"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Schuldenvergleich  (Gelesen 3357 mal)

fellhorn

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Schuldenvergleich
« am: 15. Juni 2012, 08:06:52 »

Guten Morgen,

ich habe ca 29.000 € Schulden bei 25 Gläubigern und wollte eigentlich in die Privatinsolvenz, nun hat es das Schicksal gut mit mir gemeint, und ich bekomme durch eine Erbschaft ca 35.000 € wäre somit schuldenfrei.

Nun möchte ich natürlich nicht das ganze Erbe für meine Schulden verbraten.

Zu meiner beruflichen Situation wäre noch zu erwähnen, ich bin zur Zeit arbeitslos und kann aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr ausüben, und habe einen Antrag auf Umschulung bei der DRV gestellt, somit wird mein Einkommen die nächste Zeit niedrig bleiben.

Ich habe bereits die EV abgegeben, und die Schulden sind zum Teil 5 Jahre alt

Nun meine Fragen:

Ich möchte mit meinen Gläubigern Vergleiche schließen, kann ich dies alleine tun oder ist es sinnvoll dies der Schuldnerberatung zu überlassen.

Wieviel Prozent sollte der Vergleichsbetrag haben, daß er vom Gläubiger angenommen wird.

Bin für jede Antwort dankbar

Viele Grüße Fellhorn



Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Schuldenvergleich
« Antwort #1 am: 15. Juni 2012, 17:45:59 »

Ob sich die Gläubiger auf einen Vergleich einlassen muss man ausprobieren. Wie alt ist die abgegebene EV. Wenn sich die Dreijahres-Frist nähert ist es weniger wahrscheinlich als wenn Sie die EV gerade abgegeben haben.

Wenn bisher nichts zu holen war und die EV noch relativ jung ist würde ich es mit etwa einem Drittel versuchen. Allerdings brauchen Sie eine gute Begründung, woher Sie plötzlich an so viel Geld kommen, um die Vergleichssumme anzubieten. Da werden Sie wohl Oma oder so erfinden müssen, die Ihnen für den einmaligen Zweck des Schuldenvergleichs einen Betrag X zur Verfügung stellt.
Ansonsten riechen die Gläubiger möglicherweise Lunte und verlangen eine neue EV. Und dann ist die Sache für die Katz.
Gespeichert
 

fellhorn

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Schuldenvergleich
« Antwort #2 am: 15. Juni 2012, 21:03:52 »

Hallo,

die EV habe ich erst im April abgegeben, und bezüglich der Herkunft des Geldes, werde ich auf Verwandschaft verweisen.

Erscheint dass eigentlich in der Schufa wenn ich ein Sparbuch eröffne?

Fellhorn
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Schuldenvergleich
« Antwort #3 am: 16. Juni 2012, 08:59:28 »

Nein, aber bis zu einem erfolgreichen Vergleich würde ich nichts dergleichen machen. Außerdem haben Sie evtl. Probleme schnell an das Geld zu kommen, wenn tatsächlich der Vergleich zustande kommt. Denn für Gelder > 2000 € gibt es eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz