Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Nyssa am 28. Oktober 2010, 17:06:39

Titel: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 28. Oktober 2010, 17:06:39
Hallo,

nach dem ich ja nach und nach meine Gläubiger abklappere, aber kein Job wegen meiner Gesundheit bekomme, und ich momentan nur auf 400,- Euro Basis arbeite und das Geld täglich BAR erhalte, ist nun heute ein Brief von der Bank gekommen, in dem steht:

Zitat
in der vorbezeichneten Angelegenheit liegt uns bis heute weder eine Ruheerklärung, noch eine Aufhebung der Kontopfändung durch den Gläubiger vor.

Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass Ihrem Girokonto keine Gehälter mehr gutgeschrieben werden, so dass wir davon ausgehen, dass Sie Ihr Lohn- und Gehaltskonto bei einem anderen Kreditinstitut führen.

Bitte teilen Sie uns bis zum 11.11.2010 mit, welche Regelung Sie mit dem Gläubiger getroffen haben und wie Sie sich die weitere Kontoführung in unserem Hause vorstellen.

Sollten wir bis zum vorgenannten Datum keine Reaktion von Ihnen feststellen können, behalten wir uns ausdrücklich vor, Ihnen die fristlose Kündigung der Geschäftsverbindung und des Girokontovertrages zukommen zu lassen.

Da ich aber kein anderes Konto mehr bekomme, auf Grund der Schufaeinträge, frage ich nun, was soll ich tun? Wie soll ich auf das Schreiben richtig reagieren, so dass Sie mir das Konto nicht kündigen? Ich möchte das Konto gerne behalten, der inzwischen auf Plus ist, da ich inzwischen das Dispo abgezahlt habe auf meinen eigenen Wunsch gelöscht habe. Wer kennt sowas ähnliches? Es handelt sich um die Sparda Bank, die mir damals trotz Schufa das Konto gegeben hatte.

Sonst lebe ich mit meinem Mann zusammen und ich möchte nicht bei Ihm die Vollmacht haben, um meinen Ehemann nicht in Schierigkeiten geraten zu lassen.

Um Antworten wäre ich super dankbar.

LG Nyssa
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 28. Oktober 2010, 18:49:30
Hallo,

ich würde der Bank mitteilen was du uns hier auch gerade mitgeteilt hast. Die Bank hat ja nicht ganz unrecht mit der Vermutung des 2. Kto's, da eigentlich jeder einen Geldeingang im Monat hat und sei es Sozialleistungen.
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: tomwr am 31. Oktober 2010, 22:59:27
Zitat
Bitte teilen Sie uns bis zum 11.11.2010 mit, welche Regelung Sie mit dem Gläubiger getroffen haben und wie Sie sich die weitere Kontoführung in unserem Hause vorstellen.

Also ich würde der Bank mitteilen, dass Du die Umstellung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto nach §850k Abs. 7 Satz 2 wünscht. Damit sollte die Kündigung seitens der Bank in diesem Fall nicht mehr möglich sein, da sie sich vermutlich lediglich auf die Kontopfändung berufen können. Das ist nach der Neufassung der ZPO jedoch kein Kündigungsgrund mehr da die Banken (auf Antrag) zur Führung eines P-Kontos verpflichtet sind.
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Nyssa am 23. November 2010, 09:52:27
Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde.

Habe von der Bank die Daten erhalten und anschliessend an das Inkasso Unternehmen Seghorn angeschrieben. Die Bank gab mir bis mitte Dezember Zeit, die Sache zu klären.
Heute habe ich dann, nach dem ich immer noch von denen, nach über 14 Tagen, nichts gehört habe, telefonisch mit denen gesprochen gehabt, wo die mir mitteilten, das die Schulden von mir getilgt worden sind. Ich fragte dann, wieso die Pfändung dann immer noch bei der Bank nicht aufgelöst wurde. Da meinten die, es liege noch eine andere Forderung vor, weshalb die Pfändung noch aufrecht erhalten wurde. Ich war richtig baff. Dürfen die das überhaupt??? :nono:
Ich hatte die dann aufgefordert, mir endlich den Brief schriftlich zu beantworten. Die meinten dann, das gehe heute dann an mich raus. Bin gespannt, was noch auf mich zukommt.

Dann wollten die plötzlich wissen, wo mein Mann arbeitet etc. :shock: ... ich sagte zu denen, das ich einen Schuldnerberater habe "natürlich geflunkert", der mich beratend zur Seite steht und erst mit dem Schuldnerberater rücksprache halten werde, bevor ich irgendwelche Daten von meinem Mann raus gebe.
Nun meine Frage, muss ich das dann tun? Oder würdet ihr mir davon abraten. Eigentlich muss es doch denen egal sein, wie und von was ich meine Schulden tilge, solange ich dies tue oder?

LG Nyssa
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: lenchik22 am 23. November 2010, 12:47:37
Einem Inkassounternehmen musst du gar nichts sagen. Wenn die Pfändung noch vorliegt, ist ja in Ordnung. Ging das denn mit Pfändungsschutzkonto???
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Nyssa am 23. November 2010, 12:59:45
... telefonisch mit denen gesprochen gehabt, wo die mir mitteilten, das die Schulden von mir getilgt worden sind. Ich fragte dann, wieso die Pfändung dann immer noch bei der Bank nicht aufgelöst wurde. Da meinten die, es liege noch eine andere Forderung vor, weshalb die Pfändung noch aufrecht erhalten wurde. Ich war richtig baff. Dürfen die das überhaupt??? :nono:
Einem Inkassounternehmen musst du gar nichts sagen. Wenn die Pfändung noch vorliegt, ist ja in Ordnung. Ging das denn mit Pfändungsschutzkonto???

Dürfen die überhaupt eine Pfändung aufrecht erhalten, wenn dies nicht mit der selbigen Forderung zusammen hängt???

Habe bei der Bank nachgefragt, die meinten, da ich halt keine Einkünfte dort habe, können die mir es nicht gewähren, werden es aber gerne abändern, sobald die Pfändung aufgehoben ist und ich meine Einkünfte dort hin wieder einzahlen lasse.

LG Nyssa
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: horst69 am 23. November 2010, 13:06:52
Erzähl den Mitarbeitern vom Inkasso bloß keine Einzelheiten von deinem Mann, ich frage mich sowieso warum die das interessiert !? Wenn es deine Schulden sind, können sie deinem mann gar nichts.

Die Bank wird das Konto ändern, sobald die Pfändung runter ist.

Eigentlich müssten die Inkassoleute für jede neue Forderung einen separaten Pfändungs.-und Überweisungsbeschluss bei der Bank beantragen.

Einen Beschluß für alles geht ja gar nicht, schließlich muss im Beschluss die Summe stehen !?
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Nyssa am 23. November 2010, 13:15:29
Deshalb war ja meine Frage, ob die das überhaupt dürfen.

Meine Bank hatte mir genau die Summe der Forderung und das Aktenzeichen genannt gehabt, wo eben halt das Inkassounternehmen mir telefonisch sagte, das diese Schulden getilgt seien. Die wollen mir das Schriftlich bestätigen, das auf diesem Aktenzeichen keine Forderung mehr besteht. Der Bankmitarbeiter meinte, wenn das Inkassounternehmen denen nichts schickt (Pfändungsaufhebung), kann er nur dann auf meiner Vorlage des org. Schreiben vom Inkassounternehmen die Pfändung auflösen lassen, da die es dürfen. Stimmt die Aussage vom Banker? Wäre ja toll, wenn es so wäre.
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: horst69 am 23. November 2010, 13:37:36
Wenn dir das Inkassounternehmen ein Schreiben schickt das unter dem Aktenzeichen der Pfändung alles getilgt ist, dann macht die Bank den Weg frei !

Und dann sofort mit dem Bankmitarbeiter sprechen das das Konto umgewandelt wird !
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Nyssa am 23. November 2010, 13:42:12
Danke :wink: , dann warte ich mal auf das Schreiben des Inkassounternehmens, um danach endlich wieder mit meinem Konto arbeiten zu können. So langsam nährt sich mein Schritt in Schuldenfreiheit näher :cheesy: Danke, das dieses Forum gibt  :thumbup:
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: tomwr am 23. November 2010, 18:18:09
Die Bank wird das Konto ändern, sobald die Pfändung runter ist.

Da besteht überhaupt kein Zusammenhang. Nach §850K Abs.7 ZPO kann der Kunde JEDERZEIT verlangen, dass sein Konto (im Prinzip ab sofort) als Pfändungschutzkonto geführt wird. Der Gesetzgeber hat der Bank maximal 4 (VIER) Tage zugestanden, um dieser Aufforderung nachzukommen und das Konto umzustellen. Dass die Umstellung nur geht, wenn das Konto frei von einer Pfändung ist, ist quatsch zumindest ist das nicht das Problem des Kunden. Insofern muss zunächst die Pfändung mit dem eventuell bestehenden Guthaben bedient werden und dann muss die Umstellung erfolgen und man hat monatlich den pfändungsfreien Betrag zu Verfügung.

§850k ZPO
Zitat
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.

Im Übrigen möglichst den Gläubigern keinerlei Informationen zukommen lassen. Am Besten auf alle möglichen Fragen mit "kein Kommentar" antworten. Noch besser gar nicht erst die Gläubiger kontaktieren bzw. nur schriftlich. So kann man nie unter Zugzwang kommen.  :wink:

Also 3-Zeiler aufsetzen, "hiermit beantrage ich die Führung meines Kontos xxxxx als Pfändungsschutzkonto gemäß §850k Abs.7 ZPO. Ich erkläre nach §850k Abs.8 ZPO, dass ich keine weiteren Konten als Pfändungsschutzkonto führe". Mehr mußt Du nicht erklären und die Bank muss darauf reagieren. Da ist keine gemeinsame Vereinbarung oder Goodwill der Bank notwendig, das ist eine einseitige Willenserklärung. In Briefumschlag und als Einschreiben (Einwurf reicht als Dokumentierung) per Post an die Bank.

Ende Gelände.  :whistle:
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Nyssa am 24. November 2010, 22:44:00
Ich habe der Bank den Antrag auf ein Pfändungsschutzkonto per Einschreiben geschickt und hoffe auf Umstellung. Hoffe auch auf baldige schriftliche Reaktion des Inkassounternehmens. Ich will ja die Schuld begleichen.

Habe auch gelesen, dass ich dann unbedingt auf Rückgabe der Titels nach § 371 BGB und 757 ZPO verlangen soll. Wozu ist das gut? Was kann ich dann damit machen? Kann ich auch ältere bereits abgezahlte Titels zurück verlangen?

Dann noch eine Frage. Wo finde ich die Anschriften der Amtsgerichte? Habe ja noch mehr Laster, aber wo ich ja zum Teil den Überblick verloren habe. Habe hier im Forum von irgendwas mit 17 gelesen gehabt. Finde nur den Link nicht auf die Schnelle.

Ich danke euch für die bisherige Hilfe und weitere Hilfe vorab.

LG Nyssa
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Pauli am 25. November 2010, 09:34:51
Mit der Rückgabe des Titels kannst Du dagegen vorgehen, falls ein Gläubiger
versucht die Schuld nochmals einzutreiben.
Mein GV hat dringlichst darauf hingewiesen alle bezahlten Titel im Original
aufzubewahren!
Um eine Aufstellung Deiner Schulden zu erhalten muß Du die Gläubiger anschreiben,
nicht die Amtsgerichte- oder habe ich das falsch verstanden?
LG Pauli
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Nyssa am 25. November 2010, 09:44:05
Ja, das wäre dann der nächste Schritt, wenn ich die Post von den Amtsgerichten bekommen habe. Weil die pfändbaren Titels liegen bei den Amtsgerichten ja auch vor, denn ohne Titel keine Pfändung ;) und die machen ja die Amtsgerichte. Habe die Adressen inzwischen dank Google gefunden. Es sind, so wie ich es raus lesen konnte, 12 Amtsgerichte. An die habe ich erst mal angeschrieben und warte dann auf Post.
Titel: Re: Verleich anbieten, aber wie?
Beitrag von: Nyssa am 25. November 2010, 12:03:32
So, nun habe ich von dem Inkassounternehmen die Post bekommen.

Es sind noch 2 Forderungen bei diesem Inkassounternehmen offen  :cheesy: (ich dachte, ich hätte mehr bei denen), aber noch weitere Gläubiger, wo ich auch noch auf Schreiben warte.

Jetzt möchte ich gerne einen Vergleich anbieten, damit die Pfändung bei der Bank sofort aufgehoben werden kann. Aber ich kann noch keinen Regulierungsplan denen anbieten, weil eben ich noch nicht alles zusammen habe.

Da ich ja kein Einkommen ab 01. Dez. mehr habe, kann ich dem Inkassounternehmen kein Einkommensnachweis schicken. Bis jetzt hatte ich ja auf 400,- Euro Basis gearbeitet. Durch meine Akute Krankheit kann ich diesen Job nicht mehr ausüben. Habe aber jedoch angesparrt, welches auf das Konto meines Mannes liegt, um das Geld zu schützen und um eben die Schulden zu bereinigen.

Die 1. Forderung ist:
(http://www.proinse.de/schulden01.png)

Die 2. Forderung ist:
(http://www.proinse.de/schulden02.png)

Wie ich des öfteren gelesen habe, sind Zinsen nicht Hauptbestandteil des Titels  :dntknw: :gruebel:

Nun, wie biete ich einen Vergleich richtig an? Was kann ich ansetzen? Das Inkassounternehmen weißt schon, dass ich eine EV abgegeben habe, die erst wieder im Nov. 2009 aufgefrischt wurde. Auch das Aktenzeichen der EV Abgabe habe ich. Ist das vom Vorteil für einen Vergleich?

Fragen über Fragen  :dntknw: und um Anwtorten und Tips wäre ich dankbar.

LG Nyssa
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: horst69 am 25. November 2010, 12:30:18
Gesamtsumme sind, wenn ich es richtig entziffern konnte, rund 1700€ !?

Die solltest du mit 500-800€ vergleichen können, da deine Ausgangsposition aufgrund der EV gut ist.
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Nyssa am 25. November 2010, 13:21:30
OK, habe von euch den Musterbrief genommen und hoffe, damit einen Teil meiner Schulden regulieren zu können.

Ist es schlimm, wenn ich noch keine Komplette Schuldenliste habe? Oder soll ich es so erst mal probieren?

LG Nyssa
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: horst69 am 25. November 2010, 13:28:13
Du kannst es auch so mal ausprobieren !

Wenn die Gläubiger eine komplette Liste fordern, kannst du den sagen das die gerade erstellt wird und das du wieder auf sie zukommst wenn sie fertig ist.

Dann wissen die zumindest bescheid, das du was tust !
Titel: Re: Bank will mein Konto kündigen, was tun
Beitrag von: Pauli am 25. November 2010, 13:34:21
Ich habe in dieser Situation erst einmal um Stundung gebeten.
Du kannst argumentieren, dass du im Moment kein Einkommen und einen EV
abgegeben hast.
Bitte um 1/2 Jahr Stundung und du kannst in Ruhe die Forderungsaufstellungen
einholen und hast evtl. die Möglichkeit auch einen Job zu finden.
Wenn sich die Inkasso´s damit einverstanden erklären, hast Du auch vor
Kontopfändungen Ruhe.
Ich habe ca. 150 Gläubiger ( ehem. selbständig) und es hat bei fast allen funktioniert!
Wenn Du arbeitslos bist und einen EV hast, wissen die, dass bei Dir im Moment nichts zu holen ist
und lassen sich garantiert erst einmal darauf ein.
Wenn Du nach der Stundung mit einem Angebot kommst, werden die sicher darauf eingehen.
Vielleicht kommen die auch auf Dich zu und machen ein Angebot!
Viel Glück!
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 25. November 2010, 13:59:03
Gut, hab erst mal so hingeschickt, ohne Schuldenliste, dafür mit dem aktuellen AZ des EV, die ja zum 3. mal aufgefrischt wurde und meine ca. Gesamdschuld mit ca. Angaben der Gläubiger.
Sollten die es unbedingt haben wollen, dann kann ich ja das hinschicken, was ich z.Z. mir selbst zusammen gestellt habe mit ca. Angaben, da ich ja nicht weiß, ob die Aktuell sind oder erlischt worden sind.

Dann habe ich beim durchsortieren meiner Unterlagen eine Karteileiche gefunden. Es handelt sich um einen alten Mietschuld. Der Vermieter ist vor 12 Jahren aber verstorben. Die Erben haben sich nicht bzw. nie gemeldet. Aber ein Titel gibt es. Was soll ich da tun?

LG Nyssa
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: doktor mabuse am 25. November 2010, 14:42:49
Hallo,

habe da was zum Thema Mietschuld und Titel gefunden, Du solltest aber keine schlafenden Hunde wecken, wo kein Kläger - da kein Richter.

Zitat aus dem Inkassolexikon:

Tod des Gläubigers
Tritt die Situation ein, in der ein Gläubiger, der gegenüber einem oder mehreren Schuldner eine Forderung hat, stirbt, sind die Schuldner damit keineswegs aus der Pflicht entlassen, die Forderung zu begleichen. Denn die Erben haben die Möglichkeit, anstelle des verstorbenen Gläubigers gegen die Schuldner vorzugehen.

Dabei kommt es jedoch auf den Zeitpunkt des Todes des Gläubigers an.
Stirbt der Gläubiger, bevor er einen Vollstreckungstitel gegen die Schuldner erwirket hat, so müssen die Erben für den Fall, dass sie die Vollstreckung weiter betreiben wollen, den entsprechenden Titel beim Gericht erwirken.

Liegt dieser Titel aber zum Zeitpunkt des Todes des Gläubigers bereits vor und hat dieser bis dahin nicht die Möglichkeit gehabt, die Vollstreckung zu betreiben, müssen die Erben den entsprechenden Titel auf sich umschreiben lassen. Zuvor muss jedoch beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden.

Gruß,
Doktor Mabuse

Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 25. November 2010, 15:11:54
Danke für die Antwort. Dann belasse ich es und leg es zu den Akten nieder mit dem Vermerk "Erledigt"
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 01. Dezember 2010, 16:08:27
Hallo, da bin ich wieder mal mit einer sehr wichtigen Frage an euch.

Habe heute von mehreren, fast allen Amtsgerichten, Briefe zurück erhalten. Insbesondere macht mich aber ein Eintrag, der aus Hagen stammt, stutzig, in dem es dort heißt:
"Keine Eintragung vorhanden"
aber das Inkassounternehmen Seghorn mir ja die Titel vom Amtsgericht Hagen in Kopie bei legte :gruebel:

Nun habe ich mir diese Kopie genauer angeschaut, da steht das Datum: 25.09.2007 dem Antragsgegner zu gestellt.

Heißt das, das der Titel nicht wieder auferlebt wurde? Wie reagiere ich dann richtig, wenn das Inkassounternehmen mir von mir geschriebenden Vergleich nicht eingehen wollen?

Dann wollen 2 Amtsgerichte eine Kopie vom Perso haben, um mir dann genauere Auskünfte erteilen zu können. Ist das OK? Ich hab ja kein Problem damit, nur will ich auf Nummer sicher gehen.

LG Nyssa
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: horst69 am 02. Dezember 2010, 12:50:43
Hallo !

Ich würde mich nochmals mit dem AG Hagen in Verbindung setzten und klären ob es wirklich keine Eintragungen gibt. Wenn das Inkasso einen Titel hat, müsste ja ein Eintrag vorhanden sein.

Was meinst du mit nicht "auferlebt" ??
Ein Titel steht für 30 Jahre !! Da muss nichts aufgefrischt werden, wie z.B. bei einer EV !

Du kannst ruhig die Kopien vom Perso schicken. Ist eine Sicherheitsmaßnahme, die auch in deinem Sinn sein sollte. Sonst könnte ja jeder für dich in Erscheinung treten !
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 02. Dezember 2010, 14:22:39
OK, hab nochmal alle Amtsgerichte angeschrieben, mit dem Hinweis, das gegen mich Titels vorliegen. Hoffentlich bekomme ich nun genauere Auskünfte. Kopie hab ich diesmal bei allen beigelegt.

In Hagen hatte ich angerufen, da meinte die MA vom Amtsgericht, das es schon sein kann, das nicht genau nachgeschaut wurde ^^ Fazit, auch darauf ist wohl nicht zu 100% verlass :((
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: tomwr am 04. Dezember 2010, 14:46:40
Insbesondere macht mich aber ein Eintrag, der aus Hagen stammt, stutzig, in dem es dort heißt:
"Keine Eintragung vorhanden"
aber das Inkassounternehmen Seghorn mir ja die Titel vom Amtsgericht Hagen in Kopie bei legte :gruebel:

Nun habe ich mir diese Kopie genauer angeschaut, da steht das Datum: 25.09.2007 dem Antragsgegner zu gestellt.

Also das Amtsgericht kann nur Auskünfte über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis machen. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis sind von Amts wegen nach 3 Jahren zu löschen. Unabhängig davon verjährt ein Vollstreckungstitel erst nach Ablauf von 30 Jahren (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Gerichtsurteil, notarielles Schuldanerkenntnis). Es kann daher gut möglich sein, dass trotz Vorliegen eines Vollstreckungstitels keine Eintragung beim Amtsgericht (mehr) vorhanden ist. Außerdem kann man ja auch beliebig oft umziehen, insofern ist die Anfrage beim aktuellen Amtsgericht alles andere als zuverlässig, insbesondere nicht für Gläubiger.

Dann wollen 2 Amtsgerichte eine Kopie vom Perso haben, um mir dann genauere Auskünfte erteilen zu können. Ist das OK? Ich hab ja kein Problem damit, nur will ich auf Nummer sicher gehen.

Das Schuldnerverzeichnis ist zwar öffentlich, aber Auskünfte sind nur Berechtigten zu erteilen. Der Schuldner hat natürlich ein Auskunftsrecht aber hier dient die Anforderung der Personalausweiskopie der eigenen Sicherheit und das Anfordern durch den Rechtspfleger ist nur begrüßenswert. Rechtsgrundlage §§915,915b ZPO.

§915b
Zitat
§ 915b Auskunft; Löschungsfiktion
(1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft für einen der in § 915 Abs. 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. Ist eine Eintragung vorhanden, so ist auch das Datum des in Absatz 2 genannten Ereignisses mitzuteilen.
(2) Sind seit dem Tage der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, der Anordnung der Haft oder der Beendigung der sechsmonatigen Haftvollstreckung drei Jahre verstrichen, so gilt die entsprechende Eintragung als gelöscht.
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 06. Dezember 2010, 20:25:39
Jo @ tomwr, soweit habe ich es jetzt nun verstanden :)

Habe heute Telf. nochmal nachgefragt, da ich ja den Vergleich um Rückantwort bis heute gebeten habe, ob die nun überhaupt reagieren. Mit freude bestätigte mir es die Sachbearbeiterin, das die einen Vergleich annehmen und es morgen mit der Post raus geht.

Ist es normal, dass, wenn man einem Gläubiger einen Vergleich anbietet, das so plötzlich ethliche Gläubiger melden? Es flattern in den letzten Tagen Post rein, das sich gewaschen hat. Einiges Aufzuarbeiten und Briefe zu schreiben. Aber ich gebe meinen kleinen Erfolg nicht auf. Bis heuer habe ich schon 5 von 19 Gläubigern abgezahlt :) freu.

Eine Frage hätte ich diesbezüglich, da ich ja das Forum erst seit September endeckt habe, was ich machen soll, wenn eine Forderung zwar erledigt ist, aber ich damals aus Unwissenheit den Orginal Titel nicht angefordert habe. Was und wie kann ich es nachträglich anfordern? Gibt es irgendwo ein Musterschreiben, denn die meisten Musterschreiben haben mir sehr geholfen.

LG Nyssa und allen noch einen schönen restlichen Nikolaus Tag
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 07. Dezember 2010, 11:52:01
Habe mal ein Schreiben verfasst, wo ich Hoffe, das dies ganz OK ist.

Dies, wenn alles richtig ist, kann das Forum gerne jedem Schulder zur Vefügung stellen.

LG Nyssa
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 29. Dezember 2010, 19:43:55
Hallo an allen und hoffe, ihr habt wie ich, ein etwas ruhigeres Weihnachtfest verlebt.

Nun komme ich aber  mal zu einem Problem, den ich heute per Post bekam.

Ich schrieb an einem Gläubiger, Namens Universal Inkasso. Bat erst einmal um eine Forderungsaufstellung. Nach dem ich es erhalten habe, musste ich feststellen, dass ich von der Hauptforderung in Höhe 248,39 Euro, Gesamtforderung zum Dez. 1531,14 Euro, bereits 805,00 Euro in den Vergangenen Jahren bezahlt hatte. Ich schlug vor, dass ich auf Grund der jetzigen Situation mit der bereits getilgten Zahlungen in Höhe von 805,- Euro die Forderung für erledigt anzusehen, habe denen detaliert geschildert, wie Hoch meine Gesamtschulden sind, wieviele Gläubiger ich habe etc.

Heute kam ein kurzer knapper Brief von denen zurück, mit den Hinweis, das die Rücksprache mit dem Gläubiger gehalten hätten und den Vergleichvorschlag ablehnen.

Was kann ich in dieser Situation tun? Wie soll ich da weiter vorgehen? Ein erneutes schreiben schicken, das nichts mehr geht? Bin irgendwie verzweifelt, nach dem ich von über 20 Gläubigern bei 7 bereits erfolg hatte. Ich habe ehrlich gesagt selber Angst vor einem Rückschlag bei mir, das wieder alles von vorne anfängt.

Hoffe auf einen etwaiigen Textvorschlag und Tipps von euch.

LG Nyssa und schon mal vorab dennoch einen guten Rutsch ins Jahr 2011 wünsche.
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 30. Dezember 2010, 13:45:43
Hallo,

ich würde denen einfach einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 50€ anbieten, denn 0€ werden immer abgelehnt egal was du mal irgendwann gez. hast.
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 05. Januar 2011, 23:48:57
Achso, das wußte ich natürlich nicht. Hab denen nun ein erneutes Angebot geschrieben. Hoffe, das dann ein kleiner Erfolg kommt.

Ich habe von einem anderem Gläubiger, auch einem Inkasso Unternehmen den original Titel nach erfolgreicher Vergleichszahlung bekommen. In einem Satz macht mir es jedoch Sorge, bzw. stellt Fragen auf.

Was bedeutet der Satz: "Die Verzugsfolgen früherer Mahnungen des Gläubigers bleiben hiervon unberührt" ???

Um Anwtort auf meiner Frage wäre ich zu tiefst Dankbar.

LG Nyssa
Titel: Re: Schuldenregulierung mit vielen Hürden und Schritten
Beitrag von: Nyssa am 13. Januar 2011, 20:57:52
Hatte beim 2. Schreiben nun doch Erfolg gehabt.

Bitte aber gerne noch um Anwtort meiner letzten Frage, es beschäftigt mich immer noch  :neutral: Danke.

LG Nyssa