Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lissi805 am 22. März 2009, 12:52:18

Titel: schulden von Dezember
Beitrag von: lissi805 am 22. März 2009, 12:52:18
ich habe noch eine Frage wegen meinen Schulden bei 2 VH von Dezember.
Briefe habe ich von beiden bekommen , wo sie einen Abzahlungsantrag anbieten, was ich aber zur Zeit nicht kann.
Eine Bekannte könnte  in kleinen Raten abzahlen .Geht das überhaupt ?
Der SB hat alle Gläubiger angeschrieben und einen Schuldenbereinigungsplan unterbreitet, wo alle GL.mit 0 bedient werden.
kann man da einfach 2 VH wieder rausnehmen ?Ich muss doch sicher mit den ganzen Unterlagen zum AG.
grußlissi805
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: Feuerwald am 22. März 2009, 13:15:32
" 2 VH "

-> was ist das? Warum wollen Sie diese bezahlen wenn es doch insgesamt auf eine 0-Plan-InsO hinausläuft?


Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: paps am 22. März 2009, 15:16:32
2 VH = 2 Versandhäuser, bei denen in Kenntnis möglicher Probleme wegen Eingehungsbetrug noch weiter die Raten bezahlt werden.

Wenn Sie nicht zahlen können, sollten Sie ihre Bekannte nicht auch noch mit reinziehen.
Die wäre dann auch Gläubigerin.
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: lissi805 am 22. März 2009, 17:58:56
ja es ist halt die blosse Angst , das die Vh es als Betrug darlegen und ich ins Gefängnis muss.
den für tagessätze zahlen wäre ja auch kein Geld da.
da kam mir halt diese Idee.
Sicher die Bekannte wäre dann auch GL., mir ist dabei nicht wohl.
ich habe seit 1.1.09 keine neuen Schulden mehr gemacht.
grußlissi805
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: paps am 22. März 2009, 19:51:55
warum sollte denn Gefängnis drohen?
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: lissi805 am 23. März 2009, 14:18:29
ja , ich habe schon viel gelesen , dass wenn man kurz vor der Inso noch was bestellt , es als betrug gilt.
und das hätte ja dann Konsequenzen.
deshalb dann meine Frage , wegen zahlung der bestellung vom dezember.
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: paps am 23. März 2009, 17:51:02
Haben Sie die ersten Raten gezahlt, dürfte der Nachweis des Eingehungsbetrug schwer fallen.
Erst wenn der GL wegen vbuH anmeldet, könnten Sie widersprechen und auf zivilrechtlichem Wege müßte der Vorsatz nachgewiesen werden.

Allerdings besitzt das VH sicherlich ein Vorbehaltsrecht.
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 25. März 2009, 17:34:15
Lissi,

du musst nicht ins Gefängnis, aber Geldstrafe wird es sicherlich geben wenn du nicht zahlst. Soweit ich mich erinnern kann ist ein VH Neckerm... und das andere Bauer und zusammen sind es ca 500€. Richtig??

Du solltest diese auf jeden Fall noch vor Eröffnung zahlen, da sonst mit grosser Sicherheit eine Anzeige droht und als unerlaubte Handlung wird sowieso angemeldet.

Du hast schei**e gebaut also wirst du diese auch auslöffeln müssen.
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: MissTraut am 25. März 2009, 19:33:04
Hallo Inkassomitarbeiterin,

was soll das ? Ich betrachte diese deine Antwort mal als ganz blöden Einschüchterungsversuch und das ist etwas, was die Menschen die hier Hilfe suchen, ganz sicher nicht gebrauchen können.

Möglichkeiten aufzeigen, Risiken erläutern ja gerne, aber nach meinem Empfinden nicht so  :nono:

LG
MissTraut

Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: lissi805 am 26. März 2009, 07:34:59
ich kann aber dieses Schulden beim Versandhaus nicht mit einmal bezahlen.
Mein Einkommen Rente , Pflegegeld , Wohngeld  läst diese Zahlung auch auf einmal nicht zu.
Was soll ich da machen ?
ich weiss selbst, das vieles falsch war, kommt wahrscheinlich zu spät , die Einsicht.
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: dobberstein am 26. März 2009, 11:01:01
Es ist nie zu spät !
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: wiwo am 26. März 2009, 14:52:29
Hallo Inkassomitarbeiterin,

was soll das ? Ich betrachte diese deine Antwort mal als ganz blöden Einschüchterungsversuch und das ist etwas, was die Menschen die hier Hilfe suchen, ganz sicher nicht gebrauchen können.

Möglichkeiten aufzeigen, Risiken erläutern ja gerne, aber nach meinem Empfinden nicht so  :nono:

LG
MissTraut





Hallo und LG MissTraut,

besser hätte ich's auch nicht formulieren können. Antworten wie die von der "Inkassomitarbeiterin" sollten eBay vorbehalten bleiben - oder wem auch immer!

Gruß
wiwo
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: paps am 26. März 2009, 21:29:19
Die grundsätzliche Frage ist.
Wußten Sie bei Bestellung dass Sie dir Raten nicht zahlen können und haben Sie demzufolge keine Raten gezahlt.

Wenn dem so ist, droht die Versagung der RSB für diese Forderungen.
Die Schuldsumme können Sie dann auch während der WVP abbezahlen.
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: lissi805 am 27. März 2009, 07:19:58
nein bei der Bestellung wuste ich noch nicht , das ich die Raten nicht zahlen mehr kann.
Ich habe bis Mitte Februar immer raten gezahlt, erst die SB riet damit sofort aufzuhören.
War das falsch ?Hätte ich kleine Raten zahlen sollen ? aber die Sb sagte , das wäre GL bevorzugung !
Grußlissi805
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: ThoFa am 27. März 2009, 07:33:44
Hallo,

mal einen kleinen Tipp an die SB, die sollen sich auch mal mit dem Thema "Gläubigerbevorzugung" beschäftigen, bevor sie irgendwas in die Welt setzen.

Sofern Sie keine falsche Angaben gemacht haben, um die Ratenzahlung gewährt zu bekommen, ist es alles zunächst nicht so schlimm.

Es kann passieren, dass man Ihnen einen sogenannten Eingangsbetrug unterstellt. Inwieweit ein Gläubiger damit durchkommt, ist von hier aus nicht zu bewerten. Für Ihr Insolvenzverfahren bedeutet dies, dass diese Forderungen, sollten sie als eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung angemeldet werden, nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird.

Strafrechtlich wird dies maximal eine Geldstrafe, deren Höhe sich an Ihr Einkommen richtet. Die Geldstrafe unterliegt nicht der Restschuldbefreiung und kann in Raten gezahlt werden.

MfG

ThoFa
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 27. März 2009, 22:41:57
Ich glaube und das ganz ehrlich und ohne dem TE zu nahe zu treten. Es werden mit Sicherheit bei Schreiben der SB noch einige Gl. auf die Idee kommen, Anzeige zu erstatten.

Wir informieren bei uns alle Gl. bei denen die Fdg jünger als 1 Jahr ist zu Überprüfen ob nicht evtl. Anzeige erstattet werden sollte um die Fdg "Insosicher" zu machen.

Lissi du kannst unmögl. einer Polizei oder Staatsanwaltschaft weismachen dass du im Dez. nicht wusstest, dass du faktisch pleite bist. Ich bitte dich, das ist lächerlich.

Versuch dir Raten zu zahlen und zwar alle Gl. die jüngere Fdg-en haben. Ggf einfach die Sb noch ne Weile warten lassen und die Forderungen ignorieren. Wäre für dich der bessere Weg.
Titel: Re: schulden von Dezember
Beitrag von: paps am 27. März 2009, 23:06:04
.
edit:
ne, ich lass es lieber.
Bitte achten Sie auf ihre provokativen Antworten.
Hier geht es um Hilfe und nicht um Einschüchterung.