kann es keine öffentlich zugestellten Vollstreckungsbescheide geben.
In D kann im Zivilverfahren nur am Wohnsitz Klage erhoben werden. Dazu gehört, dass eine Zustellung per Postzustellungsurkunde durch das bearbeitende Gericht erfolgen muss. Wenn aufgrund offiziellen Wohnsitzwechsel ins Ausland in D keine Zustellung mehr möglich ist, hat der Gläubiger zunächst einmal Pech und muss versuchen, im Ausland zu verklagen.
Eine öffentliche Zustellung ist nur möglich, wenn der Beklagte unbekannt verzogen ist.
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Ausgewandert

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Re: Schulden, aber im Ausland
« Antwort #4 am: 15. August 2011, 20:12:32 »

Danke für eure Antworten.

Ich habe bereits eine Liste erstellt von meinen Gläubigern mit der bis dato Gesamtforderung und habe alle angeschrieben, ob es Möglich ist mir Informationen zu dem jetzigen Stand per E-mail zuschicken. Da die meisten Inkasso-Unternehmen leider eine 01805 Nummer haben und ich mir dann ja nur noch mehr Schulden mache, wenn ich von hier aus anrufe.

Ich habe mich damals am Einwohnermeldeamt abgemeldet und auch meine neue Adresse angegeben.
Ich habe leider noch nicht ganz verstanden, was denn passieren würde wenn ich wieder komme.

Zitat
Sollte ein Haftbefehl ergangen sein, kann dieser nur durch Abgabe der EV oder Erfüllung der Forderung (bzw.Einigung) des beantragenden Gläubigers "aus der Welt geschafft" werden.

Wenn ich wieder komme und es nicht zum Vollstrecken gibt?
Bei mir gibts es wirklich leider nichts zu holen!

Danke

Schulden zu haben ist doch keine Straftat?
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Schulden, aber im Ausland
« Antwort #5 am: 15. August 2011, 21:40:06 »

Hallo,

wenn Sie zurück nach DE kommen werden die Gläubiger irgendwann versuchen zu vollstrecken. Bis dahin dürften allerdings ein paar Wochen/Monate vergehen. Sie sind nicht verpflichtet dem Gläubiger zu melden "Hallo ich bin wieder da".

Was soll passieren ->nichts schlimmes. Sobald Sie hier sind können Sie einen Termin bei einer caritativen Su-Beratung. Allerdings können die auch nur helfen wenn Sie denen eine Übersicht über Ihre Schulden geben können. Also Briefe sortieren und dabei kommt es nun nich auf die Zinsen an sondern ersteinmal eine grobe Übersicht.
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Ausgewandert

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Re: Schulden, aber im Ausland
« Antwort #6 am: 17. August 2011, 18:39:47 »

Danke für eure Antworten.

Ich hab mittlerweile eine Antwort bekommen von einem Gläubiger. Dieser hat aber mittlerweile durch das Amtgericht einen Haftbefehl gegen mich erteilt, weil ich keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hab. Ist ja auch klar, wenn ich nie Vorort war, dann kann ich diesen Termin nicht wahrnehmen.

Ich verzweifle :(
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Feuerwald

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Re: Schulden, aber im Ausland
« Antwort #7 am: 17. August 2011, 20:10:19 »

Ich verzweifle :(

- machen Sie sich unnötigen keinen Kopf. Dieser HB hat keine große Wirkung. Zudem ist fraglich, ob der rechtens ist. Wenn Sie nach BRD zurückkommen, werden Sie einige Zeit haben, bis der GV erneut aktiv wird und die EV von Ihnen haben will. Das macht aber auch nichts. Eine EV tut nicht weh.

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