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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten  (Gelesen 10379 mal)

doktor mabuse

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #20 am: 25. November 2010, 14:42:49 »

Hallo,

habe da was zum Thema Mietschuld und Titel gefunden, Du solltest aber keine schlafenden Hunde wecken, wo kein Kläger - da kein Richter.

Zitat aus dem Inkassolexikon:

Tod des Gläubigers
Tritt die Situation ein, in der ein Gläubiger, der gegenüber einem oder mehreren Schuldner eine Forderung hat, stirbt, sind die Schuldner damit keineswegs aus der Pflicht entlassen, die Forderung zu begleichen. Denn die Erben haben die Möglichkeit, anstelle des verstorbenen Gläubigers gegen die Schuldner vorzugehen.

Dabei kommt es jedoch auf den Zeitpunkt des Todes des Gläubigers an.
Stirbt der Gläubiger, bevor er einen Vollstreckungstitel gegen die Schuldner erwirket hat, so müssen die Erben für den Fall, dass sie die Vollstreckung weiter betreiben wollen, den entsprechenden Titel beim Gericht erwirken.

Liegt dieser Titel aber zum Zeitpunkt des Todes des Gläubigers bereits vor und hat dieser bis dahin nicht die Möglichkeit gehabt, die Vollstreckung zu betreiben, müssen die Erben den entsprechenden Titel auf sich umschreiben lassen. Zuvor muss jedoch beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden.

Gruß,
Doktor Mabuse

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Nyssa

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #21 am: 25. November 2010, 15:11:54 »

Danke für die Antwort. Dann belasse ich es und leg es zu den Akten nieder mit dem Vermerk "Erledigt"
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Nyssa

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #22 am: 01. Dezember 2010, 16:08:27 »

Hallo, da bin ich wieder mal mit einer sehr wichtigen Frage an euch.

Habe heute von mehreren, fast allen Amtsgerichten, Briefe zurück erhalten. Insbesondere macht mich aber ein Eintrag, der aus Hagen stammt, stutzig, in dem es dort heißt:
"Keine Eintragung vorhanden"
aber das Inkassounternehmen Seghorn mir ja die Titel vom Amtsgericht Hagen in Kopie bei legte :gruebel:

Nun habe ich mir diese Kopie genauer angeschaut, da steht das Datum: 25.09.2007 dem Antragsgegner zu gestellt.

Heißt das, das der Titel nicht wieder auferlebt wurde? Wie reagiere ich dann richtig, wenn das Inkassounternehmen mir von mir geschriebenden Vergleich nicht eingehen wollen?

Dann wollen 2 Amtsgerichte eine Kopie vom Perso haben, um mir dann genauere Auskünfte erteilen zu können. Ist das OK? Ich hab ja kein Problem damit, nur will ich auf Nummer sicher gehen.

LG Nyssa
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 16:12:40 von Nyssa »
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horst69

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #23 am: 02. Dezember 2010, 12:50:43 »

Hallo !

Ich würde mich nochmals mit dem AG Hagen in Verbindung setzten und klären ob es wirklich keine Eintragungen gibt. Wenn das Inkasso einen Titel hat, müsste ja ein Eintrag vorhanden sein.

Was meinst du mit nicht "auferlebt" ??
Ein Titel steht für 30 Jahre !! Da muss nichts aufgefrischt werden, wie z.B. bei einer EV !

Du kannst ruhig die Kopien vom Perso schicken. Ist eine Sicherheitsmaßnahme, die auch in deinem Sinn sein sollte. Sonst könnte ja jeder für dich in Erscheinung treten !
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Nyssa

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #24 am: 02. Dezember 2010, 14:22:39 »

OK, hab nochmal alle Amtsgerichte angeschrieben, mit dem Hinweis, das gegen mich Titels vorliegen. Hoffentlich bekomme ich nun genauere Auskünfte. Kopie hab ich diesmal bei allen beigelegt.

In Hagen hatte ich angerufen, da meinte die MA vom Amtsgericht, das es schon sein kann, das nicht genau nachgeschaut wurde ^^ Fazit, auch darauf ist wohl nicht zu 100% verlass :((
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tomwr

Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #25 am: 04. Dezember 2010, 14:46:40 »

Insbesondere macht mich aber ein Eintrag, der aus Hagen stammt, stutzig, in dem es dort heißt:
"Keine Eintragung vorhanden"
aber das Inkassounternehmen Seghorn mir ja die Titel vom Amtsgericht Hagen in Kopie bei legte :gruebel:

Nun habe ich mir diese Kopie genauer angeschaut, da steht das Datum: 25.09.2007 dem Antragsgegner zu gestellt.

Also das Amtsgericht kann nur Auskünfte über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis machen. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis sind von Amts wegen nach 3 Jahren zu löschen. Unabhängig davon verjährt ein Vollstreckungstitel erst nach Ablauf von 30 Jahren (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Gerichtsurteil, notarielles Schuldanerkenntnis). Es kann daher gut möglich sein, dass trotz Vorliegen eines Vollstreckungstitels keine Eintragung beim Amtsgericht (mehr) vorhanden ist. Außerdem kann man ja auch beliebig oft umziehen, insofern ist die Anfrage beim aktuellen Amtsgericht alles andere als zuverlässig, insbesondere nicht für Gläubiger.

Dann wollen 2 Amtsgerichte eine Kopie vom Perso haben, um mir dann genauere Auskünfte erteilen zu können. Ist das OK? Ich hab ja kein Problem damit, nur will ich auf Nummer sicher gehen.

Das Schuldnerverzeichnis ist zwar öffentlich, aber Auskünfte sind nur Berechtigten zu erteilen. Der Schuldner hat natürlich ein Auskunftsrecht aber hier dient die Anforderung der Personalausweiskopie der eigenen Sicherheit und das Anfordern durch den Rechtspfleger ist nur begrüßenswert. Rechtsgrundlage §§915,915b ZPO.

§915b
Zitat
§ 915b Auskunft; Löschungsfiktion
(1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft für einen der in § 915 Abs. 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. Ist eine Eintragung vorhanden, so ist auch das Datum des in Absatz 2 genannten Ereignisses mitzuteilen.
(2) Sind seit dem Tage der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, der Anordnung der Haft oder der Beendigung der sechsmonatigen Haftvollstreckung drei Jahre verstrichen, so gilt die entsprechende Eintragung als gelöscht.
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Nyssa

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #26 am: 06. Dezember 2010, 20:25:39 »

Jo @ tomwr, soweit habe ich es jetzt nun verstanden :)

Habe heute Telf. nochmal nachgefragt, da ich ja den Vergleich um Rückantwort bis heute gebeten habe, ob die nun überhaupt reagieren. Mit freude bestätigte mir es die Sachbearbeiterin, das die einen Vergleich annehmen und es morgen mit der Post raus geht.

Ist es normal, dass, wenn man einem Gläubiger einen Vergleich anbietet, das so plötzlich ethliche Gläubiger melden? Es flattern in den letzten Tagen Post rein, das sich gewaschen hat. Einiges Aufzuarbeiten und Briefe zu schreiben. Aber ich gebe meinen kleinen Erfolg nicht auf. Bis heuer habe ich schon 5 von 19 Gläubigern abgezahlt :) freu.

Eine Frage hätte ich diesbezüglich, da ich ja das Forum erst seit September endeckt habe, was ich machen soll, wenn eine Forderung zwar erledigt ist, aber ich damals aus Unwissenheit den Orginal Titel nicht angefordert habe. Was und wie kann ich es nachträglich anfordern? Gibt es irgendwo ein Musterschreiben, denn die meisten Musterschreiben haben mir sehr geholfen.

LG Nyssa und allen noch einen schönen restlichen Nikolaus Tag
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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #27 am: 07. Dezember 2010, 11:52:01 »

Habe mal ein Schreiben verfasst, wo ich Hoffe, das dies ganz OK ist.

Dies, wenn alles richtig ist, kann das Forum gerne jedem Schulder zur Vefügung stellen.

LG Nyssa
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Nyssa

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #28 am: 29. Dezember 2010, 19:43:55 »

Hallo an allen und hoffe, ihr habt wie ich, ein etwas ruhigeres Weihnachtfest verlebt.

Nun komme ich aber  mal zu einem Problem, den ich heute per Post bekam.

Ich schrieb an einem Gläubiger, Namens Universal Inkasso. Bat erst einmal um eine Forderungsaufstellung. Nach dem ich es erhalten habe, musste ich feststellen, dass ich von der Hauptforderung in Höhe 248,39 Euro, Gesamtforderung zum Dez. 1531,14 Euro, bereits 805,00 Euro in den Vergangenen Jahren bezahlt hatte. Ich schlug vor, dass ich auf Grund der jetzigen Situation mit der bereits getilgten Zahlungen in Höhe von 805,- Euro die Forderung für erledigt anzusehen, habe denen detaliert geschildert, wie Hoch meine Gesamtschulden sind, wieviele Gläubiger ich habe etc.

Heute kam ein kurzer knapper Brief von denen zurück, mit den Hinweis, das die Rücksprache mit dem Gläubiger gehalten hätten und den Vergleichvorschlag ablehnen.

Was kann ich in dieser Situation tun? Wie soll ich da weiter vorgehen? Ein erneutes schreiben schicken, das nichts mehr geht? Bin irgendwie verzweifelt, nach dem ich von über 20 Gläubigern bei 7 bereits erfolg hatte. Ich habe ehrlich gesagt selber Angst vor einem Rückschlag bei mir, das wieder alles von vorne anfängt.

Hoffe auf einen etwaiigen Textvorschlag und Tipps von euch.

LG Nyssa und schon mal vorab dennoch einen guten Rutsch ins Jahr 2011 wünsche.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #29 am: 30. Dezember 2010, 13:45:43 »

Hallo,

ich würde denen einfach einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 50€ anbieten, denn 0€ werden immer abgelehnt egal was du mal irgendwann gez. hast.
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Nyssa

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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #30 am: 05. Januar 2011, 23:48:57 »

Achso, das wußte ich natürlich nicht. Hab denen nun ein erneutes Angebot geschrieben. Hoffe, das dann ein kleiner Erfolg kommt.

Ich habe von einem anderem Gläubiger, auch einem Inkasso Unternehmen den original Titel nach erfolgreicher Vergleichszahlung bekommen. In einem Satz macht mir es jedoch Sorge, bzw. stellt Fragen auf.

Was bedeutet der Satz: "Die Verzugsfolgen früherer Mahnungen des Gläubigers bleiben hiervon unberührt" ???

Um Anwtort auf meiner Frage wäre ich zu tiefst Dankbar.

LG Nyssa
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Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
« Antwort #31 am: 13. Januar 2011, 20:57:52 »

Hatte beim 2. Schreiben nun doch Erfolg gehabt.

Bitte aber gerne noch um Anwtort meiner letzten Frage, es beschäftigt mich immer noch  :neutral: Danke.

LG Nyssa
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