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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: schulden begleichen,vergleiche schliessen,bafög danach beantragen  (Gelesen 4458 mal)

buster12

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hallöchen,

habe ein sehr kompliziertes anliegen.aber vielleicht steigt hier ja jemand durch die materie.

ich habe 2006 nach dem tod meiner mutter (alleinerziehend) ca 3500€ schulden gemacht.ich war zu dieser zeit gerade mal 18 jahre alt.ich war keineswegs faul oder geldverschwänderisch-jedoch ist mir alles über den kopf gewachsen zu dieser zeit.ich war noch in der ausbildung,verwügte also nicht über immense finanzielle mittel.

als ich dann 2009 das erste mal wieder festen boden unter den füßen hatte(feste arbeit,feste freundin,geregeltes einkommen etc) fing ich an alle noch laufenden forderungen gegen micgh abzubezahlen.alles was sich so angesammelt hatte habe ich dann beglichen.seit dieser zeit kam nichts neues mehr dazu.habe mir kurz darauf eine selbstauskunft der schufa eingeholt.

dort sind folgende forderungen aufgelistet(falls ich die tabellarische auflistung verstanden habe...)-solange dort das selbe aktenzeichen steht handelt es sich ja lediglich um eine neuauflistung des betrags inkl zinsen...oder?

-D2 (gefordert von BFS risk inkasso) ca 1400€
-Versatel (gefordert von BFS risk inkasso) ca 550€
- 4x EV ,mit verschiedenen aktenzeichen-obwohl ich mir sicher bin nur 2 mal eine abgegeben zu haben.alle 4 müssten ca 2000€ zusammen sein.

soweit so gut.ich würde gerne im kommenden jahr mein abitur nachholen und danach studieren gehen.allerdings bin ich mir nicht sicher ob das bafög trotz der schulden bewilligt wird.hat da jemand erfahrung?würde die schulden halt gerne vorher begleichen,da ich nun dank einer unbefristeten anstellung die möglichkeit dazu hätte.wird zwar nicht alles direkt gehen.aber ich schätze innerhalb von 10 monaten könnte das erledigt sein.

-ich habe gelesen die EV wird nach 3 jahren im schuldnerverzeichnis automatisch gelöscht.habe sie 2008 abgegeben.dürfte ja normal nichts mehr drinen stehen oder?
-wie gehe ich nun vor?zuerst die EV´s begleichen oder zuerst die anderen sachen?welche wären wichtiger für die bewilligung des bafögs?
-die beträge die 2010 auf dem schufa antrag stehen...kommen da noch die zinsen dazu?falls ja wieviel?
-falls ich die EV´s direkt begleiche...werden die so gelöscht das die niemand mehr sieht?


danke schonmal

« Letzte Änderung: 11. Mai 2012, 22:47:52 von buster12 »
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Roswitha

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Hallo buster12,

BAFöG darf nicht von Schulden abhängig sein, das Recht auf Bildung oder eine Ausbildung hat man auch mit Handyschulden u. ä.

(Mit den anderen Dingen kenne ich mich leider nicht aus.)

Grüße
Roswitha
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buster12

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nunja....

ne abgeschlossene ausbildung habe ich ja bereits,ebenso eine unbefristete festanstellung.ich verdiene ja geld.nur mit dem jetzigen einkommen (ca 1500 € netto) tritt man ja nur auf der stelle.größere anschaffungen kann man sich kaum leisten.ebenso ist es ein körperlich sehr anstrengender job.

aus diesem grunde würde ich gerne das abi nachholen.ich hoffe mal nicht das sie mir nen strick daraus drehen das ich bereits am arbeiten bin und in einem festen arbeitsverhältnis stehe...

mfg
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Roswitha

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Hallo,

jeder junge Mensch hat hier das Recht auf eine angemessene Lebensplanung. Wenn Du schlau genug zum Abimachen bist, hast Du auch das Recht dazu. Man muss sein Leben nicht am Fließband verbringen, wenn man andere Dinge machen möchte und auch könnte, nur z. B. Es spielt für die Ermöglichung der Lebensplanung keine Rolle, ob der junge Mensch Handyschulden hat.

(Vobei es etliche Leute gibt, die trotz eines Studiums insolvent sind und andere, die durch Fließbandarbeit mittlerweile ein schönes Haus haben und vorzeitig in Rente gehen können, sogar schuldenfrei.)

Das BAFöG-Amt hat Listen von Schulen, die gefördert werden. Es ist also wichtig, dass man nicht eine der Schulen erwischt, die nicht gefördert werden.

Am besten einen Beratungstermin wahrnehmen (einfach während der Öffnungszeiten zum lokalen BAFöG-Amt gehen), da bekommst Du genauere Informationen.

Gruß
Roswitha
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buster12

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ok das hört sich für mich schonmal alles zum vorteil an.
ich bin die ganze sache etwas anders angegangen.war zuerst beim BIZ in unserer stadt.dort war eine sehr hilfsbereite ältere dame die von dem vorhaben wie euphorisch mir die infoblätter und ausgedruckten möglichkeiten zur aus/weiterbildung entgegen reichte.

danach bin ich zu der VHS infos eingeholt,die schickten mich dann direkt zum "HanseKolleg".
ich dann direkt vorher angerufen und dann ab dahin inkl. unterlagen.die frau sagte mir direkt ich hätte anspruch auf "elternunabhängiges Bafög".ich möchte wenn dann erst 2013 anfangen damit ich bis dato noch möglichst viel erledigen kann was ich bezhalen muss.würde aber bereits schon gerne in nächster zeit wissen ob ich den anspruch auf bafög habe da dies der einzigste punkt ist warum es sonst nicht klappen würde.

einen bafög antrag habe ich bereits als pdf runtergeladen und ausgedruckt.und beim drübergucken fiel mir direkt der punkt mit den schulden auf...

mfg
« Letzte Änderung: 13. Mai 2012, 10:46:41 von buster12 »
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Roswitha

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dass jemand wegen Handyschulden kein BAFöG bekommt, habe ich noch nicht gehört. Da würden viele kein BAFöG bekommen, denke ich.

Die wollen natürlich immer ausgefüllt haben, ob man Schulden hat. Vor allem wollen sie wissen, ob man Vermögen hat oder hatte, ob die Eltern zu viel verdienen u. ä. Dann müssten sie nämlich nicht oder weniger zahlen.

Gruß
Roswitha
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buster12

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es ging mir auch bei den schulden eher um die eidesstattliche versicherung.denn diese wird ja im schuldnerverzeichnis eingetragen.falls aus solchen gründen der bafög antrag nicht bewilligt werden würde könnte ich mir im vornherein die ganze arbeit sparen .wäre zwar sehr schade da das für mich die einzigste initiative darstellt beruflich mal weiterzukommen.
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Roswitha

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In einem Fall habe ich mal eine junge Dame gekannt, welche über Monate die Elektroheizung (Heizlüfter) durchgehend angeschaltet hatte, so dass sie beim Energieversorger ca. 4000 Euro nicht zahlen konnte. Sie musste einen Offenbarungseid leisten und die ganzen Geschichten vorher durchmachen. BAFöG bekam sie dann trotzdem. Also ein Offenbarungseid ist wohl auch kein Hindernis. Am besten mal dort beim BAFöG-Amt in die Beratung gehen.

Gruß
Roswitha
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