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Autor Thema: Schuldenbegleichung nach Erbschaft bei Hartz 4  (Gelesen 4199 mal)

SandyBS

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Schuldenbegleichung nach Erbschaft bei Hartz 4
« am: 20. April 2008, 06:35:31 »

Hallöchen...

Nachdem mir eine Frage neulich hier so kompetent beantwortet wurde möchte ich noch einmal eine stellen...

Meine Freundin hat auch zwei kleine Kinder und bezieht Hartz 4. Ihr papa liegt im sterben und sie wird dann eine komplett bezahlte Wohnung erben im Wert von ca 70000 Euro.

1 Frage: da sie dort wegen der Grösse und Aufteilung nicht selber einziehen kann muss ja irgendwas geschehen. darf sie vermieten und den Überschuss nach hauskosten etc als monatliches Einkommen nehmen? Würde jedoch nicht reichen um ohne Arge klar zu kommen.

Frage 2: Wenn sie verkaufen muss und von dem Erlös leben muss,wie sieht es mit Schuldentilgung    aus?Sie hat bei ihrem Ex freund seit Jahren 30000 Euro Schulden.Dürfte sie die zurück zahlen?natürlich nachweislich über das Konto.

(dazu noch mal ne Frage die mich persönlich interessiert) Wenn man Geld verliehen hat und es zurück bekommt muss man das irgendwie versteuern?

Frage 3: Wenn meine Freundin all ihre Schulden (ist im Insolvenzverfahren) beglichen hat und nichts mehr über ist,hat sie dann wieder Anspruch auf ALG 2???

Im Namen meiner Freundin bedanke ich mich schon mal für kompetente Antworten....

LG Sandy


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paps

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Re: Schuldenbegleichung nach Erbschaft bei Hartz 4
« Antwort #1 am: 20. April 2008, 12:03:04 »

Ehe man wegen dem Erbe antworten kann, müßte ,an den genauen Stand des Verfahrens wissen.

Den Freund kann Sie wohl nicht zurückzahlen, da er Insolvenzgläubiger ist (...schuldet seit Jahren)

Im privaten Geldverkehr muß man auf die erhaltenen Beträge erst mal keine Steuer zahlen; Jedoch ist auf Zinsen aus der Anlage des Geldes Kapitalertragssteuer zu entrichten.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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SandyBS

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Re: Schuldenbegleichung nach Erbschaft bei Hartz 4
« Antwort #2 am: 20. April 2008, 12:12:45 »

So wie sie mir gesagt hat zählt er NICHT zu den Gläubigern. Wie und warum da solche Kungeleien sind vermag ich nicht zu sagen...kann ich nicht beurteilen....Bei mir selber ist alles geordnet,nur verstehe ich viel davon nicht. :rougi:

dies >>>>Jedoch ist auf Zinsen aus der Anlage des Geldes Kapitalertragssteuer zu entrichten. <<< auch schon wieder nicht! Soooory für meine fachliche Blödheit.... :heulen:
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paps

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Re: Schuldenbegleichung nach Erbschaft bei Hartz 4
« Antwort #3 am: 20. April 2008, 12:53:51 »

Wurde das Geld vor der Inso geborgt, wäre er Gläubiger.
Auch wenn er seine Forderung nicht beim Th angemeldet hat.


Hat er beim Th seine Forderung angemeldet und durch den TH wurde die Rechtmäßigkeit (z,B, wegen fehlender Nachweise) bestritten, kann es sein, dass er kein InsoGläubiger ist-

Es wird entweder der ganze Erlös der Wohnung (im Verfahren) oder die Hälfte , wenn das verfahren beendet ist, zur Masse gezogen.


Zum Geld:
Wenn das Geld nicht im Sparstrumpf verschwindet, wird es in aller Regel verzinst werden.
Darauf ist Kapitalertragssteuer zu zahlen.

An Ihrer Stelle würde ich mich nicht so sehr um die Belange der Freundin kümmern, da ohne genaueste Kenntnisse der Zusammenhänge jeder Tip von hier auch nach hinten losgehen kann.

Zum Alg und Vermietung wird sicherlich Feuerwald oder eine unsere netten Damen noch was schreiben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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