Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: shayma am 19. November 2009, 13:56:30

Titel: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 13:56:30
Hallo,ich bin neu hier und wie sich manche bestimmt denken können,habe ich Schulden.
Banken(Citibank),Strom und Gasanbieter und 2x Versandhäuser sind meine größten Gläubiger.
Dann habe ich noch kleinere Gläubiger.
So nun möchte ich gerne Anfangen den Gläubigern Vergleiche anzubieten.
Und habe da ncoh einige Fragen.
1)Muss ich allen Gläubigern Vergleiche anbieten oder steht es mir frei?
2)Kann ich in den Vergleichen schreiben,das ich sonst gedenke in die Privatinsolvenz zugehen(obwohl das garnicht stimmt)?
3)Sollte ich erstmal mit 30% anfangen?

Danke euch schonmal im vorraus  :cheesy:
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Feuerwald am 19. November 2009, 14:47:14

1)Muss ich allen Gläubigern Vergleiche anbieten oder steht es mir frei?

-> da ist man frei. Manche GL erwarten aber eine Gleichbehandlung.


2)Kann ich in den Vergleichen schreiben,das ich sonst gedenke in die Privatinsolvenz zugehen(obwohl das garnicht stimmt)?

-> Man kann alles tun, ich würde es nicht tun. 


3) Sollte ich erstmal mit 30% anfangen?

-> das kommt auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse an und weit die Forderungen "ausgeklagt" sind.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 15:00:52

1)Muss ich allen Gläubigern Vergleiche anbieten oder steht es mir frei?

-> da ist man frei. Manche GL erwarten aber eine Gleichbehandlung.
Ok
2)Kann ich in den Vergleichen schreiben,das ich sonst gedenke in die Privatinsolvenz zugehen(obwohl das garnicht stimmt)?

-> Man kann alles tun, ich würde es nicht tun. 
Ich dachte,es wäre besser,damit man eine möglichst kleine Summe zahlt


3) Sollte ich erstmal mit 30% anfangen?

-> das kommt auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse an und weit die Forderungen "ausgeklagt" sind.

In allen Fällen habe ich keine EV abgegeben.Bei den Banken liegt es in deren Inkassoabteilungen und ist ind er Schufa eingetragen.Bei dem Stromanbieter ist nichts eingeleitet worden.Der Gasversorger hat es einem Rechtsanwalt übergeben.Von den Versandhäusern leigt beides bei dem gleichen Inkasso Unternehmen.Bei den anderen Gläubigern sind teilweise Mahn bzw Vollstreckungsbescheide erlassen worden.Ich bekomme momentan Alg1,UVG,Kindergeld

Muss ich den Gläubigern wenn ich ihnen einen Vergleich anbiete meine Finanzen offen legen?
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 19. November 2009, 15:39:47
Kein Inkasso-SB lässt sich mittlerweile von der Inso abschrecken und so eine Floskel tu ich min. 5 mal am Tag abtun unter Spinnerei.

Banken, Strom- und Gasversorger sind so eine Sache für sich. Kaum Vergleichsbereitschaft. Ohne EV schon mal gar nicht und wenn man die Vermögensverhältnisse nicht offen legen will schon gleich überhaupt nicht.

So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht. Banken haben oft eine Kreditausfallversicherung und die lassen dich in die Inso laufen ohne auch nur einen Cent nachzulassen. Wenn der Versorger der Aktuelle ist wird er sperren und dich schorren lassen. Find mal nen neuen mit neg. Einträgen.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 16:09:17
Da du ja Inkassomitarbeiterin bist,unter welchen Gesichtspunkten seid ihr Verhandelungsbereit.
Besteht beim Inkassounternehmen überhaupt eine Chance?
Ich wäre ja bereit meine Vermögensverhältnisse offen zu legen,nur ohne EV sieht es ja schlecht aus.
Aber ich kann es ja nicht erst soweit kommen lassen.

Eine Kreditausfallversicherung habe ich nicht.Die Schulden bestehen aus einem Dispo und der Kreditkarte.
Strom und Gasversorger habe ich mittlerweile gewechselt.
Es sind also nicht die aktuellen Versorger.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: auchpleite am 19. November 2009, 16:18:57
Das mit dem "Flunkern" ist immer so 'ne Sache... gerade dann, wenn man von dem was man tut bestenfalls über, wenn überhaupt, Halbwissen verfügt (ich erlebe das in meiner Tätigkeit tagtäglich!).

Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: "Man sollte Andere nicht für dümmer halten als man selbst ist" (völlig wertfrei gemeint :wink:)

Ich kann mir auch nicht vorstellen dass man Dich, hier in diesem seriösen Forum, dazu ermutigen wird dieses zu tun! :gruebel:

(...) So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht. (...)

Das würde ich ebenso sehen...

Mit Kreditausfallversicherung meint Inkassomitarbeiterin, dass die Banken über eine Solche verfügen.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 19. November 2009, 16:28:13
Ein Inkassobüro ist ein Dienstleister, der sich nach seinen Auftraggebern orientiert. Bedeutet wir richten uns da voll und ganz nach dem Auftraggeber. Meist können wir 20-30% der gesamten Forderung selbst nachlassen und bei allem anderen geben wir die Anfrage an den Auftraggeber weiter und der teilt uns dann seine Entscheidung mit welche wir dann an den Su weiterleiten.

Wie alt sind die Schulden denn?? Liegt ein Titel vor?? Wie hoch sind deine Einnahmen (wie lange bist du noch im Alg I, wie ist die Chance Arbeit zu finden)? Und vorallem über welche Schuldenhöhe sprechen wir??



Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 16:42:55
Es handelt sich insgesamt um ca.8000 Euro.
Den Dispo bei der Bank zahle ich nun schon seid 1 Jahr monatlich mit 50 Euro und es sind momentan noch knapp 1854 Euro
Visa Karte zahle ich monatlich 75 Euro.Es sind momentan noch 900  Euro.
Gas sind es über 2200 Euro zahle momentan noch nichts ,da ich noch auf die Rückantwort warte ob sie meine Ratenvereinbarung annehmen.
Strom sind es 445Euro und da zahle ich momentan 30 Euro monatlich.
Inkassounternehmen(Versandhäuder) zahle ich 2x 25 Euro einmal ist die Forderung 514 und die andere 676Euro
Anderes Inkasso zahle ich 2 x 77 Euro dann fällt der Gläubiger  raus.
Die Forderungen sind alle relativ neu bis auf die Citibank.
Tierarztkosten 500 zahle ich monatlich 25 euro zurück (aktuelle Forderung).
Und dann noch kleinere Beträge.

Titel liegen soweit ich weiß nicht vor.

Alg1 bekomme ich ncoh bis April.Wie es Job mäßig aussieht weiß ich nicht.Es ist leider sehr schwer einen Job mit drei Kindern zufinden.
Absagen gehören da leider zur Taqgesordnung :sad:
Einkomen habe ich 741 Euro Alg1 ,402 Unterhaltsvorschuss und 496 Kindergeld.


Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 16:49:35
Nochmal eine Frage,wie macht das eigentlich der Herr Zwegat.
Der maschiert z.b bei der Citibank rein (sowie gestern)kommt später wieder raus und hat ein positives Ergebnis raus gehandelt.
Wie stellt er das an ???
Ihr habt ja geschrieben das Banken kaum drauf eingehen,hat er den TV Bonus oder ist es immer besser wenn ein dritter mit den Banken verhandelt?
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: paps am 19. November 2009, 16:56:13
P.Z. ist doch keine Realität.
Manchmal sollen die Schuldner sogar nur Schauspieler sein.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Feuerwald am 19. November 2009, 16:57:18
Wie stellt er das an ???

- der gute Herr und alle die anderen "Schuldnerberater" verlassen Ihren Schreibtisch außnahmlos um mittags in die Kantine zu gehen und gegen 15.30 Uhr nach Hause zu fahren.

Diese Sendung ist irreführend und ist kein Spiegel über die tatsächliche ätigkeit eines Schuldnerberaters in den öffentlichen Beratungsstellen.



Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 19. November 2009, 17:17:01
P.Z. ist doch keine Realität.
Manchmal sollen die Schuldner sogar nur Schauspieler sein.

aber nicht immer, manchmal finde ich die Leute Donnerstags im Computer. 

Aber ansonsten ist das wirklich schwachsinn, zumal es mehr als einmal vorkam dass in der Sendung noch gross verheissen wurde " Gott sei Dank vor der Inso gerettet" und dann Donnerstag war auf einmal eine Insoeröffnung zu sehen.    :gruebel:

Aber zum Problem. Ich würd zum Su-Berater gehen. Ich glaube kaum dass du das Problem allein lösen kannst. 8000€ sind für einen Alleinerziehenden mit 3 Kids ne Menge Geld. Woher willst du vorallem das Geld für Vergleiche nehmen?? Stelle alle Raten ein, mach dich auf böse Briefe gefasst und mach einen Termin bei Su-Beratung. Ich vermute jetzt einfach mal, dass selbst wenn du morgen erneut Arbeit haben wirst du einfach nicht genug verdienst um alles zu zahlen.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 17:35:43
Uiui,das wußte ich nicht.
Naja,werde auf jeden Fall mal versuchen einen Vergleich zu erzielen ,wenn es nicht klappt,dann habe ich es wenigstens versucht.
Also meint ihr jetzt mit 30% anfangen oder höher?
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 19. November 2009, 17:40:56
Lass es!!! So wird das nix. Woher soll das Geld kommen??? Hast du Erspartes oder willst du Ratenvergleiche anbieten??
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 17:51:47
Das Problem bei der ganzen Sache ist nur das meine Mama mir vor 3 Jahren mein Elterhaus überschrieben hat und ich nicht möchte das es gefährdet wird.
Deswegen versuche ich irgendwie alle zufrieden zustellen.
Mir geht es einfach nicht gut mit den ganzen Schulden.Ich habe schon Bauchschmerzen wenn ich morgens aufstehe.Ich kann an nichts anderes mehr denken.Ich will endlich diese Schulden los werden.


Sind eigentlich Inkassounternehmen die die Forderung für den Gläubiger "eintreiben" die besseren Verhandlungspartner oder die Inkassounternehmen die die Forderung gekauft haben?

Nein erspartes habe ich leider keins ,ich könnte meine Mama fragen .
Ich lese gerade was von Ratenvergleichen,warum soll sich ein Gläubiger auf einen Ratenvergleich einlassen wenn ich doch schon Raten an ihn zahle?
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 19. November 2009, 17:58:31
Das Inkasso welches die Fdg gekauft hat ist besser, aber dies gibt es faktisch nicht.

Solange du zahlst wird sich überhaupt niemand auf Vergleiche einlassen. Aufhören für 2-3 Monate und dann Vergleichsangebot schicken. Alg I Bescheid beilegen und mitteilen dass du 3 Kids hast. Allerdings ohne EV wird es schwierig bis unmögl. Bei der Bank sehe ich ganz schwarz. Ehrlich.

Wenn du es durchziehen möchtest, fange bei 10 % an, dann hast du Zeit zum sparen.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 18:03:40
Aber erlassen die Gläubiger dann nicht in derzeit wieder Mahn bzw die Vollstreckungbescheide ?
Dann kommt der GV doch wieder und bittet mich um die EV ,die ich aber nicht abgeben möchte.

Ich fange jetzt erstmal bei den kleineren Gläubigern an,wie Versicherungen usw.
Vielleicht läßt sich ja der ein oder andere drauf ein.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 19. November 2009, 18:05:30
So schnell gibts keinen MB und VB. Könnte denn Mama nicht ganz einspringen und du zahlst komplett an sie.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 19. November 2009, 18:12:30
Nein,leider hat sie auch nicht so viel.
Wie sieht es denn aus wenn sie Mahn und Vollstreckungsbescheide schon haben,dann dürfte doch dann sofort vollstreckt werden,oder müssen sie dann wieder einen erlassen?
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: makro am 20. November 2009, 00:23:42
Ich habe bemerkt wenn man Gläubiger mit der Insolvenz kommt, das diese dann gerade aktiv werden, so nach dem Motto "holen was noch zu holen geht". Auf jeden Fall ist ein Hinweis auf eine Insolvenz eher hinderlich!
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 20. November 2009, 14:51:50
Nein,leider hat sie auch nicht so viel.
Wie sieht es denn aus wenn sie Mahn und Vollstreckungsbescheide schon haben,dann dürfte doch dann sofort vollstreckt werden,oder müssen sie dann wieder einen erlassen?

VB= 30 Jahre vollstreckbar
Geh zu einer Su-Beratung, die können wir wirklich besser helfen. Wer wohnt denn in "deinem" Haus?? Du oder die Mutter oder ist es vermietet?? Würde ein Verkauf dir und deiner Mutter evtl. aus den Schulden helfen anstatt es mit Macht zu behalten obwohl es eigentlich nur "kostet". Dabei sind so viele Sachen zu beachten.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 21. November 2009, 12:57:44
So,ich habe heute Post von meinem Anwalt bekommen,der sich mit dem Anwalt des Gasanbieters auseinander setzt.
So ,wenn sie mit mir eine Ratenzahlung vereinbaren,soll ich einen Ratenzahlungsantrag unterschreiben.Was ja nicht das Problem ist wenn da nicht stehen würde:
Zitat"Zur Absicherung der Forderung trete ich den gegenwärtigen und künftig pfändbaren Teil meiner Lohn - und Gehaltsansprüche,etwaiger Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und Saisonarbeitergeld gegen meinen jeweiligen Arbeitgebeer an die Gläubigerin ab.Ebenso trete ich hiermit den jeweils gegenwärtigen und künftig pfändbaren Teil meiner Ansprüche auf ALG I und II,Unterhaltsgeld,Krankengeld und Alters und Erwerbsunfähigkeitsrente gegen den jeweiligen Leistungsträger ab.Auch Vergütungsansprüche einschl.etwaiger PEnsionsansprüche,Tantiemen und Gewinnbeteildigungen aus sonstigen Dienstverträgen,gegen meinen jeweiligen Dienstvertragspatner sowie einschl. etwaiger Ansprüche aus Handelsvertreterverträgen trete ich ab,soweit es sich um den jeweiligen pfändbaren Betrag handelt (gegenwärtig und künftig)

Was soll ich jetzt machen,ich will das nicht unterschreiben.Ist das überhaupt rechtens das sie an ALG I und II gehen wollen??
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 21. November 2009, 14:21:38
Ja es ist rechtens, aber nicht möglich weil unter der Pfändungsfreigrenze. Die wollen halt eine Abtretungserklärung. Wenn du nicht unterschreibst werden sie wahrscheinlich auch so pfänden wenn bereits ein VB vorliegt.

Ich würde mir mal keine Gedanken machen von deinem Einkommen wird wahrscheinlich nie was pfändbar sein, da du ja 3 Kids hast und somit der pfändungsfreie Betrag doch sehr hoch ist.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 21. November 2009, 14:36:30
Ja gut und was ist mit dem Haus?
Könnte das eine Rolle spielen?
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 21. November 2009, 14:41:19
Für die Abtretung von Gehalt nicht, nach einer EV womöglich schon. Aber dafür ist dann auch von seiten des Gl. viel zu beachten und wegen ein paar hundert Euro ist das auch nicht mögl. Bei uns zieht sowas dann wirklich nur ein RA durch, das kann kein normaler SB.

Wie bereits geschrieben, solltest du dir wirklich Gedanken machen wenn du nicht selbst drin wohnst, da du bei H4-Bezug eh Probleme bekommen könntest.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 21. November 2009, 14:46:37
Ja,das verstehe ich.Aber aufgeben wollen wie das Haus auf keinen Fall.
Meine Mama steht mit Nißbrauch im Grundbuch.Daher weiß ich nicht in wieweit sich das für mich positiv oder negativ auswirken könnte.
Der Ra hat noch keinen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 21. November 2009, 15:14:00
Dann würde ich den RA (deinen) bitten den gg RA anzuschreiben mit Bitte um RZ ohne Abtretungserklärung.

Wie das genau mit Imobilien ist und deren Vollstreckung hab ich keine Ahnung. Aber über eines solltest du dir im klaren sein. Eine Imo kostet auch und zwar meist ne Menge. Also was willst du machen mit 3 Kindern??-> hungern wenn das Dach oder die Heizung gemacht werden muss. Oder jetzt am Hungern nur weil du deine Gläubiger nicht bedienen kannst. Bald gibt es H4 wenn du keine Arbeit findest. Hier muss ein Gesamtkonzept her, was du jetzt machst in Flickenschusterei.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 21. November 2009, 15:20:06
Das weiß ich aber ich hoffe es kommen auch wieder bessere Zeiten.
Werde Montag meinen Rechtsanwalt anrufen .
Wie hoch ist eigentlich die Pfändungsgrenze in meinem Fall,kann ich das irgendwo nachlesen?
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: gnarls am 21. November 2009, 15:40:05
wahnsinn, wie sich menschen von so einem müll wie es bei den privaten ausgestrahlt wird -irre leiten lassen- DU glaubst aber auch nicht sendungen wie "mitten aus dem leben" oder :dntknw:

was bleibt ist ein gang zur schuldnerberatung, mit dem ordner schulden,klare ehrlich antworten auf unangehnehme fragen, gut belesen und vorbereitet sollte man sein- nach dir warten schon wieder viele andere und der nächste termin kann wochen dauern....
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 21. November 2009, 16:50:55
Ich werde auf jeden Fall Monatg bei der Schuldnerberatung anrufen und mir einen Termin holen.
Nein und an "Mitten im Leben" glaube ich nicht  :cheesy:
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 21. November 2009, 17:24:48
google nach Pfändungstabelle und du wirst sehen ab 1780 netto Einkommen (ohne Kindergeld und Unterhalt) ist was pfändbar, nämlich ca 3 €.

Viele Menschen glauben an den Peter u.s.w.
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 21. November 2009, 17:28:39
Ich danke dir Inkassomitarbeiterin,du hast mir sehr geholfen :-)
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: paps am 21. November 2009, 17:30:23
google nach Pfändungstabelle ...

 :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono:  :nono: und nochmals nono
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html 

siehe links in der Navigationsleiste. Ist sogar fett gedruckt.
:thumbup:
Titel: Re: Selber Vergleiche erstellen,flunkern erlaubt?
Beitrag von: shayma am 21. November 2009, 17:34:50
Danke,dann wird wohl nie jemand etwas von mir pfänden können,solange wie meine Kinder bei mir wohnen.Und das wird wohl noch so 18 Jahre dauern  :wow: :cheesy: