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Autor Thema: Selbstauskunft Rechtsanwalt freiwilig?  (Gelesen 3484 mal)

ladylike

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Selbstauskunft Rechtsanwalt freiwilig?
« am: 25. Juli 2007, 12:22:43 »

Hallo,

Ja auch ich habe Schulden, aber langsam und mit stetigem Alter scheine ich es irgendwie in den GRiff zu kriegen ;o)

Also heute bekam ich dann nach viel Zeit endlich mal einen Brief von einem Anwalt das die Bank bei der Ich schulden habe das Konto nicht mehr kennt und mir leider nicht sagen kann zu welcher Einrichtung das Verfahren weitergeleitet worden ist.  Ich hätte mich dann ja selber da melden können aber so gehts ja auch.

Dieser Anwalt schickt mir in seinen Brief einen Fragebogen zur Selbstauskunft mit den er innerhalb von 5 Tagen zurück haben möchte, ausgefüllt natürlich.  Ich bin mir sicher das ich das nicht tun muss, habe aber nirgendwo einen Paragraphen gefunden den ich ihm um die Ohren hauen könnte. 
Ich finde nicht das diesen Anwalt meine Rentennummer oder LEbensversicherung oder Bausparverträge etwas angehen.  Es ist ein sehr ausführlicher Fragebogen sogar mit Netto einkommen und Anzahl der Kinder und abzüglioch Miete, Strom usw. 
Ich finde das ist nicht zulässig, wer weiß ob ich das ausfüllen muss oder nicht?

Erstmal danke für eure Antworten im Vorraus ;o)

Viele Grüße :wow:
Ladylike
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Feuerwald

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Re: Selbstauskunft Rechtsanwalt freiwilig?
« Antwort #1 am: 25. Juli 2007, 12:46:24 »

Hallo

ausfüllen und offenbaren muss man solche Daten erst im Rahmen der Eidesstattlichen Versicherung. Ob es Sinn macht, dennoch ein paar Daten presi zu geben, ist sicherlich vom Einzelfall abhängig.

Einen § der besagt "Müssen Sie nicht ausfüllen ..."  gibt es nicht, es gibt aber auch keinen § der besagt "Sie müssen ausfüllen ..."

Liegt denn für diese Forderung schon ein Titel vor ?
Wie alt ist die Forderung ?
Wie sieht Ihr Lösungsweg aus ? Was wollen Sie mit Bank/Anwalt erreichen ?

Gruss
Feuerwald


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ladylike

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Re: Selbstauskunft Rechtsanwalt freiwilig?
« Antwort #2 am: 25. Juli 2007, 13:17:20 »

Hallo Feuerwald,

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Schon mal gut zu hören das mich mein Gefühl nicht trügt.   Grundsätzlich stimme ich zu das dieser Anwalt sicherlich einen Teil der Daten braucht um einschätzen zu können ob ich die Gesamtsumme oder Raten überhaupt zahlen kann. 
In meinem Antwortschreiben, mache ich deutlich das ich Zahlungs-willig bin, und aber aus verschiedenen finanziellen GRünden die Gesamtsumme nur in kleinen Raten zahlen kann, sobald ich wieder mehr Geld zur Verfügung habe würde ich dann die Raten erhöhen, damit ich diese Sache endlich von Tisch kriege. 
Da er mir nur eine Gesamtsumme genannt hat möchte ich von ihm eine genaue Aufschlüsselung der Summe mit allen Posten, wer weiß was da alles mit drin steckt, was ich vielleicht gar nicht bezahlen muss.  Für die Forderung liegt kein Titel vor.   Die Forderung ist nun ja vielleicht zwei  oder 3 Jahre alt, habe mich lange mit der Bank gestritten da es mit aufgrund von arbeitslosigkeit nicht möglich war die hohen rückführungsraten zu bezahlen.  ( Was die Bank aber bei Einführung der Raten wusste das ich bald arbeitslos werde, da ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte)

Mein Lösungsweg, wie oben schon kurz angedeutet ist eine Ratenzahlung mit niedrigen Raten da es momentan nicht anders geht.  Ich schätze nicht das die Anwälte sich auf eine Stundung einlassen werden.

Viele Grüße
Ladylike
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