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Autor Thema: Schulden durch Fitnessstudio obwohl wg. Schwangerschaft nicht genutzt!!!  (Gelesen 2575 mal)

seantom

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Hallo,

meine FReundin hatte seinerzeit einen Vertrag über 24 Monate beim Fitnessstudio abgeschlossen. Konnte aber nur zwei Monate dort trainieren, weil sie dann schwanger wurde!
Kann man die Forderungen vom Inkassobüro anfechten? Was schlagt ihr vor? Der Betrag wird immer größer und ist uns unmöglich in der Höhe zu tilgen :(

Bin für jeden noch so kleinen Tip dankbar!
Gespeichert
 

paps

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Schulden durch Fitnessstudio obwohl wg. Schwangerschaft nicht genutzt!!!
« Antwort #1 am: 29. November 2006, 00:21:47 »

Hier erst mal mein Lieblingskommentar zum Fitnesstudio:pfeifen:
In der Rechtsprechung ist umstritten, wie lange die Vertrags-dauer eines Fitnessvertrages vereinbart werden kann. Es ist eine Tendenz erkennbar, daß Erstlaufzeiten bis zu 1 Jahr wirksam sein dürften. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages innerhalb
dieses Zeitraumes wäre danach ausgeschlossen. Eine Laufzeit-verlängerung darf sich auf höchstens 6 Monate erstrecken. Sind längere Erstlaufzeiten bzw. Verlängerungslaufzeiten vereinbart, besteht eine gute Aussicht, bei Gericht mit einer entsprechenden
ordentlichen Kündigung erfolgreich zu sein, wobei dann lediglich eine Kündigungsfrist von 1 Monat besteht.
Seit dem 01.01.2002 gilt § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kann jeder Vertragsteil ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist
kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Zu den Kündigungsgründen, die eine fristlose Kündigung ermöglichen, können Schwangerschaft, Grundwehrdienst, Krankheit oder Wechsel des Wohnortes gehören. Es muß jedoch nach Kenntnis vom Kündigungsgrund relativ schnell gekündigt werden. Geschieht dies innerhalb von 14 Tagen, so dürfte die Kündigung noch rechtzeitig erfolgt sein.
Das Recht des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Eine solche Klausel ist unzulässig


Wurde der Vertrag unter Hinweis auf die Schwangerschaft gekündigt?
Wie reagierte das Studio?
Wurde ein Mahn- / oder Vollstreckungsbescheid erlassen?

Es sollte die Hauptforderung beim Studio gezahlt werden, wenn nicht bereits rechtswirksam gekündigt wurde (siehe oben  angemessene Frist).

Dem Inkassobüro dann unter Hinweis auf den Kommentar (oben) mitteilen, dass die Forderung beglichen ist. Und auf den Rechtsweg verweisen, falls diese der Meinung sind, ihre Gebühren weiter beizutreiben.
[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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