Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Tanker am 14. Februar 2011, 17:40:19

Titel: Schuldnerberatung
Beitrag von: Tanker am 14. Februar 2011, 17:40:19
So habe denn Kopf mal aus dem Sand gezogen und die Backen zusammen gekniffen und bei der SB angerufen zweck Termin zur Beratung.

Habe meine ganze Forderungen nun schön abgeheftet und mal zusammen gerechnet.
Komme auf etwa 4500 Euro die offen sind.

Könnte Monatlich 150 Euro an Abtrag leisten. Meint ihr das die SB mir da weiterhelfen kann, ohne in die Privatinsolvenz zu gehen?

Problem ist halz das die Gläubiger immer viel zu hohe Raten haben wollen, wenn man da sellber anruft. Auf der anderen Seite wäre ich bei 150 Euro in ca. 2,1/2 Jahren durch mit der ganzen Sache.....ein kleines Licht am Ende des Tunnels. :rougi:
Die ganze Sache macht einen Seelich nämlich auch ganz schön kaputt. :Oh_no:



Titel: Re: Schuldnerberatung
Beitrag von: horst69 am 14. Februar 2011, 19:15:47
Hallo Tanker !

Bei einer Summe von 4500€ sind 150€ realistisch !

Du solltest umgehend zur Beratung, dort arbeitet Ihr gemeinsam ein Konzept zur Regulierung aus und dann sollte es meiner Meinung nach funktionieren !

Du bist auf dem richtigen Weg, nun musst du ihn nur noch gehen, dann bist du schnell wieder gerade davor :thumbup:
Titel: Re: Schuldnerberatung
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 15. Februar 2011, 15:18:56

Problem ist halz das die Gläubiger immer viel zu hohe Raten haben wollen, wenn man da sellber anruft. Auf der anderen Seite wäre ich bei 150 Euro in ca. 2,1/2 Jahren durch mit der ganzen Sache.....ein kleines Licht am Ende des Tunnels. :rougi:

Hallo,

Man ruft da auch nicht wirklich an, die Call Center haben relativ große Auflagen (zumindest bei den mir gekannten). 2,5 Jahre reichen auch nicht wegen der Zinsen und wenn die Einigung mit Rechtsanwälten erfolgen muss kommt ggf noch eine Einigungsgebühr hinzu. Rechne also mit ca. 3-3,5 Jahren.
Titel: Re: Schuldnerberatung
Beitrag von: paps am 15. Februar 2011, 20:49:35
Ein guter Berater handelt bei dieser Konstellation Festschreibung zu einen Endbetrag aus.  :wink:
Da ist nicht Kontoführungs-, Einigungs,- und sonst welchen Märchengebühren.