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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schulden begleichen  (Gelesen 4438 mal)

lispel

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Schulden begleichen
« am: 15. Januar 2011, 00:33:56 »

Hallo an alle,

bei 3 Gläubigern habe ich seit ca. 6 Jahren Schulden: Bank, Finanzamt, Vermieter. Insgesamt komme ich auf 12.000 €. Ab nächster Woche trete ich wieder eine Arbeit an und möchte mich von den Schulden befreien. Ich möchte gerne Wissen wie ich am besten dabei vorgehe.

Die Bank hat ein Inkassounternehmen beauftragt. Titel habe ich schon erhalten, die Bank ist der Inhaber des Titels. Bisher war ich Hart IV und konnte nichts zahlen. Kann ich trotz Arbeitsaufnahme einen Vergleich vorschlagen? Muss ich dem Inkasso dabei auch gleich mitteilen das ich Arbeit habe? Geld bekomme ich ja effektiv erst in 1 Monat. Gibt es eine Möglichkeit zumindest die entstandenen Zinsen nicht zahlen zu müssen. Und spielt es eine Rolle ob die Bank die Schulden bereits abgeschrieben hat? Ich hatte der Bank damals auch Geld gegeben (was ich halt noch frei machen konnte), die haben das aber natürlich nicht (komplett) auf die Hauptschuld angerechnet.

Vom Vermieter habe ich schon lange nichts gehört, liegt aber auch an mir, da ich häufiger umgezogen bin und meine neuen Anschriften nicht hinterlassen hatte. Sollte ich mich gleich bei ihm melden und ihm Ratenzahlung anbieten? Oder einen Vergleich? Besonders möchte ich hier nicht die Räumungskosten übernehmen müssen und auch nicht die damaligen exorbitanten Anwaltskosten. Aus 900 € Mietschulden wurden innerhalb von etwas mehr als einem Jahr, 2500 €!

Die Schulden beim Finanzamt stammen aus einer Veranlagung aus dem Jahr 2005, die weit über dem erwirtschafteten liegt. Hat jemand Erfahrung ob man da noch was machen kann? Die Geschäftsunterlagen habe ich noch alle. Aus dem realen Umsatz von 500 € fürs ganze Jahr wurde mir eine Steuerlast von 2000 € auferlegt. Ein paar Monate war ich damals auch Angestellt.

Ich hatte damals persönliche Probleme und im Zuge dessen alles verloren weil ich monatelang keine Post geöffnet hatte und nicht erreichbar war/sein wollte. Die drei Gläubiger haben Titel, allerdings weiß ich zum Beispiel beim Vermieter nicht von wann. Meine Unterlagen sind geordnet, allerdings weiß ich nicht ob z. B. Rechtsanwaltskosten auch vom Gläubiger beigetrieben werden. Ich bin auch wütend das aus realen 5000 € so schnell 12000 € wurden. Da habe sich aus meiner Sicht ein paar Leute an einem wehrlosen gütlich getan.

Aktuell rechne ich auch mit höheren Ausgaben, da ich mir neues Equipment kaufen muss (Bildschirm, Rechner), dass ich wegen der Arbeit brauche. Macht ja keinen Sinn wenn das mit der Stelle nicht klappt, nur weil ich mich nicht einarbeiten kann.

Vorab schon mal danke für Antworten, Grüße
lispel
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tomwr

Re: Schulden begleichen
« Antwort #1 am: 15. Januar 2011, 01:14:31 »

Also Du bist nicht verpflichtet Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zu melden. Ich würde ggf. was möglich ist an Geld auf die Seite legen und den nächsten Besuch des GV erstmal abwarten.

Ob die Bank die Schulden intern abgeschrieben hat ist unerheblich. Vermieter hat ja derzeit erstmal Funkstille. Also aktiv eigentlich nur die Bank über das Inkasso Unternehmen. Vielleicht schicken die den GV in 6 Monatsabständen, vielleicht auch nur in 12 Monatsabständen wenn das schon länger mit Hartz IV geht. Jeder Besuch vom GV kostet ja auch Geld.
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Nyssa

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Re: Schulden begleichen
« Antwort #2 am: 15. Januar 2011, 07:32:00 »

Hattest du schon eine Abgabe an Eides Statt abgeben müssen? Wenn ja, ist es für dich hilfreich, da du ab Abgabe bis zum Ablauf der Eides Statt ( EV ) 3 Jahre fast Ruhe hast. Ich würde dir auch auf jedenfall anraten, mind 25 % der Gesamtschulden auf Seite zu sparren, so hast du dann die Möglichkeit, Vergleiche anzubieten. Auf keinen Fall gleich melden, dass du Arbeit hast, dann sind Pfändungen gleich da. Aber beim Arbeitgeber (nicht sofort, erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit) doch vorsichtig darauf hinweisen, dass du Schulden hast, aber du nun versuchst, dies mit der Arbeitsaufnahme die Schulden zu regulieren.

Wieso musst du das Equipment kaufen, kann dir der AG dies nicht zur Verfügung stellen?

Beim Fi-Amt auf jedenfall ne Stundung der Steuerschulden beantragen, denn die sind die ersten, die mitbekommen, das du eine Arbeit hast. Also ehrlich gegenüber den Fi-Amt auftreten und dass du gerne eine Ratenzahlung dann mit denen vereinbaren möchtest, sofern die Arbeitsstelle nach der Probezeit sicher hast. Also, mit dem Fi-Amt nicht unbedingt so scherzen. Ach und wegen der Veranlagung aus 2005, mal direkt hingehen und dort deine Unterlagen vorlegen, ob da nochmal nachgerechnet/bearbeitet werden kann. Kann dann sein, dass evtl. nur die Schulden hast, wo du für die nicht Abgabe und Schätzung einen kleineren Betrag bezahlen muss. Ich weiß leider nicht, wie das Wort genau mal hieß. Glaub, Verzugskosten müssten die heißen.

Der Rest kann erst mal abwarten.

Ist dein Konto die selbe Bank, die ein Inso beauftragt hat? Dann auch dann dort eine Stundung beantragen, sonst nicht dort reagieren.

Und gleich vorab ein P-Konto beantragen, auch wenn das Konto nicht bei der selbigen Bank ist. Denn du möchstest ja auch ja an dein Geld ran, wenn dein Lohn bekommst  :wink:

LG Nyssa
« Letzte Änderung: 15. Januar 2011, 07:38:53 von Nyssa »
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lispel

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Re: Schulden begleichen
« Antwort #3 am: 15. Januar 2011, 09:24:57 »

Erst mal danke für die schnelle Antwort!

Ja, eine EV hatte ich vor rund 5 Jahren schon abgeben müssen. Könnt ihr mir bitte eine zuverlässige Quelle geben, das es legitim ist sich still zu verhalten? Aus den Drohbriefen der RA und IK heisst es ja immer man müsse Änderungen in den persönlichen Verhältnissen bekannt geben.

Bleibt die Frage nach den entstandenen Kosten. Darf es wirklich sein das aus einer einfachen Schuldlast das 2-3 fache wird. Die haben einfach nur ausgenutzt das ich nicht reaktionsfähig war.

Wegen Ausgaben und P-Konto: letztlich soll es eben mein Equipment sein. Auf der Arbeit selbst wird mir alles notwendige zur Verfügung gestellt. Allerdings gehe ich davon aus, mich auch zu Hause thematisch mit meiner Arbeit auseinanderzusetzen (ich will das auch). Es geht mir bei der Frage darum zu erfahren wie ich besondere Ausgaben anrechnen lassen kann, wenn ein Gläubiger vor der Tür steht. Meine Angst ist, das die erst mal alles haben wollen, dessen sie habhaft werden können. Ein P-Konto scheue ich, da ich dann kein online-banking mehr machen kann und dadurch wieder eine Komplikation hinzukommt. Würde ich es erfahren bevor mein Konto leergeräumt wird? Wieviel Tage vorher würde ich davon erfahren (bei einfachem Konto)? Dann kann ich ja selbst den Rest abheben?!

Was ich oben noch vergessen hatte: sollte ich lieber Schuldnerberatung oder einen Anwalt in Anspruch nehmen. Meine stille Hoffnung ist die Schuldlast senken zu können.

Erst mal lieben Dank
lispel
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Feuerwald

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Re: Schulden begleichen
« Antwort #4 am: 15. Januar 2011, 13:54:31 »

Könnt ihr mir bitte eine zuverlässige Quelle geben, das es legitim ist sich still zu verhalten? Aus den Drohbriefen der RA und IK heisst es ja immer man müsse Änderungen in den persönlichen Verhältnissen bekannt geben.


- soll doch das IK oder der RA eine Rechtsquelle nennen, die Sie verpflichtet "nachzumelden". Das wird nicht erfolgen, da es diese Quelle nicht gibt. Folglich gibt es auch keine Quelle, die man Ihnen hier nennen kann, außer:


http://dejure.org/gesetze/ZPO/807.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/900.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/903.html
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Schulden begleichen
« Antwort #5 am: 15. Januar 2011, 21:26:30 »

Könnt ihr mir bitte eine zuverlässige Quelle geben, das es legitim ist sich still zu verhalten?

In der Rechtsprechung gilt, keine Strafe ohne Gesetz (gegen das man verstößt). Gleiches gilt sinngemäß auch für rechtliche Pflichten. Die einzige Möglichkeit für den Gläubiger wahrheitsgemäße Angaben eines Schuldners zu verlangen, ist über das Instrument der eidesstattlichen Versicherung. Entgegen der Meinung von Nyssa ist es nicht generell so, dass eine abgegebene EV grundsätzlich 3 Jahre Ruhe vor den Gläubigern bietet.

Sofern ein Gläubiger Anhaltspunkte dafür hat, dass sich in den persönlichen Verhältnissen etwas geändert hat, kann er eine Nachbesserung der EV beim zuständigen GV beantragen. Eben weil sich innerhalb von 3 Jahren auch in den persönlichen Verhältnissen etwas ändern kann. Allerdings muss der Gläubiger das glaubhaft machen oder ggf. kann er ein unvollständiges Verzeichnis in gewissen Punkten nachbessern lassen wenn die nicht angegeben wurden oder nicht glaubhaft sind. Z.B. wenn ein Arbeitsverhältnis angegeben wurde, der Gläubiger versucht beim Arbeitgeber zu pfänden und der Arbeitgeber mitteilt, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.

Es hängt alles ein bischen vom Alter und Höhe der Forderung ab und von der Energie die ein Gläubiger an den Tag legt. Im Laufe der Jahre läßt das natürlich irgendwann auch nach. Bei mir war der GV trotz Abgabe der EV nach ungefähr 6 Monaten aufgrund eines neuen Vollstreckungsauftrag zur Stelle um mal nach dem Rechten zu sehen. Auf meinen Hinweis, die EV wäre doch 3 Jahre gültig entgegnete er eben auch, dass er ggf. verpflichtet sei sich davon zu überzeugen, dass sich wirklich nichts geändert habe. Neu ausfüllen mußte ich nichts, ist dann wieder abgezogen nach den üblichen Fragen.

Es ist im Übrigen auch nicht so, dass das Finanzamt von einer neuen Arbeitsstelle des Schuldners automatisch erfährt. Vermutlich spielt Nyssa auf die abzuführende Lohnsteuer an, die wird aber anonymisiert angemeldet. Das Finanzamt erhält eine Summe X vom Arbeitgeber für alle angemeldeten Mitarbeiter zusammen ebenso wie die Krankenkassen. Dafür erhält man eine Betriebsnummer.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Schulden begleichen
« Antwort #6 am: 16. Januar 2011, 14:04:34 »



Wegen Ausgaben und P-Konto: letztlich soll es eben mein Equipment sein. Auf der Arbeit selbst wird mir alles notwendige zur Verfügung gestellt. Allerdings gehe ich davon aus, mich auch zu Hause thematisch mit meiner Arbeit auseinanderzusetzen (ich will das auch). Es geht mir bei der Frage darum zu erfahren wie ich besondere Ausgaben anrechnen lassen kann, wenn ein Gläubiger vor der Tür steht. Meine Angst ist, das die erst mal alles haben wollen, dessen sie habhaft werden können. Ein P-Konto scheue ich, da ich dann kein online-banking mehr machen kann und dadurch wieder eine Komplikation hinzukommt. Würde ich es erfahren bevor mein Konto leergeräumt wird? Wieviel Tage vorher würde ich davon erfahren (bei einfachem Konto)? Dann kann ich ja selbst den Rest abheben?! Du bekommst einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss und zwar meinst ein paar Tage nach der Bank. Also wenn du es erfährst ist das Konto bereits dicht. Soweit ich das mitbekommen habe haben viele P-Kto-inhaber ein Onlinekonto.

Was ich oben noch vergessen hatte: sollte ich lieber Schuldnerberatung oder einen Anwalt in Anspruch nehmen. Meine stille Hoffnung ist die Schuldlast senken zu können. Eine Su-Beratung ist meist Kostenlos mit langen Wartezeiten, ein RA kostet Geld was man sich für Vergleiche sparen kann.  Die Vergleichsbereitschaft hängt halt auch davon ab ob künftig pfändbares Einkommen vorhanden ist. Das Finanzamt wird sicherlich auf 0% verzichten, bei der Bank ist es immer schwierig zu sagen -meine Erfahrung geht da von viel bis nichts- und der EX-Vermieter könnte böse oder lieb sein. Die Inkasso's oder RA's verlangen meist immer einen aktuellen Einkommensnachweis um überhaupt über einen Vergleich nachzudenken.

Erst mal lieben Dank
lispel

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tomwr

Re: Schulden begleichen
« Antwort #7 am: 17. Januar 2011, 15:13:25 »

Ein P-Konto scheue ich, da ich dann kein online-banking mehr machen kann und dadurch wieder eine Komplikation hinzukommt.
Ich wüßte keinen Grund, warum beim P-Konto kein Onlinebanking machen darf. Ganz im Gegenteil, die Banken versuchen so viel wie möglich beleglos zu machen und wollen ihre Schalter ganz sicher nicht mit P-Kunden dicht machen. Also ich habe ein P-Konto bei der Deutschen Bank und habe sowohl Onlinebanking als auch eine ec-Karte. Natürlich ohne Dispo.  :wink:
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lispel

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Re: Schulden begleichen
« Antwort #8 am: 23. Januar 2011, 15:33:43 »

Nochmal Danke an alle,

bei meiner Bank steht im Antrag auf ein P-Konto, "das Online-Banking ist damit nicht mehr möglich". Dispo habe ich auch keinen.

Ich hatte gehofft auf Fälle hingewiesen zu werden bei denen Schuldner sich zumindest der Zinszahlungen oder eben Räumungskosten entziehen konnten. Wie gesagt war ich zu dieser Zeit eben nicht "funktionstüchtig" und ich finde im Nachhinein die Vorstellung gruselig das von Menschen erwartet wird ein Leben lang nach Vorgaben zu funktionieren.

Ich melde mich zurück sobald ich das mal angehe.

Grüße
lispel
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tomwr

Re: Schulden begleichen
« Antwort #9 am: 23. Januar 2011, 18:13:20 »

Was ist denn das für ne Bank ? Bei so dusseligen Einschränkungen kann es sich m.E. nur um die Postbank handeln oder eine kleinere Kartoffelbank (Volks- und Raiffeisenverbund).

Hier mal ein Test der P-Konten mit Bedingungen der Banken.
Bei der Deutschen Bank gibt es definitiv einen Online Zugang zur Kontoverwaltung/Überweisungen etc für P-Konten.
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