Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: pettifogger am 21. Oktober 2011, 14:06:38

Titel: Schulden bei Krankenkasse wenn diese Inseolvent ist
Beitrag von: pettifogger am 21. Oktober 2011, 14:06:38
Hallo!

Ich habe eine vielleicht etwas kuriose Frage:
Also, ich bin gesetzlich Krankenversichert. Aufgrund einiger Schicksalsschläge war ich Arbeitslos und habe mich um viele Dinge nicht so gekümmert wie ich es hätte tun sollen. Gerichtsvollzieher ist gekommen und wieder gegangen weil es nichts zu holen gibt. Ergebnis: Schulden bei Krankenkasse, nur noch Notfallversorgung bis ich die Schulden los bin...

Soweit so schlecht. Jetzt habe ich erfahren, dass meine Krankenkasse bis spätestens Ende des Jahres Pleite ist und wohl abgewickelt werden wird. Ich war gerade kurz davor mit meiner Kasse in Verbindung zu treten um eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da ich jetzt wieder in Lohn und Brot stehe.

Meine Frage ist nun wie ich mich verghalten soll. Solange ich die Schulden nicht los bin kann ich nicht zu einer anderen KRankenkasse wechseln. Wenn meine Kasse pleite geht, werden die Schulden dann an eine neue Kasse "weitergegeben"? Stehe ich am Ende ganz ohne Versicherung da, weil mich keine andere Kasse aufnimmt? (bin ja noch versichert, auch wenn die Kasse nicht zahlen würde wenn ich zum Arzt gehe). Oder wäre es gar so das die Schulden sich mit der Krankenkasse in Luft auflösen?

Bin etwas verunsichert. Ein paar Infos wären sehr Willkommen.

Liebe Grüße

Matthias
Titel: Re: Schulden bei Krankenkasse wenn diese Inseolvent ist
Beitrag von: paps am 21. Oktober 2011, 17:14:43
Da dies nicht der erste Fall ist, gibt es auch Verfahrensabläufe zum Thema.

Grundsätzlich werden zunächst die Versicherten durch die Übernahme einer anderen Kasse weiter versichert bleiben und brauchen sich darum nicht zu verunsichern.
M.E. steht diesen nach der Mitteilung durch die übernehmende Kasse auch ein Sonderkündigungsrecht zu.

Geht nun der Versicherte mit Schulden zur neuen Kasse über, muss diese sich um die Rückstände seit 01.04.2007 kümmern.
Ist im Gesundheitsmodernisierungsgesetz so geregelt.
Für Sie heißt dass, sich mit der neuen Kasse zu einigen.