Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: absur am 04. Februar 2010, 23:18:53

Titel: Schulden einer jungen Mutter
Beitrag von: absur am 04. Februar 2010, 23:18:53
Hi

eine Freundin von mir hat bei ca. 7-9 Gläubigern um die 10.000 EUR Schulden.
Das Ganze geht über Inkasso, Rechtsanwälte und die Gläubiger selbst (zB Mietzahlungen des alten Wohnsitzes).
Es beginnt bei ca. 100 EUR und geht bis zu 4.200 EUR.

Sie ist alleinerziehende Mutter eines 3-jährigen Kindes.

Sie war bis vor kurzem Arbeitslos und hat sich nun selbstständig als Promoterin gemacht. So kommt sie auf einen Betrag von ca. 1.000 - 1.200 EUR. Davon gehen 400 EUR für die Wohnung ab etc...

In der Pfändungstabelle habe ich nun gesehen, dass bis zu einem Einkommen von 1.300 EUR Netto nichts zu holen ist.

Wie sollte sie vorgehen?

Danke!!!
Titel: Re: Schulden einer jungen Mutter
Beitrag von: paps am 05. Februar 2010, 11:32:19
Leider gilt die Pfändungstabelle nur für Arbeitseinkommen oder vergleichbare Bezüge.

Sie müßte also bei einer Pfändung, einen Beschluß des Vollstreckungsgerichtes zur Freistellung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
einholen.
Titel: Re: Schulden einer jungen Mutter
Beitrag von: absur am 05. Februar 2010, 12:42:58
Ach so... da gibt es also einen Unterschied.

Wenn sie einen Vergleich anstreben würde, dass ein 3. bezahlt. Mit welcher Summe (20%?) sollte man in die Gespräche einsteigen?

Oder sollte doch eine Ratenzahlung angestrebt werden?

Gibt es auch eine Kombination aus Vergleich & Ratenzahlung?
Titel: Re: Schulden einer jungen Mutter
Beitrag von: paps am 05. Februar 2010, 21:58:12
Eine Kombination ist möglich.
Aber wenig sinnvoll.
Wurde bereits eine EV abgegeben?
Das erleichtert das ganze ungemein, wenn offiziell festgestellt wurde, dass nichts zu holen ist.

20 % sind dann gut, wenn dem GL dargelegt werden kann, dass sonst auf Dauer nichts zu holen ist.