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Autor Thema: Steuererstattung trotz Pfändungsbeschluss  (Gelesen 3273 mal)

Urmel79

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Steuererstattung trotz Pfändungsbeschluss
« am: 12. Juli 2008, 14:10:37 »

 :neutral:

Hallo,ich bin neu hier und habe direkt ein dringendes Anliegen.

Wenn ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluß im März diesen Jahres ergeht,hat der Gläubiger dann das Recht die Steuerrückzahlung von 2007 zu pfänden bzw. muss man es dann überweisen?!
Oder steht dem Gläubiger die Zahlung erst ab der Steuererklärung 2008 zu.

Es liegt eine zivilrechtliche Sache zu Grunde.

Das Gehalt wird bereits gepfändet....da es aber nicht rückwirkend gepfändet wurde bzw. gepfändet werden darf....frage ich jetzt ob es für die Steuerrückzahlung nicht auch gilt.

Weiss das FA über einen Pfändungs-bzw. Überweisungsbeschluss bescheid....Es geht um einen private Angelegenheit?!

Denn mal angenommen...ich hätte die Steuererstattung schon Im Februrar erhalten der Summe X und der Pfändungsbeschluss ergeht erst im Mai...kann man doch im Juli nicht verlangen es wieder zu berappen oder sehe ich das falsch?!


Danke für Eure Antworten....
« Letzte Änderung: 12. Juli 2008, 14:12:17 von Urmel79 »
Gespeichert
 

paps

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Re: Steuererstattung trotz Pfändungsbeschluss
« Antwort #1 am: 12. Juli 2008, 16:45:16 »

Ab Vorlage des beschlusses wird das FA an den Gläubiger abführen.
Da ist es egal. für welchen zeitraum eine Erstattung erfolgt, da der Auszahlungsanspruch gepfändet werd.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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