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Bei der Schuldnerbertung wurde mir auch gesagt, dass eine Regelinsolvenzverfahren länger dauert. ....
Ich weiß ja nicht, bei welcher Beratung sie waren, aber für mich hört sich das sehr Inkompetent an.
Egal ob Regel- oder PrivatIV, alle dauern maximal 6 Jahre.
Vorteil Regelinsolvenz: Man kann sofort ohne Aussergerichtliche einigung "hinein". Theoretisch könnten sie am Montag den Antrag stellen.
Bei der PrivatIV muss erst mit den Gläubiger "Diskutiert" werden. Das kann unter Umständen mehr als 6 Monate dauern.
Wenn sie Selbstständig sind, haben sie einen Anspruch auf diese Regelinsolvenz (
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz)
Voraussetzung für die Regelinsolvenz sind:
eine selbständige Tätigkeit
mehr als 19 Gläubiger
bestehende Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge)
Privatinsolvenz:
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so wird bei natürlichen Personen das Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt, wenn keine Einigung mit den Gläubigern erfolgt ist. Für den Einigungsversuch ist ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen. Dieses Verfahren erlaubt eine Restschuldbefreiung nach sechs Jahren.
In Sache Heirat brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen (persönliche Erfahrung)!
Ihre zukünftige Frau wird nie was mit ihren Schulden direkt zu tun haben! Weder dafür haften, noch dafür gerade stehen!
Indirekt ist es was anderes: Sie haben weniger Geld (während der Insolvenz; bis zur Pfändungsfreigrenze), was sich natürlich auf den Lebensumstand bemerkbar macht.