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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schulden, was nun?  (Gelesen 6667 mal)

mitschiii

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Schulden, was nun?
« am: 08. März 2009, 00:44:05 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe mich etwas informiert, aber es bleiben doch ein paar Frage offen. Zu mir: Ich bin 26, geschieden und habe ein unterhaltspflichtiges Kind, verdiene ca 1.600,- netto.
Ich habe 3 Gläubiger:
Citibank ca 15.000,-
Barclaycard ca 5.500,-
Volks und Raiffeisenbank ca 2.500,-
 
Allen drei wurde jetzt ein aussergerichtlicher vergleich vorgeschlagen. Jedoch kam von der Citibank heute zurück, dass sie aufs Angebot im Moment nicht eingehen und es ihrer Inkassoabteilung übergeben und dies dann vielleicht neu verhandelbar ist.

Barclaycard hat uns (RA und mir) ein Angebot gemacht, dass sie 1.700,- wollen und dann wäre die Sache erledigt und von der Raiffeisenbank kam bisher nix.

Darum die Frage: Wie soll ich mich verhalten? Das Angebot annehmen von Barclay und dann weiterschauen oder erstmal abwarten, was die anderen 2 so machen?

Zusätzlich muss ich sagen, dass die Citibank mit einer Lohnpfändung seit Dezember (seitdem kann ich nicht mehr zahlen) droht, aber bis heute noch nicht tätig wurde. Habe das Problem, das bis jetzt glaub ich nicht das halbe Kind bei mir auf der Lohnsteuer steht, wie kann ich das schnellstmöglich ändern, nicht dass ich unnötig viel zahlen muss. Da hat damals meine Gemeinde geschlampt mit den Eintragungen und die meinten, es sei net notwendig das zu ändern, da ich alles vom Ausgleich zurück bekomme.
Und: Kann ich meine Pfändungsfreigrenze erhöhen? Nach meinem netto müsste ich ja ca 120,- abtreten. Kann ich dies umgehen irgendwie? Ich habe einen einfachen Arbeitsweg von ca 25 Km. Dann vermögenswirksame Leistungen (Riester) von 40,- Euro, die mein Arbeitgeber einer versicherungsgesellschaft von mir einzahlt, also keine betriebsinterne. Zusätzlich überweise ich auch ca 60,- in die gleiche Gesellschaft (Riestervertrag) über einen anderen vertrag. Könnt ihr mir bitte Tipps geben, wie ich mich zu verhalten habe?

Danke im voraus.

Grüsse
« Letzte Änderung: 08. März 2009, 13:16:29 von mitschiii »
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makro

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #1 am: 08. März 2009, 01:09:51 »

Kinder auf der Lohnsteuerkarte nützen nur etwas für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
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mitschiii

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #2 am: 08. März 2009, 01:21:37 »

Ja das ist mir klar, aber mir gehts um den Pfändungsfreibetrag! Nicht dass die Citibank mehr kriegt, weil mein Arbeitgeber denkt, dass ich kein Kind habe... Weiss ja nicht, was der AG da braucht??? Genügt da ein Anruf bzw brauchen sie das was schriftliches, wie eben bei der LStKarte der Kinderfreibetrag???
o
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir meine Fragen beantworten könntet, auch die obigen, damit ich möglichst schnell die richtigen Schritte in die Wege leiten kann!

Danke.
« Letzte Änderung: 08. März 2009, 13:15:44 von mitschiii »
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mitschiii

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #3 am: 08. März 2009, 16:22:46 »

Hallo nochmal,

kann mir vielleicht jemand helfen, damit ich morgen die notwendigen Schritte einleiten kann, da ich unter der Woche schlecht die Gelegenheit hab hier herein zu schauen?

Ich wäre sehr dankbar.

Grüsse
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paps

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #4 am: 08. März 2009, 17:51:53 »

Darum die Frage: Wie soll ich mich verhalten? Das Angebot annehmen von Barclay und dann weiterschauen oder erstmal abwarten, was die anderen 2 so machen?
Das ist davon abhängig, was Sie selber wollen. Für die Vorbereitung der Inso wären alle drei Antworten als Ablehnung zu werten.
Mit der Citi haben sie einen schwer verhandelbaren GL in ihren Reihen. Und Abgabe an Inkassoabteilung bedeutet ja auch sofert Mehrkosten.


Zusätzlich muss ich sagen, dass die Citibank mit einer Lohnpfändung seit Dezember (seitdem kann ich nicht mehr zahlen) droht, aber bis heute noch nicht tätig wurde.
Das wird sich jetzt aber schlagartig ändern

 Habe das Problem, das bis jetzt glaub ich nicht das halbe Kind bei mir auf der Lohnsteuer steht, wie kann ich das schnellstmöglich ändern, nicht dass ich unnötig viel zahlen muss. Da hat damals meine Gemeinde geschlampt mit den Eintragungen und die meinten, es sei net notwendig das zu ändern, da ich alles vom Ausgleich zurück bekomme.
Sie legen Ihrem Arbeitgeber entweder die Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise über die Unterhaltszahlungen vor oder sie haben einen Unterhaltstitel, dann genügt dieser. Am besten von der Personalabteilung die Abgabe bestätigen lassen.

Und: Kann ich meine Pfändungsfreigrenze erhöhen? Nach meinem netto müsste ich ja ca 120,- abtreten.
 Kann ich dies umgehen irgendwie? Ich habe einen einfachen Arbeitsweg von ca 25 Km. Dann vermögenswirksame Leistungen (Riester) von 40,- Euro, die mein Arbeitgeber einer versicherungsgesellschaft von mir einzahlt, also keine betriebsinterne. Zusätzlich überweise ich auch ca 60,- in die gleiche Gesellschaft (Riestervertrag) über einen anderen vertrag. Könnt ihr mir bitte Tipps geben, wie ich mich zu verhalten habe?
von gesetzlichen Netto müßten Sie auf jeden Fall die 40 VL abziehen.andere Möglichkeiten gibt es nicht, es sei denn die 60,- fließen in einen Vertrag, bei dem auch der Arbeitgeber versicherungsnehmer ist
Ev sind ja in den 1600 noch teilweise (Überstunden) oder unpfändbare bestandteile (Spesen) enthalten

Danke im voraus.

Grüsse

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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mitschiii

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #5 am: 08. März 2009, 21:13:07 »

Und: Kann ich meine Pfändungsfreigrenze erhöhen? Nach meinem netto müsste ich ja ca 120,- abtreten.
 Kann ich dies umgehen irgendwie? Ich habe einen einfachen Arbeitsweg von ca 25 Km. Dann vermögenswirksame Leistungen (Riester) von 40,- Euro, die mein Arbeitgeber einer versicherungsgesellschaft von mir einzahlt, also keine betriebsinterne. Zusätzlich überweise ich auch ca 60,- in die gleiche Gesellschaft (Riestervertrag) über einen anderen vertrag. Könnt ihr mir bitte Tipps geben, wie ich mich zu verhalten habe?
von gesetzlichen Netto müßten Sie auf jeden Fall die 40 VL abziehen.andere Möglichkeiten gibt es nicht, es sei denn die 60,- fließen in einen Vertrag, bei dem auch der Arbeitgeber versicherungsnehmer ist
Ev sind ja in den 1600 noch teilweise (Überstunden) oder unpfändbare bestandteile (Spesen) enthalten

[/quote]

Hallo,

danke für die super Antworten! Eine Frage hätte ich noch zu oben:

Ich zahle die im Moment 40,- Euro an eine Gesellschaft, bei der ich einen vertrag abgeschlossen habe und nicht mein Arbeitgeber. Bei der gleichen Gesellschaft habe ich zudem einen zweiten Riestervertrag über ca 60,- Euro laufen. Also das ging nicht vom AG aus, sondern meinerseits. Darum die Frage: Ist eine Pfändungsfreigrenzenerhöhung dann überhaupt möglich???

Wenn ja: Kann ich den vertrag dann so umstellen lassen, dass ich auf den einen nicht mehr 60,- Euro zahle sondern weniger und dafür die Überweisungen vom AG erhöhen lasse? Macht das Sinn und wird das anerkannt?

Und: Brauch ich für die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze irgendetwas schriftliches oder muss ich das dem AG Bescheid geben, damit dies auch berücksichtigt wird? oder was muss ich da tun?

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte

Grüsse
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paps

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #6 am: 08. März 2009, 23:13:49 »

Die VL sind in der Zahlung als unpfändbar zu berücksichtigen.
Sie erhöhen also die Pfändungsgrenze.

Alles andere bringt keinen Sinn.

Solange sie nicht im Inso-Verfahren sind, könnte man über eine Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorge nachdenken.
Diese erhöht wiederum die Pfändungsgrenze.

In der Inso wird das Guthaben aus dem jetzt bestehenden Vertrag Masse zugehörig.

Was ist denn das für eine vertragsform?.
Vom Grunde könnte sowohl beim Bausparvertrag, als auch beim Lebens-/Renten-versicherungsvertrag die Höhe der eigenen Zahlung geändert werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #7 am: 09. März 2009, 04:44:46 »

Solange sie nicht im Inso-Verfahren sind, könnte man über eine Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorge nachdenken.
Diese erhöht wiederum die Pfändungsgrenze.

In der Inso wird das Guthaben aus dem jetzt bestehenden Vertrag Masse zugehörig.

Was ist denn das für eine vertragsform?.
Vom Grunde könnte sowohl beim Bausparvertrag, als auch beim Lebens-/Renten-versicherungsvertrag die Höhe der eigenen Zahlung geändert werden.

Hallo,

die AG finanzierte Altersvorsorge gibts seit heuer nimmer, also nicht mehr möglich.

Der vertrag ist ein ganz normaler Riester eben über vermögenswirksame Leistungen. Werden da nur die 26,- Euro bezuschusst bei der Grenze des Freibetrages oder der gesamte monatliche Beitrag der versicherung? Dann werde ich den monatlichen Beitrag erhöhen? Funktioniert das so?
vo
Und muss ich irgendwo einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages stellen, oder läuft das von selbst?

Grüsse
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mitschiii

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #8 am: 09. März 2009, 16:57:26 »

Hallo,

so habe gerade erfahren, dass es bei der Citibank normal ist, dass erst ein Inkassofirma eingeschaltet wird und dann verhandelt wird. Hat jemand andere Erfahrungen mi der Bank gemacht?

Mit den anderen 2 Banken wäre ein Deal machbar, bzw hab ich eine Frist gesetzt bekommen. Jedoch bis die Citibank antwortet könnten wiederum 2 Monate vergehen meinte meine Anwältin. Das Risiko ist, dass die anderen 2 dann nicht mehr kooperativ sein könnten...

Jetzt ist die Überlegung: Entweder die 2 ausbezahlen u mit der Citibank verhandeln oder Risiko gehen und erst abwarten wie die Citibank antwortet, was jedoch das Risiko birgt, dass ein anderer abspringt. Was schlagt ihr mir vor, bzw wie sind eure Erfahrungen?

Und könntet Ihr meine Fragen zur Pfändungserhöhung bitte beantwrten?

Grüsse
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paps

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #9 am: 09. März 2009, 20:17:42 »

Also VL sind bis 39,88 (40) pfändungsfrei. Auch ihr Eigenbeitrag.

Der restliche Beitrag zur Riester, um auf die 4% Netto oder die maximale Förderung (steuerlich) zu kommen ist aus dem pfändungsfrein zu bestreiten.

Da Sie noch die Möglichkeit haben, würde ich mit den Gläubigern individuelle Vergleiche schließen.
So könnten Sie u.U. eine insolvenz umgehen.
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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #10 am: 09. März 2009, 23:07:54 »

Also VL sind bis 39,88 (40) pfändungsfrei. Auch ihr Eigenbeitrag.

also werden bei einem netto, das 1600,- beträgt und man ein Kind hat 122,-  abgezogen minus die 40,- Euro VL, bleiben dann noch 82,- Euro. Ist das so richtig?

wenn ja, wo muss ich diese 40,- Euro beantragen, dass der AG nicht die 122,- Euro überweist? bzw was kann ich machen, wenn dem AG bei der Überweisung ein Fehler unterläuft?

Der restliche Beitrag zur Riester, um auf die 4% Netto oder die maximale Förderung (steuerlich) zu kommen ist aus dem pfändungsfrein zu bestreiten.

also bleibt es wohl bei den 40,- Euro Extra-Abzug oder? Hab 2 Riester laufen über nen Gesamtbetrag, der 1oo,- Euro beträgt. Kann ich eigentlich meine einfachen 25 km Fahrtkosten abziehen, weil beim Unterhalt wird es ja mit eingerechnet?

Da Sie noch die Möglichkeit haben, würde ich mit den Gläubigern individuelle Vergleiche schließen.
So könnten Sie u.U. eine insolvenz umgehen.

Was würden Sie mir raten: Ich selber würde echt gerne den Vergleich annehmen, wenn alle zustimmen, aber bis jetzt sinds ja nur 2. Darum ist das Problem, wenn ich jetzt auszahle und der andere Gläubiger springt ab, dann hab ich ein grosses Problem.
Das Risiko ist aber auch, wenn ich warte, bis ich eine entgültige Antwort bekomme des dritten Gläubigers ist, dass einer der andern abspringt!
Wie muss ich das handhaben am Besten? Ideal wäre es, wenn ich eine längere Frist bekommen würde, aber ist das da realistisch?

Grüsse
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paps

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #11 am: 10. März 2009, 18:17:50 »

vom gesetzlichen Netto werden die 40,- abgezogen . Es werden also 1560,- zur Pfändung herangezogen.

Den Arbeitsweg können Sie nicht ansetzen. Hier käme ein Freibetrag auf der LStK in Betracht, allerdings nicht bei 25km Arbeitsweg.

Das Problem der individuellen Vergleiche sollten Sie mit ihrem Anwalt besprechen.
Wenn es nicht zur Inso kommen soll, müssen Sie sich nicht an Quoten halten.
Dann könnte man berufliche Aufwendungen auch wieder ansetzen.
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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #12 am: 06. Mai 2009, 12:57:17 »

Hallo,

bis jetzt wurde kein Gehalt gepfändet on der Citibank... Wird aber nicht mehr lange dauern denke ich mal! Hab jetzt eine Frist bekommen bis zum 15.5. den vergleich anzunehmen, den sie vorgeschlagen haben. Aber dieser ist mir zu hoch für den Moment.

Meine Schulden kamen aufgrund Wettschulden zustande. Diese Schulden, die ich habe, wurden hauptsächlich letztes Jahr aufgebaut, insgesamt ca 30.000,- Euro.

Da ich weg will on der Sucht bin ich in Beratung und lasse mir helfen. Jedoch, habe ich überhaupt die Chance auf Restschuldbefreiung und auf die Eröffnung einer Insolenz mit Restschuldbefreiung?

Im Moment hab ich kein eigenes Girokonto, aus Schutz nicht wieder rückfällig zu werden und es läuft über ein von meinem Bruder eröffnetes Zweitkonto. Er hat ein eigenes für sich und jetzt sozusagen ein zweites für mich, auf der auch mein Gehalt eingeht und von dem die ganzen Abzüge zu versicherungen, Unterhalt etc weggehen.

Ich habe aber auch Schulden bei diesem Bruder in Höhe von ca 12.000,- Euro. Ist die überhaupt zulässig bei der Insolvenz?
Habe in diesem Jahr auch schon meinen Ausgleich erhalten und dieses Geld habe ich als Schuldentilgung bei meinem Bruder verwendet. Ist das zulässig? Im Moment bin ich immer noch am verhandeln wegen eines aussergerichtlichen vergleichs...

Danke für Antworten

Gruss
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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #13 am: 06. Mai 2009, 23:33:03 »

Ich denke das wird nun zu  komplex.
Weiss die bank, dass das geld für Wettschulden draufgegangen ist?
Ist die Sucht ärztlich festgestellet?

Ihr Bruder würde auch zum Insolvenzgläubiger werden.
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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #14 am: 06. Mai 2009, 23:44:04 »

Ich denke das wird nun zu  komplex.
Weiss die bank, dass das geld für Wettschulden draufgegangen ist?
Ist die Sucht ärztlich festgestellet?

Ihr Bruder würde auch zum Insolvenzgläubiger werden.

Ja die Banken wissen, dass durch meinen Anwalt, dass ich das Geld verspielt habe!
Ärztlich festgestellt nicht direkt, aber ich bin in der Beratung bei einer bekannten Hilfsoranisation, die
meine Sucht auch bestätigte.

Brauch ich dann ein eigenes Konto für mich, das nicht mehr über meinen Bruder läuft, bei einer möglichen Inso?

Und wie stehen die Chancen auf die Restschuldbefreiung bei einer Inso, weil ich das Geld eben erst Ende letzten Jahres aufgenommen habe und auch wieder durch Wetten rausgehauen?
Teilweise konnte ich bei einem Kredit nicht mal eine Rate abbezahlen...
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paps

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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #15 am: 06. Mai 2009, 23:55:22 »

Sie haben einen Anwalt?
Ich würde zur 2 Jahresfrist tendieren.
Bei  Anerkennung einer Sucht auch unter diesem Zeitrahmen möglich.

Im Übrigen finde ich es "stark", wenn Sie offen über dieses Problem schreiben können/wollen.
Das zeigt, dass der Fehler erkannt und  Besserung in Sicht ist.
Eigentlich sehr positive Zeichen.

Theoretisch wäre das Unterkonto kein Problem, wenn es als solches nur durch Sie genutzt wird.
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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #16 am: 07. Mai 2009, 00:08:43 »

Sie haben einen Anwalt?
Ich würde zur 2 Jahresfrist tendieren.
Bei  Anerkennung einer Sucht auch unter diesem Zeitrahmen möglich.

Im Übrigen finde ich es "stark", wenn Sie offen über dieses Problem schreiben können/wollen.
Das zeigt, dass der Fehler erkannt und  Besserung in Sicht ist.
Eigentlich sehr positive Zeichen.

Theoretisch wäre das Unterkonto kein Problem, wenn es als solches nur durch Sie genutzt wird.

Danke fürs Lob, aber überstanden habe ich es noch nicht, aber ich bin auf einem guten Weg!!!

Danke auch für deine Antworten Paps!!!

Ja ich habe einen Anwalt. Was ist eine 2-Jahresfrist? Hab ich noch nicht gehört.

Das Konto, das auf meinem Bruder läuft, enthält nur meine Kontobewegungen. Aber wenn ich jetzt Bargeld
benötige, dann gibt mein Bruder mir dieses, da ich selber keinen direkten Zugang habe.

Ich tendiere z zt zu Inso u würde meinem Bruder das angesparte Geld überlassen und den abgezogenen Betrag mit in die Masse geben.
Inso möglichst schnell, damit ich den Ausgleich für dieses Jahr in der Wohlferhatensphase erhalte!
Was passiert mit dem Ausgleich, den ich dieses Jahr erhalten habe, den darf ich behalten bzw meinem Bruder geben?

mfg
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Re: Schulden, was nun?
« Antwort #17 am: 07. Mai 2009, 19:14:08 »

So lange Sie nicht in die Inso gehen, können Sie mit dem Ausgleich machen  was Sie wollen.

Zur 2 Jahresfrist:
Versagung wärte möglich, wenn:
Zitat von: 290InsO
"der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ...
Dazu eine angemessene Fristwegen der Anfechtbarkeit:
"Es gibt drei Fristen: 10 Jahre für vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügungen, vier Jahre für Schenkungen und zwei Jahre für Verfügungen an nahe stehende Personen. "
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