Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Mausi27 am 19. Januar 2012, 14:28:01
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Hallo habe dort eine frage mein exfreund hat damals auf meinen namen im werte von ca. 10000 euro sachen bestellt ohne mein wissen als es jedoch raus kam hat er es zugeben das er auf einen namen bei versandhäusern bestellt hat. Er hat mir dann ein schreiben gegeben das er die schulden gemacht hat und für aufkommen tut nun will er nicht zahlen. Kann ich da was gegen machen oder bleiben die schulden an mir hängen und ich muss sie abbezahlen?
Liebe grüße
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Ich würde Strafanzeige bei der Polizei stellen, ist eindeutig Betrug !
Desweiteren würde ich die Versandhäuser davon in Kenntnis setzten !
Meiner Meinung nach können Sie nicht haftbar gemacht werden, solange SIE die Ware nicht per Unterschrift angenommen haben.
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Hallo habe dort eine frage mein exfreund hat damals auf meinen namen im werte von ca. 10000 euro sachen bestellt
- Polizei hilft auch nicht weiter. Wichtig wäre zu wissen, ob die Forderungen von "damals" bereits tituliert und rechtskräftig festgestellt wurden, d.h. bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.
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Hi,
wo ist bei den einzelnen Forderungen der Verfahrensstand?? Sind Forderungen bereits tituliert (Vollstreckungsbescheid vorhanden)?? Inkasso/Ra bereits eingeschaltet??
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Also, ich kann was aus meinem Fall erklären:
Meine Ex-Frau hatte damals auch auf meinen Name betellt.
Da ich damals auch schon einige Schulden hatte, wurden Gelbe Briefe, also die Mahnbescheide von mir ignoriert.
So habe ich auch die Mahnbescheide von den Bestellungen meiner Ex-Frau ignoriert. Nun ist es zu spät, und ich habe diese Schulden.
Solltes es in deinem Fall bisher nicht zu Mahnbescheide, bzw. titulierten Forderungen gekommen sein, empfehle ich dir schnellstens zu einem Rechtsanwalt zu gehen!!
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So habe ich auch die Mahnbescheide von den Bestellungen meiner Ex-Frau ignoriert. Nun ist es zu spät, und ich habe diese Schulden.
Das ist natürlich richtig, wenn man das "Außenverhältnis" betrachtet (Ihr Verhältnis zu den Gläubigern)..
Im Innenverhältnis haben Sie natürlich einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Ex-Partner auf Ersatz (§832 BGB).
Wenn also der Ex-Partner finanziell leistungsfähig ist, kann man ihn, notfalls aud dem Zwangsvollstreckungswege, zur Zahlung veranlassen.
Hier dürfte dann auch ein Zugriff in den ansonsten unpfändbaren Einkommensanteil möglich sein.