Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: blaufalke am 09. März 2008, 10:54:56
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Hallo zusammen,
bei mir ist soweit alles am Laufen, bin gerade in der WVP.
Jetzt hatte ich ein paar Fragen an mein Finanzamt und erhielt einen Brief mit folgendem Abschnitt:
> Grundsatz:
Der Anteil bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahren ist zur Masse zu erstatten.
Der Anteil ab Aufhebung wird mit Steuerrückständen verrechnet. <
Im Aufhebungsbeschluss wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Was bedeutet, daß etwaige Guthaben vom Finanzamt auf das Verwalterkonto ausbezahlt werden.
Meine Frage: sind die Forderungen vom Finanzamt nach der WVP und der Zustimmung zur Restschuldbefreiung vom Tisch?
Gruß, blaufalke
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Hallo,
ja die Forderung erledigt sich mit der endgültigen RSB nach sechs Jahren.
MfG
ThoFa