Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Ratlos26 am 22. November 2006, 12:10:49
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Hallo liebe Forum-Freunde,
so wie es aussieht muss ich um von ALT-LASTEN wegzukommen Insolvenz anmelden - möchte gerne wissen ob mir auch als Selbständiger die Anwaltskosten und andere Kosten die dadurch entstehen vom Staat bezahlt werden.
Ich hätte auch unterschiedliche andere Fragen zum Thema Insolvenz evtl. ist ja jemand bereit mir da bischen weitere Tipps zu geben?
lg R.
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Na dann schieß los mit Deinen Fragen!
Tomberg2
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ok... dann \"Schiess\" ich mal ne? :-)
es gibt versch. Lieferanten-Verbindlichkeiten, teilweise hohe ALT-LASTEN und weitere Verbindlichkeiten gegenüber der BANK! Diese Verbindlichkeiten aus dem Gewerbe sind ohne SICHERHEITEN!
Das Gewerbe kann die Zahlungvereinbarungen und Alt-lasten fast nicht mehr tragen, erwirtschaftet keine GEWINN... wird immer schlechter!
1) kann ein Verwander den jetzigen Laden (mit einrichtung, kasse u. ware) von mir übernehmen/kaufen. Welche Zeit muss dann vergehen damit ich privat insolvenz mache - da ich ja dann kein gewerbe mehr haben werde. Oder darf ich die Sachen gar nicht weiter verkaufen?
2) kann der Verwande wiederum mich als teilzeitkraft einstellen?
danke für die Antwort jetzt schon mal.... :-)
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Hallo,
wenn der Laden keinen Gewinn erwirtschaftet, warum soll dann ein Verwandter von Ihnen auch in die Pleite getrieben werden ?
Es muss keine Zeit vergehen, bis Sie Insolvenz anmelden können. Da Sie selbständig und vermutlich eine Einzelpersonfirma sind, ist für Sie das regelinsolvenzverfahren einschlägig.
MfG
ThoFa