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Autor Thema: Schulden vom Ex  (Gelesen 2562 mal)

stierchen

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Schulden vom Ex
« am: 01. Mai 2006, 23:29:58 »

Hallo, bin hier Frischling

Probleme hab ich viele, eines aber seit ewigen Zeiten, und das nervt mich ohne Ende.
Jung, dumm, frisch verheiratet, hatte mein Mann damals arge Probleme und nahm einen Kredit auf. Über eine Kreditvermittlung. Sie verlangten meine Unterschrift als *Mitkreditnehmer* - und natürlich dachte ich nur das beste und unterschrieb.
Damals war ich nicht berufstätig, meine Tochter gerade mal vier Monate, also auch ausserstande zu arbeiten.
Meine Ehe war kurz aber heftig, innerhalb drei Jahren folgten zwei weitere Kinder, dann war mein Mann weg.
Er hat nie auch nur einen Cent dieses Kredites getilgt, genausowenig wie er jeh einen Pfennig Unterhalt für die Kinder gezahlt hat.
Schlussendlich habe ich diese Kreditvermittlung an den Hacken...grummel
Nun habe ich gehört, dass meine damalige Unterschrift nach irgendeinem neuen Gesetz nicht *rechtmässig* sein soll, weil ich ja wie schon erwähnt ohne Einkommen und in absehbarer Zeit wegen Mutterschaft auch nicht erwerbsfähig?

Weiß jemand bitte, wo ich so etwas in Erfahrung bringen kann, ausser gleich zum Rechtsanwalt zu gehen?
Meine finanz. Situation ist unter aller Würde (AlgII)

Bin für jeden Hinweis dankbar..

lg Stierchen[addsig]
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Sanierer

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Schulden vom Ex
« Antwort #1 am: 02. Mai 2006, 08:12:09 »

Hallo Stierchen

Wie hoch sind denn die Schulden?

Wenn das ein Kreditvermittler war, wie hoch ist denn der Zinssatz pro Jahr oder Monat oder Woche oder Tag ?????

Oftmals sind Verträge sittenwidrig!!!

Es gibt ein Urteil vom BGH nach dem die Ehefrau nicht haftet, wenn bei Abschluss des Vertrages für die Bank erkennbar war, dass die Frau das nie packt. Das gilt allerdings nur für sehr extreme Verhältnisse und lässt sich von hier aus nur sehr schwer beurteilen.

Schätze ohne anwaltlichen Rat kommst Du nicht aus.

Gruss Sanierer

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ThoFa

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Schulden vom Ex
« Antwort #2 am: 02. Mai 2006, 17:33:00 »

hallo,

die Angelegenheit ist nicht abzuschätzen, ohne die Verträge gesehen zu haben.

Da Sie aber als Mitkreditnehmerin unterschrieben haben, sehe ich die Chancen, über diesen Weg rauszukommen, eher als gering an. Anders wäre es, wenn Sie als Bürgin gezeichnet hätten und der Kredit tatsächlich und nachweisbar lediglich zugunsten Ihres Ex-Ehemannes geflossen wäre.

MfG

ThoFa
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stierchen

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Schulden vom Ex
« Antwort #3 am: 14. Mai 2006, 17:43:21 »

Danke für Ihre lieben Antworten,

habe mich mit Hilfe einer guten Freundin inzw. aufgerappelt und mit
einem ihr bekannten Anwalt einen Termin vereinbart.
Tja, mache mir zwar keine großen Hoffnungen, doch sollte ich wider Erwarten Möglichkeit erfahren, aus der Misere doch rauszukommen, poste ich es bestimmt hier - vielleicht kann es dann jemand helfen.

lg stierchen[addsig]
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