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Autor Thema: Schuldenerlass  (Gelesen 2848 mal)

madita

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Schuldenerlass
« am: 30. November 2006, 10:00:00 »

Hallo!
Nachdem ich nun die übliche Prozeur Schuldenberatungsstelle durchlaufen habe und die Leute mir dort empfohlen haben einen Schuldenerlass zu beantraen suche ich Menschen die dies auch durchlaufen haben und mir über ihre Erfahrungen berichten können.
Ich habe bereits einen Anwalt gefunden der dies im Rahmen einer Insolvenz für mich durchführen würde. Da ich eigentlich  über keinerlei pfändbares Einkommen verfüge würde dies alles über einen Beratungsschein vom Amtsgericht erfolgen.
Was mich aber nun stutzig macht ist, das immer noch der GV zum pfänden kommt und das die ganze prozedur 8 Jahre dauern soll. Ich bekomme, da ich alleinerziehende Mutter von 3 Kindern bin, Geld zum Lebensunterhalt vom Staat, Kindergeld und Unterhalt für meine 3 Kinder. Alles in allem liege ich weit uner der Pfändungsrenze. Mir wurde aber  vom GV gesagt das das Kindergeld und der Unterhalt dennoch Pfändbar wären. Wenn dies so sein sollte kann ich mir dann den Strick nehmen. Denn wenn mir dies genommen würde blieben nur noch 319 Euro insgesamt und dann könnte ich weder Mete noch sonstige Kosten mehr zahlen. Kennt sich da jemand aus?? ;-(
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paps

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Schuldenerlass
« Antwort #1 am: 30. November 2006, 15:18:49 »

Hallo,
m.E. ist Kindesunterhalt nicht pfändbar.
Auf Grund der Abstellung des Kindergeldes auf den steuerlichen Aspekt, ist es zumindest bedingt pfändbar.
Wichtig wäre, dass alle Zahlungen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten auch als solche deklariert sind.

Zum Problem mit dem Anwalt, wenn er mit Ihnen einen Schuldenerlass durchführt und dies auf 8 Jahre , scheint es sich um einen Regulierungsversuch, außerhalb des Verfahrens zu handeln.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Schuldenerlass
« Antwort #2 am: 30. November 2006, 17:36:50 »

Hallo,

Kindergeld und Unterhalt wird nicht zm pfändbaren Vermögen gezählt.

Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist und der Anwalt Ihnen vorschlägt 8 Jahre lang freiwillig etwas zu zahlen, sollten Sie den Berater wechseln, denn das ist grober Unfug.

MfG

ThoFa
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Grisu

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Schuldenerlass
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2006, 14:29:57 »

Der GV kommt weiter pfänden und das ganze dauert 8 Jahre? Da hat dir wohl jemand erklärt wie es sein könnte wenn die ursprünglich angedachte  Reform so durchgekommen wäre wie geplant.

Im Moment ist es für dich noch so, das es insgesamt 6 jahre dauert bis dir deine Schulden erlassen werden und du nur das an deinen Treuhänder abführen mußt was pfändbar ist. Kindesunterhalt und Kindergeld gehören nicht dazu. Da hat der GV wohl ein bisken Panik verbreiten wollen.

LG
Grisu[addsig]
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