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Autor Thema: Schuldenbereinigung und Insolvenzantrag nach Vorauszahlung?  (Gelesen 2530 mal)

plattfisch

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Schuldenbereinigung und Insolvenzantrag nach Vorauszahlung?
« am: 09. November 2010, 19:27:07 »

Hallo,
ich bin immer noch sehr neu hier.
Durch Beiträge aus dem Forum fühlte ich mich ermutigt, mein Schuldenproblem, seit ca. 20 Jahren immer wieder Lohn- und Kontopfändungen,  aktuell ca. 18.000 € bei ca. 8 verschiedenen Gläubigern mit Hilfe eines Anwaltes anzugehen.  Ich zahle z.Zt. im Monat ungefähr 300,--€ per Raten, pfändbar sind bei mir aber nur ca. 90,--€. Jetzt liegt leider wieder eine Lohnpfändung vor und ich hatte heute den Termin bei einem RA. Der schlug mir vor, in die Privatinsolvenz zu gehen und ich konnte das nachvollziehen. Jetzt schwanke ich zwischen Euphorie- Licht am Ende des Tunnels- und der Besorgnis, ob die anfallenden Kosten für den RA von 1081,87 € zahlbar in sechs Monatsraten richtig sind. In der Vergütungsvereinbarung heißt es, dass der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch incl. Insolvenzantzrag erst nach vollständiger Bezahlung gemacht wird. War ich da jetzt zu vorschnell oder ist das üblich?
Etwas verwirrt im Moment
mit liebem Gruß
plattfisch  :rougi:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Schuldenbereinigung und Insolvenzantrag nach Vorauszahlung?
« Antwort #1 am: 10. November 2010, 21:13:34 »

Hallo,

natürlich wird der RA den Insoantrag erst nach Zahlung machen, da er sonst seine Forderung gleich mit anmelden kann. Wenn Sie den Vertrag noch nicht unterschrieben haben würde ich einen Termin bei einer caritativen Schuldnerberatung machen. Dauert zwar meist länger aber ob nun 20 oder 20,5 Jahre sind nun auch egal.
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lenchik22

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Re: Schuldenbereinigung und Insolvenzantrag nach Vorauszahlung?
« Antwort #2 am: 11. November 2010, 16:10:35 »

hallo, ich würde zuerst andere Schuldnerberat suchen und Preisvergleich machener. wir mussten nur 450 für alles zahlen.
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