"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Schuldübernahme  (Gelesen 2134 mal)

Goldfield

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Schuldübernahme
« am: 02. Juli 2009, 17:43:17 »


Hallo,

habe gerade dieses Forum gefunden, mich ein wenig durchgelesen aber leider nicht das passende gefunden.
Nehmen wir mal an,

Person A hat bei einer alten Versicherung ca 1000Euro Schulden. Da Person A kein  Einkommen hat, und sich die Versicherung nicht auf Kleinstratenzahlungen einlassen wollte, kann sie diese nicht zurückzahlen.
Person B hatte sich angeboten die Zurückzahlung zu übernehmen. Die Versicherung stimmte dem zu.
Person B zahlte auch, vergaß jedoch 3 Zahlungen.
Nun flatterte Person A, ohne jegliche vorherige Informationen, ein Zwangsvollstreckungsbescheid ins Haus in dem die Summe gefordert wird.

Muss Person A das nun bezahlen oder ist Person B der Schuldner, da die Versicherung der Übernahme der Schulden, durch Person B, zugestimmt hat?

Um eine schnelle Antwort, gerne auch mit passenden Paragraphen wär ich euch sehr dankbar :)





Gespeichert
 

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336
Re: Schuldübernahme
« Antwort #1 am: 02. Juli 2009, 19:41:30 »

Bevor ein Zwangsvollsterckungsbescheid kommt, muss ja ein Mahnbescheid erfolgt sein. Warum hat Person A da nicht reagiert?

Person B hat mir dem Angebot der Ratenübernahme m.E. nicht die Übernahme der gesamten Schuld bekundet.

Gespeichert
 

Goldfield

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Schuldübernahme
« Antwort #2 am: 02. Juli 2009, 20:15:12 »


Hallo,

Person A hat keinen Mahnbescheid bekommen, das gibt auch die Versicherung zu.

Person B hat schriftlich geäußert, die komplette Schuld, in Höhe von XXX, monatlich zu xxxEuro  zu übernehmen.Die Versicherung hat dem so zugestimmt.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Schuldübernahme
« Antwort #3 am: 02. Juli 2009, 21:33:26 »

Die Zahlung der Schulden hat aber nichts mit dem Vertragsverhältnis zu tun.
Dieses besteht immer nur zwischen dem Versicherungsnehmer (A) und der Versicherung.
Zahlt B jetzt nicht, ist der erste Ansprechpartner wieder Person A.
Eines Mahnbescheides bedarf es aber nicht mehr, da ja bereits mit der Ratenzahlungsvereinbarung die offene Forderung anerkannt wurde.
Sicherlich haben Sie auch vor dieser Vereinbarung genügend Mahnungen (auch mit Einschreiben) erhalten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz