Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Glaeubigerschreck am 30. August 2005, 15:20:00

Titel: Schulden bei der Krankenkasse?
Beitrag von: Glaeubigerschreck am 30. August 2005, 15:20:00
Hallo Schuldner!
Habe im Rahmen meiner noch anstehenden Insolvenz noch Schulden bei der Krankenkasse!Es werden noch Gesamtsozialversicherungsbeiträge gefordert.
Die Kasse schreibt hierzu:Wir verweisen auf Paragraph 302 InsO, dass diese Forderungen im Rahmen einer Restschuldbefreiung nicht beruehrt werden.
Ich bin nicht vorbestraft und es auch nie gewesen, das moechte ich hierzu anmerken.
Wer kann mir dazu etwas sagen?
Danke fuer jede noch so geringe Auskunft/Hinweis.
Titel: Schulden bei der Krankenkasse?
Beitrag von: Glaeubigerschreck am 01. September 2005, 14:59:00
O.K. ich werde das tun und wiedersprechen.
Es gab da schon mal einen Gerichtsbeschluss vor 10 Jahren, wonach das Gericht Folgendes verkündete:
Strafsache gegen den am xxx geborenen Herrn Glaeubigerschreck,
wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt fuer Recht erkannt:Der Angeklagte wird wegen 6 tatmehrheitlichen Faellen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessaetzen von jeweils 30 DM verurteilt.
(Das heisst; nicht vorbestraft.)
Was denkt ihr, wie da ein Entscheid ausfallen koennte?
In dem Gerichtsverfahren sagte der AOK Mitarbeiter auch aus, dass ich versucht habe jede Woche persoenlich bei der Kasse meine Schuld zu begleichen.
Wie wuerdet ihr vorgehen?
Titel: Schulden bei der Krankenkasse?
Beitrag von: Gast am 03. September 2005, 08:03:00
Hallo,

wie gesagt , in der Inso mit angeben und warten, ob es eine Anmeldung mit \"unerlaubter Handlung\" gebenn wird, wenn ja widersprechen. Es sei denn die Insolvenz lohnt sich ohne die KK-Beiträge nicht ?

MfG

ThoFa