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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: schulden durch hausverkauf  (Gelesen 4404 mal)

daisy83

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schulden durch hausverkauf
« am: 07. Februar 2012, 21:56:50 »

Hallo,

ich schreibe heute in der Hoffnung das mir der eine oder andere vielleicht ein paar Tipps geben kann.

Es ist so das mein Mann im Ausland ein gutes Arbeitsangebot bekommen hat, wir wollten auch wieder als Familie zusammen sein und deshalb haben wir beschlossen auszuwandern. Wir haben also unser Haus in Deutschland verkauft und sind in die Staaten gegangen. Die Schluesseluebergabe war als wir schon weg waren. Leider hat die Bank versaeumt den Kunden rechtzeitig die Kontonummern ect pp mitzuteilen das deren Bank bezahlen kann, somit hat sich das ganze in die laenge geschoben. Die Kaeufer haben dann auch noch trotz daten zu spaet bezahlt und wir haben erst 10 wochen spaeter das geld zum hausverkauf bekommen.

Eigentlich haben wir soviel Geld bekommen das wir "eigentlich" auf 0 heraus kommen d.h Hausabbezahlt und kredite (wir haetten nur noch eine kleine summe von ca. fast 5000 euro abzubezahlen gehabt). Ich hatte mit der Bank in D schon vorher kontakt bevor wir ausgewandert sind und sie meinten Sie kommen uns entgegen... Jetzt ist es aber so das die Bank das komplette geld also 10.000 euro die uebrig waren vom Haus einbehalten hat und nicht unseren Kredit beglichen hat (wegen der Vorfaelligkeitsentschaedigung) und zusaetzlich wollen sie noch 4000 euro Bearbeitungsbeuehren, das ganze macht dann 19.000 euro schulden die wir begleichen sollen mit je 410euro im Monat. Mein Mann verdient 3000euro im Monat, jedoch wissen wir gar nicht wie wir das machen sollen, wie wir diesen Betrag begleichen sollen. 410euro sind ca. 520 dollar dazu kommen 50dollar ueberweissung noch jeden monat d.h ich muss jeden Monat um die 600 dollar bezahlen, das koennen wir uns wirklich nicht leisten. Wir haben noch 2 kleine Kinder und wir alle wissen ja was jeden monat ansteht und hier kommen diese Privatzahlungen auch noch dazu (wir sind zwar krankenversichert ueber die Arbeit meines Mannes aber man muss halt trotzdem noch zuzahlungen z.b Zahnarzt ect pp machen, ausserdem sollten wir ja auch etwas anlegen fuer unsere Rente einmal)

Wir sind erst 3 monate hier, haben nichts, wir schlafen auf Luftmatratzen muessen erst alles nach und nach wieder uns irgendwie anschaffen, das was wir haben kaufen wir gebraucht. Es ist nicht so das wir hier auf mega grossen Fuss leben!!! Wir sind nicht solche Leute die Schulden machen und dann abhauen, dieses Haus war der reinste fehlkauf, dazu kam dann damals noch die Kurzarbeit ect pp .... Ich weiss nicht wie wir diese Schulden begleichen koennen, was wir machen sollen .... und erlich gesagt fuehl ich mich auch ziemlich ueberfordert mit dem ganzen....

Ich bin erlich verzweifelt und bin am ueberlegen koennte ich im Haertefall die Insolvenz in Deutschland anmelden?
Mir ist das sehr unangenehm das hier zu schreiben :( aber ich denke vielen hier geht es genauso....
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wiwo

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Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #1 am: 08. Februar 2012, 07:10:31 »

Hallo daisy83,

vielleicht sollten Sie erst einmal überprüfen, ob Ihre Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung keinen Fehler gemacht hat, denn für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht dem PEX-Index des Verbands deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands zu entnehmen. (BGH, Urteil vom 30. 11. 2004 - XI ZR 285/03; OLG Stuttgart). Bzgl. der Bearbeitungsgebühren finden Sie Informationen bei der Verbraucherzentrale:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ132868061229206/link196459A

Bei dem Gedanken an eine Verbraucherinsolvenz sollten Sie auch einmal in die Pfändungstabelle schauen (links auf dieser Seite finden Sie den Link dazu).

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Gruß
wiwo
 

daisy83

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Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #2 am: 08. Februar 2012, 14:31:58 »

Ich moechte versuchen einen Vergleich auszuhandeln. Ich habe gelesen das man wohl bei ca. 8% anfaengt und in der regel sich evtl so bei 15% trifft stimmt das? Ich habe einen Brief vorbereitet an die Bank das mir das so nicht moeglich ist zu bezahlen, das Sie unsere finanzelle Lage kennen usw und Sie uns doch entgegen kommen moechten  :heulen:
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wiwo

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Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #3 am: 08. Februar 2012, 18:35:15 »

Hallo daisy83,

ob sich die Bank überhaupt auf einen Vergleich einlässt kann nur ein Versuch zeigen. Dass die von Ihnen angestrebten 8 bzw. 15 % akzeptiert werden wage ich allerdings zu bezweifeln. Sollten Sie sich bei Ablehnung für eine PI entscheiden bedenken Sie, dass bei einem Verdienst von 3.000,- Euro und 3 Unterhaltsberechtigten eine monatliche Pfändungsrate lt. Tabelle von 345,75 Euro fällig wird.

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Gruß
wiwo
 

Insokalle

Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #4 am: 08. Februar 2012, 19:01:58 »

Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnt sie jetzt schon nicht mehr in D. Damit ist ein Insoverfahren in D nicht möglich.
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daisy83

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Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #5 am: 08. Februar 2012, 19:25:55 »

Hallo daisy83,

ob sich die Bank überhaupt auf einen Vergleich einlässt kann nur ein Versuch zeigen. Dass die von Ihnen angestrebten 8 bzw. 15 % akzeptiert werden wage ich allerdings zu bezweifeln. Sollten Sie sich bei Ablehnung für eine PI entscheiden bedenken Sie, dass bei einem Verdienst von 3.000,- Euro und 3 Unterhaltsberechtigten eine monatliche Pfändungsrate lt. Tabelle von 345,75 Euro fällig wird.

hier muss man jedoch aber auch noch sehen das wir solche dinge wie "kindergeld" ect pp gar nicht mehr haben...

Achso wegen dem vergleich, naja ich bin mir erlich nicht sicher ob die Bank ueberhaupt was holen koennte von uns (pfaendung ect pp) wenn ich gar nicht bezahlen wuerde (was ich ja nicht will!!!!! nicht falsch verstehen) aber das ist ein Risiko fuer die Bank, dehalb denke ich das ein Vergleich da doch ganz okay waere...

@Insokalle
nur weil ich ja in den USA bin heisst es ja nicht das ich keinen Wohnsitz in D habe und somit koennte ich soviel ich weiss privatinsolvenz anmelden?
« Letzte Änderung: 08. Februar 2012, 19:29:57 von daisy83 »
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wiwo

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Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #6 am: 08. Februar 2012, 19:39:58 »

@insokalle

Hallo,

nach meiner Information ist der Wohnort eines Insolvenzantragstellers für Schulden in Deutschland nicht von Bedeutung, die Inso muss lediglich in Deutschland beantragt werden. So ist es auch im folgenden Link beschrieben:

http://www.auswandern-info.net/auswandern-mit-schulden.html

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Gruß
wiwo
 

daisy83

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Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #7 am: 08. Februar 2012, 19:50:34 »

So, ich hab jetzt nochmal gegoogelt ich finde immer nur das eigentlich von D aus nicht in den USA gepfaendet werden kann. Wie gesagt ich moechte ja was bezahlen, aber ich habe auch schon 10.000euro vorfaelligkeitsentschaedigung geleistet und moechte einfach das die Bank mir jetzt etwas entgegen kommt und wir die sache bereinigen koennen, am besten so das natuerlich beide Seiten einverstanden sind.
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Insokalle

Re: schulden durch hausverkauf
« Antwort #8 am: 09. Februar 2012, 18:58:07 »

@insokalle
nach meiner Information ist der Wohnort eines Insolvenzantragstellers für Schulden in Deutschland nicht von Bedeutung, die Inso muss lediglich in Deutschland beantragt werden. So ist es auch im folgenden Link beschrieben:

Was soll man dazu schreiben? Man soll eben nicht alles glauben, was im Internet geschrieben steht. Wenn der offensichtlich ungeprüfte link auf diese seltsame Seite Ihre „Information“ darstellt, dann ist das mehr als dürftig und Sie sollten diese überprüfen. Den Wahrheitsgehalt einer laienhaften Seite voller Rechtschreibfehler und einer veralteten Pfändungstabelle würde ich als äußerst gering einschätzen. Außerdem ist sie nicht eindeutig formuliert, sie enthält unvollständige Sätze und zum Teil definitiv falsche Informationen.

§ 3 InsO
(1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
(2) Sind mehrere Gerichte zuständig, so schließt das Gericht, bei dem zuerst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist, die übrigen aus.

§ 13 ZPO
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.

§ 7 BGB
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Um ausschweifende Prosa zu vermeiden, ergibt das vereinfacht in den allermeisten Fällen: Kein Wohnsitz in D, also auch kein Insoverfahren in D.

Wer sich auf § 7 Abs. 2 BGB stürzen will, nun ja, das kommt meist der Heisenbergschen Unschärferelation in analoger Anwendung gleich. Und Bilokation wurde bislang nur Heiligen zugeschrieben.



« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, 19:38:00 von Insokalle »
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