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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?  (Gelesen 9290 mal)

Inkassomitarbeiterin

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #20 am: 20. November 2009, 14:51:50 »

Nein,leider hat sie auch nicht so viel.
Wie sieht es denn aus wenn sie Mahn und Vollstreckungsbescheide schon haben,dann dürfte doch dann sofort vollstreckt werden,oder müssen sie dann wieder einen erlassen?

VB= 30 Jahre vollstreckbar
Geh zu einer Su-Beratung, die können wir wirklich besser helfen. Wer wohnt denn in "deinem" Haus?? Du oder die Mutter oder ist es vermietet?? Würde ein Verkauf dir und deiner Mutter evtl. aus den Schulden helfen anstatt es mit Macht zu behalten obwohl es eigentlich nur "kostet". Dabei sind so viele Sachen zu beachten.
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shayma

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #21 am: 21. November 2009, 12:57:44 »

So,ich habe heute Post von meinem Anwalt bekommen,der sich mit dem Anwalt des Gasanbieters auseinander setzt.
So ,wenn sie mit mir eine Ratenzahlung vereinbaren,soll ich einen Ratenzahlungsantrag unterschreiben.Was ja nicht das Problem ist wenn da nicht stehen würde:
Zitat"Zur Absicherung der Forderung trete ich den gegenwärtigen und künftig pfändbaren Teil meiner Lohn - und Gehaltsansprüche,etwaiger Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und Saisonarbeitergeld gegen meinen jeweiligen Arbeitgebeer an die Gläubigerin ab.Ebenso trete ich hiermit den jeweils gegenwärtigen und künftig pfändbaren Teil meiner Ansprüche auf ALG I und II,Unterhaltsgeld,Krankengeld und Alters und Erwerbsunfähigkeitsrente gegen den jeweiligen Leistungsträger ab.Auch Vergütungsansprüche einschl.etwaiger PEnsionsansprüche,Tantiemen und Gewinnbeteildigungen aus sonstigen Dienstverträgen,gegen meinen jeweiligen Dienstvertragspatner sowie einschl. etwaiger Ansprüche aus Handelsvertreterverträgen trete ich ab,soweit es sich um den jeweiligen pfändbaren Betrag handelt (gegenwärtig und künftig)

Was soll ich jetzt machen,ich will das nicht unterschreiben.Ist das überhaupt rechtens das sie an ALG I und II gehen wollen??
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #22 am: 21. November 2009, 14:21:38 »

Ja es ist rechtens, aber nicht möglich weil unter der Pfändungsfreigrenze. Die wollen halt eine Abtretungserklärung. Wenn du nicht unterschreibst werden sie wahrscheinlich auch so pfänden wenn bereits ein VB vorliegt.

Ich würde mir mal keine Gedanken machen von deinem Einkommen wird wahrscheinlich nie was pfändbar sein, da du ja 3 Kids hast und somit der pfändungsfreie Betrag doch sehr hoch ist.
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shayma

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #23 am: 21. November 2009, 14:36:30 »

Ja gut und was ist mit dem Haus?
Könnte das eine Rolle spielen?
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #24 am: 21. November 2009, 14:41:19 »

Für die Abtretung von Gehalt nicht, nach einer EV womöglich schon. Aber dafür ist dann auch von seiten des Gl. viel zu beachten und wegen ein paar hundert Euro ist das auch nicht mögl. Bei uns zieht sowas dann wirklich nur ein RA durch, das kann kein normaler SB.

Wie bereits geschrieben, solltest du dir wirklich Gedanken machen wenn du nicht selbst drin wohnst, da du bei H4-Bezug eh Probleme bekommen könntest.
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shayma

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #25 am: 21. November 2009, 14:46:37 »

Ja,das verstehe ich.Aber aufgeben wollen wie das Haus auf keinen Fall.
Meine Mama steht mit Nißbrauch im Grundbuch.Daher weiß ich nicht in wieweit sich das für mich positiv oder negativ auswirken könnte.
Der Ra hat noch keinen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #26 am: 21. November 2009, 15:14:00 »

Dann würde ich den RA (deinen) bitten den gg RA anzuschreiben mit Bitte um RZ ohne Abtretungserklärung.

Wie das genau mit Imobilien ist und deren Vollstreckung hab ich keine Ahnung. Aber über eines solltest du dir im klaren sein. Eine Imo kostet auch und zwar meist ne Menge. Also was willst du machen mit 3 Kindern??-> hungern wenn das Dach oder die Heizung gemacht werden muss. Oder jetzt am Hungern nur weil du deine Gläubiger nicht bedienen kannst. Bald gibt es H4 wenn du keine Arbeit findest. Hier muss ein Gesamtkonzept her, was du jetzt machst in Flickenschusterei.
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shayma

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #27 am: 21. November 2009, 15:20:06 »

Das weiß ich aber ich hoffe es kommen auch wieder bessere Zeiten.
Werde Montag meinen Rechtsanwalt anrufen .
Wie hoch ist eigentlich die Pfändungsgrenze in meinem Fall,kann ich das irgendwo nachlesen?
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gnarls

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #28 am: 21. November 2009, 15:40:05 »

wahnsinn, wie sich menschen von so einem müll wie es bei den privaten ausgestrahlt wird -irre leiten lassen- DU glaubst aber auch nicht sendungen wie "mitten aus dem leben" oder :dntknw:

was bleibt ist ein gang zur schuldnerberatung, mit dem ordner schulden,klare ehrlich antworten auf unangehnehme fragen, gut belesen und vorbereitet sollte man sein- nach dir warten schon wieder viele andere und der nächste termin kann wochen dauern....
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shayma

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #29 am: 21. November 2009, 16:50:55 »

Ich werde auf jeden Fall Monatg bei der Schuldnerberatung anrufen und mir einen Termin holen.
Nein und an "Mitten im Leben" glaube ich nicht  :cheesy:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #30 am: 21. November 2009, 17:24:48 »

google nach Pfändungstabelle und du wirst sehen ab 1780 netto Einkommen (ohne Kindergeld und Unterhalt) ist was pfändbar, nämlich ca 3 €.

Viele Menschen glauben an den Peter u.s.w.
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shayma

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #31 am: 21. November 2009, 17:28:39 »

Ich danke dir Inkassomitarbeiterin,du hast mir sehr geholfen :-)
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paps

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #32 am: 21. November 2009, 17:30:23 »

google nach Pfändungstabelle ...

 :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono: und nochmals nono
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html 

siehe links in der Navigationsleiste. Ist sogar fett gedruckt.
:thumbup:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

shayma

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Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
« Antwort #33 am: 21. November 2009, 17:34:50 »

Danke,dann wird wohl nie jemand etwas von mir pfänden können,solange wie meine Kinder bei mir wohnen.Und das wird wohl noch so 18 Jahre dauern  :wow: :cheesy:
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