Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: schuldenextrem am 18. Januar 2010, 12:27:42
-
Hallo Leute
Folgendes Problem habe ich
Während meiner 2 jährigen Beziehung habe ich und meine Ex Schulden in höhe von 18.000 gemeinsamm verursacht
Sie sagt sie wird die Hälfte übernehemen
Aber warum sollte sie den alles ist auf mein Name gelaufen
Daher möchte ich das mit ihr schriftlich festhallten
Doch wie geht das?
Was muss ich beachten?
Was gehört da rein?
Ist den sowas auch gültig mit ihrer Unterschrift?
Ich bedanke mich jetzt schonmal bei euch allen
Mounir
-
:hi:
Moin,
opfert ein paar Euros (50 Euro ca.für Erstberatung) u geht beide zusammen zu einem RA o Notar,lasst einen Vertrag zwischen euch ausarbeiten.Vorher nach Kosten dafür fragen !!!!!!
Kannst ja vorher mit ihr abklären ob sie das machen würde.
Dann kann es kein böses Blut im nachhinein geben.
Gruss
mean.......
-
hmmm
Ja würde ich ja gern aber ich weiß nicht ob sie das macht
Ich denke eher nicht
sie hat mir aber jetzt einen vertrag unterschieben den ich eigen händig geschriben hab
da steht halt grob da sie und ich die schulden gemeinsamm verursacht haben und sie sich erklährt die hälfte der schulden zu übernehmen von 9000 euro
ist auch ein zeuge dabei gewesen
Aber das reicht nicht irgend wie
-
:hi:
Moin,
Nicht denken,sondern NACHDENKEN u fragen.
Wenns mal ganz arg für dich kommt lässt sie dich auflaufen u könnte behaupten
die Unterschrift unter Zwang geleistet zu haben und hängst auf den ges.Schulden.
Mach einen "Wasserdichten Vertrag" bei RA o Notar!!!!!!!!!!!
Gruss
mean.......
-
Ok das hab ich verstanden aber genau aus dem grund weil sie das ja villeicht behautet unter zwang gemacht zuhaben
Habe ich einen Zeugen mit genommen der auch unterschrieben hat
Sa gen wir jetzt ich würde das versuchen wie du das sagst und sie macht das jetzt nicht kann ich den mit dem vertrag selber und den zeugen ne klage einreichen?
vorallem ist ja das ganze geld damals auch alles über ihr Konto gelaufen und sie hat das gehabt wenn ich was gebraucht hab hat sie per unterschrifft dann was abgehoben
Aso und danke für deine Antworten
-
:hi:
Moin,
Wenn die Frage dir so auf den Nägeln brennt,(im Forum sind Rechtsauskünfte nicht gestattet)
suche im net mal online Anwälte,biete 20 euro o 25 euro,zahle mit Kreditkarte.
Dann hast du in der Regel in 2-3 Stunden eine Antwort darauf,ob der Vertrag mit ihr vor Gericht
Gültigkeit hat,den du gemacht hast.
Schick mal ne Antwort interessiert mich auch.....
gruss
mean.....
-
hmmm ok ich werd mich da jetzt schlau machen
Und werd dir gern auch bescheid sagen
-
Hallo,
was nutzt dir so ne Wisch wenn sie nicht zahlen kann?? Die Gläubiger interessieren sich nur wer ihr Vertragspartner ist. Und zu dem kommen sie.
-
Ja ok wenn so ein wisch nichts bringt was kann ich dann machen ?
Ist den wenigstens so vertrag mit nem notar gut bringt der was?
Sonst brauch ich das gar nicht erst machen
-
:hi:
Beim Notar wird beurkundet,das sie sich verpflichtet.dir mtl. eine Summe hier,halbe- halbe, solange zu zahlen,bis die gemeinsamen Schulden getilgt ist.
Tut sie das nicht, kannst du gerichtlich dagegen angehen u es gegebenenfalls einklagen.
Natürlich kommt die Bank zu dir,wenn du den Kredit nicht bedienst.
Mit dem Wisch kannst du dir den .... abwischen
gruss
mean
-
Ok dann weiss ich was ich zu tun hab
Und weist du oder jemand hier was mich so der spass grob kostet beim notar oder anwalt
-
:hi:
Wie hoch ist die Gesamtsumme.die ihr teilen wollt?
-
18.000 euro
-
:hi:
ca.180.- Euro.
Arbeiten mit Netzbausteinen,die setzen dir den Vertrag damit zusammen wie du den brauchst.
Google mal unter: Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung
Notar beglaubigt eure Unterschriften mit nem Siegel.30 min.dauerts.
-
:hi:
Haben wir alles gedeckelt? :thumbup:
-
Ja danke echt hass mir sehr geholfen wirklich
Aber mal jetzt aus interesse
Wie oder woher weisst du den so genau wie viel das kostet ?
-
:hi:
Hab mal vor Jahren ähnliches gehabt, einmal 5000.- u 38.000.-
-
Aso daher
Aber danke hass mir echt geholfen
-
"Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung"
-
:hi:
Beim Notar wird beurkundet,das sie sich verpflichtet.dir mtl. eine Summe hier,halbe- halbe, solange zu zahlen,bis die gemeinsamen Schulden getilgt ist.
Tut sie das nicht, kannst du gerichtlich dagegen angehen u es gegebenenfalls einklagen.
Natürlich kommt die Bank zu dir,wenn du den Kredit nicht bedienst.
Mit dem Wisch kannst du dir den .... abwischen
gruss
mean
Klar kann er zum Notar gehen und ggf später einklagen. Wir haben ein paar Millionen Titel auf der Arbeit rumliegen. Und was nutzen die uns. Das wollte ich damit sagen. Wenn die Freundin kein pfändbares Einkommen hat und/oder nicht mehr zahlen kann was nutzt dir das ganze dann. Das sollte ein kleiner Denkanstoss sein.
Er kann ja erst Geld für den Notar ausgeben und dann noch für den GV. Wird ihm zum Teil viel nutzen.
-
Naja du scheinst nicht so ein Optimist zu sein
Es ist mir schon klar das wenn sie nicht zahlen kann ich trotzdem drauf sitze
Aber ich habe dann was in der Hand falls sie mal wieder arbeitet und nicht zahlt
Und noch was Inkassobürös hallte ich eh nix die machen eh nur scheiße und ziehen die Leute nur noch mehr in das Loch
das alles.Abzocker