Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Goldfield am 02. Juli 2009, 17:43:17

Titel: Schuldübernahme
Beitrag von: Goldfield am 02. Juli 2009, 17:43:17

Hallo,

habe gerade dieses Forum gefunden, mich ein wenig durchgelesen aber leider nicht das passende gefunden.
Nehmen wir mal an,

Person A hat bei einer alten Versicherung ca 1000Euro Schulden. Da Person A kein  Einkommen hat, und sich die Versicherung nicht auf Kleinstratenzahlungen einlassen wollte, kann sie diese nicht zurückzahlen.
Person B hatte sich angeboten die Zurückzahlung zu übernehmen. Die Versicherung stimmte dem zu.
Person B zahlte auch, vergaß jedoch 3 Zahlungen.
Nun flatterte Person A, ohne jegliche vorherige Informationen, ein Zwangsvollstreckungsbescheid ins Haus in dem die Summe gefordert wird.

Muss Person A das nun bezahlen oder ist Person B der Schuldner, da die Versicherung der Übernahme der Schulden, durch Person B, zugestimmt hat?

Um eine schnelle Antwort, gerne auch mit passenden Paragraphen wär ich euch sehr dankbar :)





Titel: Re: Schuldübernahme
Beitrag von: foxtra am 02. Juli 2009, 19:41:30
Bevor ein Zwangsvollsterckungsbescheid kommt, muss ja ein Mahnbescheid erfolgt sein. Warum hat Person A da nicht reagiert?

Person B hat mir dem Angebot der Ratenübernahme m.E. nicht die Übernahme der gesamten Schuld bekundet.

Titel: Re: Schuldübernahme
Beitrag von: Goldfield am 02. Juli 2009, 20:15:12

Hallo,

Person A hat keinen Mahnbescheid bekommen, das gibt auch die Versicherung zu.

Person B hat schriftlich geäußert, die komplette Schuld, in Höhe von XXX, monatlich zu xxxEuro  zu übernehmen.Die Versicherung hat dem so zugestimmt.
Titel: Re: Schuldübernahme
Beitrag von: paps am 02. Juli 2009, 21:33:26
Die Zahlung der Schulden hat aber nichts mit dem Vertragsverhältnis zu tun.
Dieses besteht immer nur zwischen dem Versicherungsnehmer (A) und der Versicherung.
Zahlt B jetzt nicht, ist der erste Ansprechpartner wieder Person A.
Eines Mahnbescheides bedarf es aber nicht mehr, da ja bereits mit der Ratenzahlungsvereinbarung die offene Forderung anerkannt wurde.
Sicherlich haben Sie auch vor dieser Vereinbarung genügend Mahnungen (auch mit Einschreiben) erhalten.