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Autor Thema: Schulden und Trennung von Lebendspartnerin  (Gelesen 3220 mal)

rob-son

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Schulden und Trennung von Lebendspartnerin
« am: 05. Oktober 2012, 19:30:00 »

Hallo Community,

in geraumer Zeit werde ich Zahlungsunfähig sein. Wer kann mir da irgendwie weiterhelfen?
Meine Lage ist folgende:
Ich hab zusammen mit meiner Lebenspartnerin im Jahr 2007 ein Haus gekauft und umgebaut. Die Kredite, die wir genommen haben laufen auf uns beide und werden zur Zeit noch von einem Gemeinschaftskonto getilgt. Die Höhe beläuft sich auf ungefähr 120000€. Ich verdiene ca. 1300€ und meine Nochlebenspartnerin bekommt ca. 850€. Weiterhin haben wir eine gemeinsame Tochter. Nun will sich meine Partnerin von mir trennen. Wer kann mir sagen, wie ich mich am besten verhalten soll. Ich kann auf keinen Fall die Tilgung der Kredite alleine stemmen und Sie will so schnell wie möglich ausziehen. Keine Ahnung, wie das weitergehen soll.
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MfG

rob-son
 

paps

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Re: Schulden und Trennung von Lebendspartnerin
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2012, 23:06:27 »

Zunächst willkommen.
Da sie beide Kreditnehmer sind, müssen sie nichts "alleine stemmen".

Es wäre zu klären:
Unterhalt für das Kind ?
Bei wem lebt das Kind voraussichtlich ?
Kosten für den Lebensunterhalt ?
Wer wohnt in der Immo ?
Kennt der Kreditgeber die Situation ?
 


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rob-son

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Re: Schulden und Trennung von Lebendspartnerin
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2012, 07:07:11 »

Hallo paps,

den Unterhalt für unsere Tochter werde ich wohl zahlen müssen.
Leben wird sie wohl dann in ihrem Haushalt, da ich auf Montage arbeite.
Wie hoch die Kosten für den Lebensunterhalt sind muß ich erst mal durchrechnen.
Wenn es irgendwie ginge würde ich in der Immo wohnen bleiben. Aber eigentlich gehört ja das
Haus den Banken, an die wir nicht mehr zahlen können.
Die Kreditgeber kennen bis jetzt die Situation nicht. Bis jetzt haben sie auch
immer alle pünktlich Ihre Raten bekommen.
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MfG

rob-son
 

paps

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Re: Schulden und Trennung von Lebendspartnerin
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2012, 21:43:53 »

Dann wird es wohl oder übel auf Insolvenzverfahren hinauslaufen.
Es sei denn ihre "Ex" zahlt den Kredit weiter. Aber bei diesen Einkommen ehr wohl nicht.

Sie sollten eine Schuldnerberatung aufsuchen und das Prob erklären.

Sie könne bis zur möglichen ZV im Haus wohne bleiben, sollten sich aber nach Bekanntgabe des ZV-Termins um eine neue Bleibe kümmern.

Ihre "Ex" wird sicherlich auch kein Interesse haben, das Haus zu halten. Insofern sollten Sie keine Kopfstände machen um den Kredit weiter zu bedienen. Dann lieber nicht weiter zahlen, wenn die Beziehung den Bach hinunter geht.

Da bei ihren Einkommen auch auf Dauer keine Möglichkeit besteht, den Kredit zurück zu zahlen, sollte der Termin mit der SB schnellst möglich gemacht werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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rob-son

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Re: Schulden und Trennung von Lebendspartnerin
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2012, 13:32:27 »

Na mal sehen wie es weiter geht,
einen Termin bei der Schuldnerberatung will ich versuchen nächste Woche zu bekommen. Wie läuft das denn überhaupt bei einer PV? Geht das auch mit der Schuldnerberatung oder muß ich da zu einem RA gehen?
Was passiert denn wenn ich die Zahlungen an die Bank einfach einstelle?
Sollte ich erst zur SB oder direkt das Konto sperren lassen, dass nichts mehr abgebucht werden kann?
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MfG

rob-son
 

paps

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Re: Schulden und Trennung von Lebendspartnerin
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2012, 19:50:16 »

Zunächst sollte der Weg zur SB gesucht werden. Für die mögliche Insolvenz benötigen Sie keinen RA.

Termine bei der SB können aber dauern.
Raten ohne genaue Analyse der Situation einzustellen, ist nicht gerade der Königsweg.
Nur dann, wenn fest steht, dass eine Insolvenz unvermeidbar ist, sollte man diesen Schritt gehen.

Erklären Sie der Bank gegenüber, dass die Raten wegen der fam. Situation nicht regelmäßig aufgebracht werden können.
Ev. lässt sich eine Unterbrechung für 1 - 2 Monate herausholen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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