Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: felis am 14. Juni 2013, 13:39:18

Titel: Schuldenbereinigungsplan / Insolvenzeröffnung
Beitrag von: felis am 14. Juni 2013, 13:39:18
Momentan bastelt die SB an meinem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (Privatinsolvenz). Da ich aus meinem unpfändbarem Einkommen (EU-Rente) monatlich 80 € bezahlen möchte, kann 1 Gläubiger mit Lohnabtretung 57 % und den restlichen Gläubiger 35 % der Schuldensumme angeboten werden.

Hat jemand Erfahrung damit, ob Banken (hier 3 an der Zahl) sich damit zufrieden geben würden?

Da ein Gläubiger (Versandhaus) sich bisher nicht gemeldet hat (nicht mal eine Mahnung für die ausstehende Mai-Rate), rechnen wir auf den außergerichtlichen SBP mit keiner Reaktion. Somit wird sicher der gerichtliche SBP zu den gleichen Konditionen zum Einsatz kommen.
Soweit ich weiß heißt das den Inso-Antrag stellen, der dann für die Zeit des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ruht?
Wird in dieser Zeit schon ein TH eingesetzt oder kommt der erst nach Eröffnung der Inso zum Einsatz? Frage nur wegen der Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto.

Ach ja, welche Kosten entstehen für mich, wenn es zur gerichtlichen SB kommt und die erfolgreich wäre?

vg felis
Titel: Re: Schuldenbereinigungsplan / Insolvenzeröffnung
Beitrag von: Feuerwald am 14. Juni 2013, 14:22:52
Soweit ich weiß heißt das den Inso-Antrag stellen, der dann für die Zeit des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ruht?

- Ja, der Antrag ruht bis zur Entscheidung über den SBP. Der wird aber nur durchgeführt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Wird in dieser Zeit schon ein TH eingesetzt

- Nein.

oder kommt der erst nach Eröffnung der Inso zum Einsatz?

- So ist es.
Titel: Re: Schuldenbereinigungsplan / Insolvenzeröffnung/Inkasso
Beitrag von: felis am 15. Juni 2013, 12:39:57
Danke für die Antwort.

Habe heute Post von einem Inkasso (infoscore Forderungsmanagement) bekommen. Eine Bank hat den offenen Dispobetrag "ausgebucht" mein Konto aufgelöst und die Forderung an das Inkasso weiter gegeben. Soll ich darauf reagieren und denen mitteilen, daß die Bank von meiner Zahlungsunfähigkeit und der angestrebten PI wußte?