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Autor Thema: Schulden geerbt  (Gelesen 4827 mal)

browneyes

  • Gast
Schulden geerbt
« am: 21. Februar 2011, 17:25:07 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem:
Meine Mama ist Ende 2009 verstorben mein Vater benötigte damals einen Erbschein um das Konto meiner Mama kündigen zu können und um das Guthaben von 457 Euro (dieses Geld hat mein Vater gebraucht um die Miete zahlen zu können) heranzukommen.Da er keine Vollmacht hatte wurde ein Erbschein benötigt diesen hat mein Vater,meine Schwester und ich mit unterschrieben,weil wir dachten das er ohne unsere Unterschrift nicht erreichen wird.
Nunja leider haben wir durch den ganzen Stress mit der Beerdigung usw vergessen das wir als Erben obwohl ja sogesehen garkein Erbe da war bis auf das Geld auf dem Konto die Schulden meiner Mama übernehmen.
Als wir irgendwann darauf gekommen sind waren die 6 Wochen natürlich verstrichen sonst hätten wir das Erbe ausschlagen können.
Am Mittwoch kam dann das erste Schreiben vom Deutschen Inkassodienst mit einer Forderung von 4876,16 Euro die ich als Erbe begleichen soll na super hab fast einen Nervenzusammenbruch bekommen :-(
Ich hatte bis jetzt noch nie Schulden oder sonstiges und nun stehe ich und soll die ganzen Schulden meiner Mama bezahlen.
Da mein Vater und meine Schwester bereits vor Jahren die EV abgegeben haben werden die wahrscheinlich alles von mir wollen oder?
Das Problem ist das ich garnicht weiß wieviel Schulden meine Mama hat oder wieviel Gläubiger,ich weiß garnichts eben nur jetzt von diesem Inkassobüro und einen Brief (den habe ich in der Wohnung von meiner Mama gefunden) von einer RÄ die noch ca 570 Euro fordert sich bis jetzt aber noch nicht bei mir gemeldet hat.
Habe heute im Amtsgericht angerufen und dort wegen den Schulden nachgefragt aber die Frau hat im Computer keinen Eintrag von meiner Mama gefunden,dann habe ich bei der SCHUFA angerufen um wenigstens etwas zu erfahren nun muss ich warten bis die SCHUFA mir was schickt.
Weiß nicht was ich tun soll oder wie es weitergehen wird,mein Mann ist Alleinverdiener ich bin Hausfrau und Mutter habe richtige Zukunftsängste :-(
Wenn soviel Schulden zusammen kommen kann ich das niemals bezahlen.Mein Mann hat bei dem Inkassobüro angerufen wegen einem Vergleich und die sagten 3500 Euro aber das kann ich nicht bezahlen!!!
Wäre schön wenn jemand einen Rat für mich hat.Ich habe bis jetzt keine Erfahrung mit Schulden,Gerichtsvollzieher usw.
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Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
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Re: Schulden geerbt
« Antwort #1 am: 21. Februar 2011, 17:40:51 »

Hallo,

Onkel Google soll helfen. Suchen Sie mal nach Nachlassinsolvenz. Ggf können andere Teilnehmer mehr dazu sagen.

Die Schufa wird nicht soviel helfen können, da dort nicht alle eintragen sondern dafür muss der Gläubiger Schufapartner sein und das ist nun mal nicht jeder.

Zum Vergleich: telefonisch ist da meist nicht viel machbar. Wenn dann schriftl. konkretes Angebot einreichen und finz. Lage schildern bzw. ggf auch noch belegen.
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browneyes

  • Gast
Re: Schulden geerbt
« Antwort #2 am: 21. Februar 2011, 17:43:09 »

Und noch was das schlimmste daran ist eigentlich das wir drei garnicht wussten das es sich hierbei um ein Erbe handelt und das wir dann für die Schulden aufkommen müssen,und wenn ich das gewusst hätte von Anfang an dann hätte ich den Erbschein nie unterschrieben aber Fakt ist das ich es nicht mehr rückgängig machen kann!!!
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browneyes

  • Gast
Re: Schulden geerbt
« Antwort #3 am: 21. Februar 2011, 17:44:54 »

@Inkassomitarbeiterin
Wie lange hat man den Zeit ein Nachlassinsolvenz zu machen?Der Erbschein wurde ja schon am 26.12.2009 ausgestellt.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Schulden geerbt
« Antwort #4 am: 21. Februar 2011, 17:49:37 »

§ 1980 BGB
Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

(1) Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen außer Betracht.

Frage ist, wann die Überschuldung des Erbes erkennbar war.
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browneyes

  • Gast
Re: Schulden geerbt
« Antwort #5 am: 21. Februar 2011, 18:01:27 »

Hab es erfahren als mein Vater mir sagte das ein Brief von einer RÄ bekommen hat,das sind tolle Aussichten auch noch Schadensersatzansprüche.Meine Mama hat mit mir nie über ihre Schulden gesprochen vielleicht weil sie mich nicht belasten wollte.Ich weiß garnicht mehr wo mir der Kopf steht.Wusste nicht mal das es eine nachlassinsolvenz gibt.
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Insokalle

Re: Schulden geerbt
« Antwort #6 am: 22. Februar 2011, 20:03:24 »

Alternativ gibt es noch die Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB.
Wäre m.E. momentan effektiver, dürfte aber u.a. voraussetzen, dass das geerbte Guthaben noch da ist.
M.E. ist Beratung erforderlich, vor allem falls noch andere Gläubiger auflaufen.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2011, 20:05:40 von Insokalle »
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browneyes

  • Gast
Re: Schulden geerbt
« Antwort #7 am: 22. Februar 2011, 22:16:59 »

@insokalle
danke für deine Antwort aber das Erbe die 457 Euro hat mein Vater ja gebraucht um die Miete bezahlen zu können,anderes Vermögen ist nicht da.
Werde wahrscheinlich einen Anwalt um Rat fragen den das mit der Nachlassinsolvenz und der Dürftigkeitseinrede verstehe ich nicht.
Selbst die Bestattung konnten wir nicht einmal tragen die wurde damals von Amt übernommen.Und diesen Bescheid für die Übernahme der Bestattungskosten habe ich auch noch.Das zeigt doch schon das garnichts da ist wenn es anderst wäre dann hätte das Amt wohl kaum die Bestattung übernommen.Wir mussten ja alles offenlegen.
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Speedy 2009

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Re: Schulden geerbt
« Antwort #8 am: 20. März 2011, 17:53:44 »

Du kannst immer noch die irrtümliche Annahme der Erbschaft anfechten (BGB §1954).

Diese Frist beträgt 6 Wochen seit Kenntnisnahme der Überschuldung des Erbes.

(21.02.2011 - heute = 27 Tage.

Demnach können noch ein bis zwei Wochen Zeit sein -> huschhusch zum Amtsgericht und beim Rechtspfleger die Anfechtung der Erbschaftsannahme erklären.

Die Miterben gleich mitnehmen, denn sonst gehen die Gläubiger auf sie zu und deren Frist läuft ja auch schon.

Zitat
§ 1954 Anfechtungsfrist
(1) Ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar, so kann die Anfechtung nur binnen sechs Wochen erfolgen.
(2) Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 entsprechende Anwendung.
(3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.
(4) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Annahme oder der Ausschlagung 30 Jahre verstrichen sind.
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