Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: zwaluw am 19. Februar 2011, 16:51:10

Titel: Schulden meines Mannes
Beitrag von: zwaluw am 19. Februar 2011, 16:51:10
Guten Tag,
 mein Mann hat ca 10000 Euro Schulden mit in unsere Ehe gebracht und auch vor der Ehe eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.Dieses Prozedre wiederholt sich nun gerade wieder und die Bank bei der er diese Schulden hat verlangt nun eine Selbstauskunft von ihm.Dort soll er auch meine finanziellen Verhältnisse offenlegen.Mein Mann verdient mit ca 5oo Euro weit unter der Pfändungsgrenze und hat auch ein P-Konto bei seiner jetzigen Babnk.
Ich verdiene deutlich über der Pfändungsgrenze,sämtliche Anschaffungen (auto) laufen auf meinen Namen.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ich nicht haftbar bin für diese Schulden, bin aber verwirrt, weil die Bank nun in dieser Selbstauskunft auch meine Vermögensverhältnisse wissen möchte.Kann die Bank mein Einkommen mit heranziehen?

Zwaluw
Titel: Re: Schulden meines Mannes
Beitrag von: bertino am 19. Februar 2011, 17:03:19
Guten Tag zwaluw,

schauen Sie bitte, ob Sie die Antwort auf Ihre Frage hier finden finden:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Insolvenz-bei-Einzelunternehmen-6086.html

MfG

bertino
Titel: Re: Schulden meines Mannes
Beitrag von: Der_Alte am 19. Februar 2011, 17:46:44
mein Mann hat ca 10000 Euro Schulden mit in unsere Ehe gebracht

Sehen Sie es besser so: Mein Mann hat Schulden aus vorehelicher Zeit; und die gehen mich nichts an.

Die Banken machen gern moralischen Druck, aber das ist nur Blase.
Und eine Selbstauskunft braucht weder Ihr Mann noch Sie abzugeben. Solche Briefe gehören gelesen, gelocht und abgeheftet. Man kann auch das Feuer im Ofen damit anzünden. Auf keinen Fall sollte auf solche Schreiben reagiert werden.

Wenn die Bank eine titulierte Forderung hat kann sie gern den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung beauftragen, mehr aber auch nicht. Und die gibt Ihr Mann dann selbstverständlich ab. Un der Gerichtsvollzieher fragt weder nach Ihren Einkünften noch Vermögensgegenständen.


Titel: Re: Schulden meines Mannes
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 20. Februar 2011, 09:45:58
[ Un der Gerichtsvollzieher fragt weder nach Ihren Einkünften noch Vermögensgegenständen.

Das ist so nicht ganz richtig, der GV fragt selbstverständlich nach dem Einkommen der Frau und das muss auch angegeben werden wegen evtl. Unterhaltspfändungen (in der Theorie).
Titel: Re: Schulden meines Mannes
Beitrag von: Der_Alte am 20. Februar 2011, 12:55:15
Ich zitiere BGH IXa ZB 297/ 03:
"c) Dem Schuldner werden nur Erklärungen abverlangt, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lassen (vgl. BVerfG aaO). Angaben zur Beschäftigung minderjähriger, im Haushalt des Schuldners lebender Kinder - um die es hier geht - sind ihm in der Regel ohne weiteres möglich. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich der Schuldner unter anderen Umständen nähere Kenntnisse verschaffen muß, kann hier unentschieden bleiben. Erforderlich sind nur die Angaben, die zur Beurteilung der Vollstreckungsmöglichkeiten des Gläubigers benötigt werden. Eine genaue Mitteilung des Arbeitgebers oder Ausbildungsbetriebs des Unterhaltsberechtigten wird daher in der Regel ebensowenig erforderlich sein wie die Mitteilung der genauen Einkommenshöhe (vgl. Hintzen aaO). Die Forderung nach derartigen Erklärungen greift nicht in unzumutbarer Weise in die Rechte des Schuldners oder der unterhaltsberechtigten Dritten ein."

Damit dürfen Erklärungen zum Einkommen der Ehefrau nur dann gefordert werden, wenn diese in der EV als unerhaltsberechtigt angegeben wird. Das sollte man, wenn die Frau über mehr als das pfändungsfreie Einkommen verfügen kann, tunlichst unterlassen.