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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schuldenübernahme für Tochter?  (Gelesen 5656 mal)

Margot

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Schuldenübernahme für Tochter?
« am: 12. November 2008, 10:19:25 »

Guten Morgen

Bin neu hier - habe mich heute morgen angemeldet, weil ich einen Rat brauche.

Meine Tochter ist durch eine selbständige Tätigkeit in die Schulden geraten - eine EV hat sie abgegeben - die Schulden belaufen sich auf ca. 13.ooo Euro - z.Zt. lebt sie von hartz IV

Ich wäre bereit, die Schulden meiner Tochter teilweise zu übernehmen - doch wie kann ich das anfangen?

Eine Liste aller Gläubiger liegt mir vor - ungefähr die Hälfte könnte ich zahlen.

Meine Fragen:

a) Kann ich mit einer entsprechenden Vollmacht meiner Tochter die Vergleichsangebote bei den jeweiligen Gläubigern abgeben?

b) Es sind bereits einige Titel angekommen - hat es auch da noch Sinn und Zweck, Vegleiche anzubieten?

c) Kann ich mit sog. Einmalzahlungen (das werden sicher immer so 50% der geforderten Summe sein) meine Tochter wieder so da stehen lassen, das sie schuldenfrei ist?

d) Oder können die Gläubiger - haben sie sich mit einem Vergleich einverstanden erklärt - nach erfolgter Zahlung noch ,,Restforderungen" stellen?

e) Was muss ich sonst noch beachten?

Einen RA will ich nur im äußersten Notfall einschalten - ich bin zahlungswillig und bereit, für die Schulden meiner Tochter gerade zu stehen (obwohl ich es nicht müsste) - kann ich all das alleine bewerkstelligen (bzw.  mit Hilfe meiner Tochter)?

Wenn alle Gläubiger zufriedengestellt sind - kann dann die EV meiner Tochter wieder gelöscht werden?

Und die negativen Eintragungen bei der Schufa ebenso?

Für Antworten wäre ich unendlich dankbar.

Margot
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paps

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #1 am: 12. November 2008, 16:48:38 »

Sie können auch als 3.Person direkt mit den Gläubigern verhandeln.

Je nach Alter der Schuld könnte man mit 10-20% anfangen.

Bitte nicht vergessen, mit der Zahlung durch Sie auch einen Erledigungsvermerk  und die Rückgabe der Titel anzufordern.

Die Schufa ist dann nach Ablauf von 3 Kalenderjahren sauber.
Also wenn dieses Jahr alles über die Bühne geht, zum 01.01.2012.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Margot

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #2 am: 13. November 2008, 06:49:46 »

Hallo...

erst einmal danke für die Antwort....

Habe mir die Vordrucke hier aus dem Forum gezogen - das ist schon mal eine sehr große Hilfe....werde jetzt nach und nach alle Gläubiger anschreiben - und dann die Einmalzahlungen anbieten

Aber ich hab´noch eine Frage: muss ich jedem einzelnen Gläubiger wirklich einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen? Ich habe keinerlei Ratenzahlungen geplant - will alles auf einmal zahlen.

Muss ich außerdem jedem Gläubiger die Anzahl der Gesamtgläubiger mitteilen?

Wenn die Schulden doch bezahlt sind - wieso dauert die ,,Schufa - Bereinigung" trotzdem 3 Jahre? Eine EV kann aufgehoben werden beim Amtsgericht, wenn ALLE Gläubiger bezahlt sind und der entsprechende Antrag gestellt wird.

Oder sind das ,,zwei Paar verschiedene Schuhe"?

Hier wäre ich für eine Aufklärung sehr dankbar.....

Herzlichst

Margot



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paps

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #3 am: 13. November 2008, 19:37:39 »

Sie können mit jedem Gläubiger einzeln verhandel.
Ich würde aber zumindest im Schreiben erwähnen dass nochxxx Schulden  bei weiteren xxx Gläubigern bestehen und Sie zur Vermeidung einer Insolvenz ihrer Tochter eben dieses einmalige Angebot unterbreiten.

Negativeinträge werden entweder auf Löschungsbewilligung durch den Gläubiger oder nach Ablauf von 3 vollen Kalenderjahren gelöscht.
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MissTraut

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #4 am: 13. November 2008, 21:48:20 »

Hallo,

soweit ich weiss, löscht die Schufa auch Negativeinträge bei geringen Forderungen die zeitnah nach Eintragung getilgt wurden. Ich hab gerade so einen Betrag von EUR 1.000,00 im Kopf und Rückzahlung bzw. Erledigung durch Vergleichszahlung innerhalb von 1 oder 2 Monaten. Ich muss das noch mal genauer nachlesen.

LG
MissTraut
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Margot

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #5 am: 14. November 2008, 05:40:39 »

Danke für die Antworten....meine Tochter und ich müssen uns da durchwurschteln...bleibt uns ja auch nichts anderes übrig...

Habe jetzt mal über Regelinsolvenz gelesen - und die bedingungen dafür....muss man wirklich ALLE Positionen erfüllen? Oder reicht eine von den drei Hauptbedingungen? Wir erfüllen ,,nur zwei" - kommen nicht auf die 19 Gläubiger - und ich bin hin- und hergerissen, ob ich mich darüber freuen oder lieber heulen sollte...

In den Anschreiben an die Gläubiger - sollte ich da dann hinzufügen, das wir um die Löschung bitten - nachdem die Einmalzahlungen erfolgt sind? Oder kann ich das sogar verlangen? Bin da ziemlich verunsichert - habe soviel darüber gelesen, das mir der Kopf schwirrt....

Fakt ist: alleine kommt meine Tochter da nicht raus - und wenn sie eine neue Arbeitstelle findet, beginnt das direkt mit der Offenlegung, das sie eine EV abgegeben hat - und da sehe ich dann schwarz....irgendwie ist das ein Teufelskreis...Sie hat deshalb schon keine Wohnung bekommen - sie wohnt wieder hier mit Familie (hatten in unserem das Dachgeschoss frei - habe dann kurzerhand an sie vermietet)

Margot
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ThoFa

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #6 am: 14. November 2008, 13:54:09 »

Hallo,

Regelinsolvenz gibts bei:

Aktiv Selbständig

oder

ehemals selbständig und mehr als19 Gläubiger

oder

ehemals selbständig und Verbindlichkeiten aus Lohnverhältnissen (z.B. Gehälter, Lohnsteuer, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherung).

MfG

ThoFa
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Margot

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #7 am: 15. November 2008, 04:55:24 »

Guten Morgen

Danke für die Antwort - jetzt kann ich agieren....d.h. ich habe schon noch eine Frage:

ist der Weg des Vergleichs besser als der Weg der Regelinsolvenz?

Herzlichst

Margot
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paps

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #8 am: 15. November 2008, 10:34:41 »

Ein ausgehandelter Vergleich ist 1.000mal besser als die InsO.

Es sei denn, die Vergleichskosten übersteigen den pfändbaren Betrag in 6 Jahren  + die Gerichtskosten von ca.2.000,- Euro erheblich.
« Letzte Änderung: 15. November 2008, 10:36:58 von paps »
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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #9 am: 16. November 2008, 07:07:40 »

Hallo paps...

wie kann ich deine letzte Antwort verstehen? Es sind insgesamt 14.ooo Euro Schulden - soviel habe ich natürlich nicht - deshalb wollten wir uns um Vergleiche bemühen. Telefonisch waren ja auch schon einige einverstanden - mit ca. 40% der Summe. Wenn alle einverstanden sind, komme ich auf ca. 7.5oo Euro....

Das ist ja eigentlich eine ,,überschaubare Summe" - und deshalb habe ich gedacht, ist es besser, diesen sog. ,,Königsweg" zu gehen.

Was bedeutet denn ,,pfändbarer Betrag in sechs Jahren"? Und verstehe ich es richtig, das eine Anemeldung der Regelinsolvenz solch hohe Gerichtskosten mit sich bringen kann? Oder wie setzt sich der Betrag zusammen?

Einen schönen Sonntag wünscht

Margot
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MissTraut

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #10 am: 16. November 2008, 11:08:39 »

Hallo Margot,

wie realistisch ist es, dass Deine Tochter in den nächsten Jahren beruflich wieder Fuss fassen kann ?

Wieviel würde sie dann verdienen und dann schauen, was von diesem Betrag gepfändet werden könnte (siehe links Pfändungstabelle).

Diesen Betrag dann x 72 (Beispiel: EUR 100,00 pfändbarer Betrag x 72 Monate = EUR 7.200,00). Somit sollte der von Dir angebotene Vergleichsbetrag für alle Gläubiger nicht deutlich höher liegen als diese EUR 7.200,00.

Wie sich die Gerichtskosten im einzelnen zusammensetzen, kann ich Dir nicht genau erklären, jedoch ist die von paps genannte Summe sicherlich nicht verkehrt.

LG
MissTraut

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Margot

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Re: Schuldenübernahme für Tochter?
« Antwort #11 am: 17. November 2008, 06:34:54 »

Hallo MissTraut

danke für deine Antwort - jetzt habe ich es, glaube ich, begriffen....die Summe kommt sogar irgendwie hin.

Werde heute mit dem Anschreiben der Gläubiger beginnen - und dann abwarten, wie sie reagieren.

Wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ich alles zusammen habe - aber ich hoffe, Ende diesen Jahres alles bereinigt zu haben.

Herzlichen Dank nochmals

Margot
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