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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Selbstständig Ja oder Nein?  (Gelesen 4794 mal)

Sam16

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Selbstständig Ja oder Nein?
« am: 13. März 2011, 02:17:05 »

Hallo Leidesgenossen, :hi:

erstmal, ein Lob an das Forum  :thumbup:. Hat mir sehr geholfen. Besonderen dank auch an tomwr,
dank seinem Ratschlag bin hab ich jetzt die Regelinsolvenz beantragt und nicht PI (spart Zeit).

So nun zur meiner Frage:
- Gewerbe Anfang Februar abgemeldet
- Antrag auf RI gestellt Ende Februar
- Schuldenstand 48000 €
- ca. 6 Wochen ist Eröffnung
- beziehe zur Zeit ALG2
- bin Single
- viele Bewerbungen geschrieben, ohne Erfolg

Jetzt hab ich mit ehemaligen Geschäftspartnern gesprochen und könnte auf Provisionsbasis Aufträge bekommen, bzw. auch Ware auf Kommission verkaufen. Würde so im Monat Anfangs 2000-3000 Euro (später evtl. mehr) verdienen.

Wenn ich jetzt einen Job in meinem alten Beruf bekommen würde, dann hätte ich ein Netto-Einkommen von 1000-1200 Euro.

Ich überlege jetzt, ob ich ein neues Gewerbe anmelde (Evtl.noch Zuschuß vom Arbeitamt beantragen).
Geht dass überhaupt? Was muss ich beachten?
Wie verhält es sich mit dem pfändbaren Anteil, den ich abführen muss?
Soll ich noch warten bis Verfahrenseröffnung ist?
Bekomme ich in der Insolvenz Probleme oder scheitert sogar das Verfahren?
Was ist mit FA? Hab da auch noch was offen? Machen die Ärger?

Meine Kosten wären:
Miete Geschäftsraum: ca. 100 Euro
KV: 200 Euro
sonstige: 100-200 Euro
und Steuern.

Was ist eure Meinung Angestellter oder Selbstständig?

Dank im voraus! :cheesy:


Gruß
Sam
« Letzte Änderung: 13. März 2011, 02:25:10 von Sam16 »
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horst69

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Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #1 am: 14. März 2011, 11:43:04 »

Hallo !

Wenn du nur 2000-3000€ einnehmen würdest, dann such dir lieber was als Angestellter.
Du hast bei deinen Kosten vielleicht etwas vergessen!?

Was ist mit IHK, BG, PV, eventuell Steuerberater, Krankheit&Urlaub, KFZ, sind 100€ Raummiete warm??

Du kannst sich natürlich selbstständig machen, aber der IV muss es freigeben.
Er könnte deine Umsätze zur Masse ziehen ect.

Das ich echt, gerade in der jetzigen Verfahrenssituation, ein "heisses Eisen".
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tomwr

Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #2 am: 15. März 2011, 01:32:15 »

Was ist eure Meinung Angestellter oder Selbstständig?

Komische Frage. Wir sollen das für Dich entscheiden ? Ich würde mit einem anderen Ansatz rangehen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu finden, dass ähnliche Verdienstmöglichkeiten (2000-3000 EUR pro Monat) bietet ? Sofern man nicht wirklich die konkrete Auswahl hat (entweder oder) würde ich bei dem naheliegenden bleiben. Was wahrscheinlicher ist. Schließlich kann man sich einen Job nicht im Supermarkt kaufen.

Ich würde im Moment die Selbständigkeit vorbereiten, bis zur Eröffnung wenn dann nur das Gewerbe auf Sparflamme kochen, nach Eröffnung sofort den IV über die ABSICHT ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben informieren und um Freigabe der selbständigen Tätigkeit bitten.
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horst69

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Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #3 am: 15. März 2011, 10:35:35 »

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu finden, dass ähnliche Verdienstmöglichkeiten (2000-3000 EUR pro Monat) bietet ?


Wenn man von diesem Umsatz alles regulär bezahlt (inkl.Steuern), bleibt genauso wenig übrig wie bei einer Anstellung von 1000-1100€ netto.
Mit diesen Umsatzaussichten würde ich nicht wieder in die Selbstständigkeit gehen, zumal keinerlei Möglichkeiten bestehen, sich ein finanzielles Polster anzufuttern. Da liegt die Gefahr nahe, neue Verbindlichkeiten zu produzieren.
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Sam16

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Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #4 am: 15. März 2011, 11:59:37 »

Vielen Dank für eure Meinung!

Mit der Arbeit sieht es schlecht aus, zur Zeit! Eizigste Möglichkeit ist Zeitarbeit, dort bekommt man 900,- Euro netto :shock:. Ist nicht die Welt, zum überleben reicht es, aber 6 Jahre.....

Als Berater hab ich die Möglichkeit, wie gesagt 2000-3000 Euro garantiert jeden Monat einzunehmen, ich will wieder selbstständig werden, die Frage ist wieviel muss ich dem IV/TH später geben? Oder bester gesagt, was bleibt mir übrig, wenn ich abzüglich Kosten an Ende des Monats 1600 Euro übrig bleiben?


Mit freundlichen Grüssen
Sam
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horst69

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Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #5 am: 15. März 2011, 12:09:46 »

Hallo!

Da du Single bist, gehe ich davon aus, das du keine unterhaltspflichtigen Personen hast.

Du hast geschrieben, das du in deinem Job als Angestellter 1000-1200€ netto bekommen würdest.

Nehmen wir mal an, du bekämst 1200€.

Dann wären, wenn du angestellt wärst, 150,40€ pfändbar.

Also müsstest du, wenn bei der selbstständigen Tätigkeit 1600€ über bleiben auch von diesem Betrag 150,40€ abführen. Du musst die Gläubiger so stellen, als wenn du ein angestelltes Arbeitsverhältnis eingegangen wärst, natürlich muss die Tätigkeit deiner Qualifikation entsprechen.

Aber selbst wenn du 3000€ Umsatz im Monat machst, dürften nur sehr knapp 1600€ über bleiben und du solltest daran denken, das du ein finanzielles Polster brauchst. Auto geht kaputt oder Krankheitsausfall zum Beispiel.

Zum angestellten Arbeitsverhältnis bleibt noch zu sagen, das 900€ bei der Zeitarbeit zwar nicht viel sind, aber deine Pfändungsfreigrenze liegt eh bei 989€.
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tomwr

Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #6 am: 15. März 2011, 23:22:29 »

Als Berater hab ich die Möglichkeit, wie gesagt 2000-3000 Euro garantiert jeden Monat einzunehmen, ich will wieder selbstständig werden, die Frage ist wieviel muss ich dem IV/TH später geben? Oder bester gesagt, was bleibt mir übrig, wenn ich abzüglich Kosten an Ende des Monats 1600 Euro übrig bleiben?

Bei Berater fällt mir aber spontan Finanzberater oder Versicherungsberater ein. Hier sollte man berücksichtigen, dass die Einkünfte bzw. Verdienstmöglichkeiten von den entsprechenden Firmen extrem geschönt und in der Praxis kaum zu erreichen sind.

Also dass die Abführung auf 150,40 festgelegt wird, würde ich nicht so vereinfacht sagen.
Sam hat geschrieben, bei einem Job in seinem alten Beruf hätte er zwischen 1000 und 1200 netto verdient.
Die Frage ist aber nicht was er früher mal verdient hat sondern was er heute als Angestellter mit der aktuell freizugebenden Tätigkeit verdienen könnte. In diesem Fall als angestellter Berater.
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horst69

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Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #7 am: 16. März 2011, 09:23:26 »

Angestellte Berater gibt es nicht, oder kaum.

Es kommt nicht darauf an, welche Tätigkeit der IV freigibt.

Es kommt darauf an, welche Qualifikation er hat.

Hat er z.B. Tischler gelernt, hat die Beraterfunktion nichts mit dem fiktiven Einkommen zu tun!
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tomwr

Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #8 am: 16. März 2011, 16:34:28 »

Es kommt nicht darauf an, welche Tätigkeit der IV freigibt.

Es kommt darauf an, welche Qualifikation er hat.

Hat er z.B. Tischler gelernt, hat die Beraterfunktion nichts mit dem fiktiven Einkommen zu tun!

Also das ist definitiv falsch. Grundlage ist §35 Abs.2 InsO der hierzu auf §295 Abs.2 Bezug nimmt.

Zitat
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Nach gängiger Rechtsmeinung (siehe diverse Insolvenzkommentare) kommt es dabei auf die ausgeübte (und in dem Zusammenhang vom IV freigegebene) Tätigkeit an. Dabei ist nicht gründsätzlich jedwede selbständige Tätigkeit vom IV freizugeben sondern die konkret ausgeübte oder beabsichtigte Tätigkeit. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die in §295 Abs.2 als Obliegenheit ausgestaltete Abführung des Schuldners während der Dauer des Insolvenzverfahrens (also von Eröffnung bis Aufhebung) in eine Zahlungsverpflichtung wandelt. Das hängt mit den Besonderheiten der Masseverwaltung durch den IV zusammen.

Das angemessene Dienstverhältnis bezieht sich dabei auf die aufgrund der Freigabe ausgeübte Tätigkeit des Schuldners. Das hat nichts damit zu tun was er mal erlernt hat, was er als letzte Beschäftigung ausgeübt o.ä. Das ist im Grunde irrelevant. Einzig und allein sind zusätzliche Kriterien wie längere Berufsunterbrechung, Einstieg oder Wiedereinstieg, Ausübung ohne Qualifizierung (nicht gelernte Tätigkeit), Erschwernisse aufgrund persönlicher Verhältnisse wie Alter oder köperliche Einschränkungen zu berücksichtigen.

Es spielt definitiv keine Rolle ob er vorher Tischler war und was aktuell ein Tischler verdienen könnte/würde wenn er jetzt sagen wir mal als Autoverkäufer beruflich "unterwegs" ist.
« Letzte Änderung: 16. März 2011, 16:39:15 von tomwr »
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horst69

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Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #9 am: 16. März 2011, 19:13:49 »

Im §295 Abs.2 ist nicht die Rede davon, das angemessenes Dienstverhältnis heisst, das es nach der ausgeübten selbstständigkeit geht.

Vielmehr, bin ich der Meinung, geht es um ein angemessenes Dienstverhältnis gerechnet nach dem Ausbildungsstand und dem Wissensstand!

Es gibt keine Anhaltspunkte für diese Darstellung des §
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tomwr

Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #10 am: 17. März 2011, 15:25:08 »

Im §295 Abs.2 ist nicht die Rede davon, das angemessenes Dienstverhältnis heisst, das es nach der ausgeübten selbstständigkeit geht.

Vielmehr, bin ich der Meinung, geht es um ein angemessenes Dienstverhältnis gerechnet nach dem Ausbildungsstand und dem Wissensstand!

Es gibt keine Anhaltspunkte für diese Darstellung des §

Doch gibt es. Man darf halt nicht nur einen Paragraphen isoliert betrachten.
Ich darf dazu auf meine Zusammenstellung zum Thema Freigabe während des Insolvenzverfahrens verweisen:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Freigabe-der-selbstaendigen-Taetigkeit-35-InsO-fiktives-Einkommen-7384.html

Du kannst mir wirklich glauben, dass ich zu diesem Thema wochenlang recherchiert habe, alle Rechtsquellen die verfügbar waren habe ich soweit durchgearbeitet. Allein im eigenen Interesse weil ich eben selbständig tätig bin und mir die Tätigkeit habe freigeben lassen von meinem Insolvenzverwalter.

Angemessenes Dienstverhältnis bezieht sich auf den status quo und nicht was früher einmal war.
Das kann sich letzlich auch als Vorteil für den Schuldner erweisen. Und wenn eine Beschäftigung als Autoverkäufer auf selbständiger Basis erfolgt ist eine solche Tätigkeit natürlich genauso in einem Angestelltenverhältnis zumutbar. Warum auch nicht ? Also kommt letztlich als Abführungsbetrag in Frage, was er eben als angestellter Autoverkäufer verdienen könnte. Um beim obigen Beispiel zu bleiben.

Natürlich ist es schwer für einen Gläubiger nachzuweisen, dass er eine bestimmte Tätigkeite ausüben kann. Wenn er aber diese Tätigkeit auf selbständiger Basis ausübt, gilt im Zweifel auch die Anscheinsvermutung, dass er selbige Tätigkeit als Angestellter genauso ausüben könnte. Und demzufolge ist der daraus pfändbare Betrag dann abzuführen.

Und hier gilt eine Zweiteilung, für die Dauer des Insolvenzverfahrens hat der IV oder TH die Beträge einzufordern, notfalls einzuklagen. In der WVP ist es eine reine Obliegenheit, d.h. es obliegt dem Gläubiger nach eigenem Ermessen den Betrag zu bestimmen und abzuführen und geht im Zweifel das Risiko eines Versagungsantrag eines Gläubigers ein wenn der Betrag nach Ansicht des Insolvenzgerichts im Nachhinein zu niedrig war.
« Letzte Änderung: 17. März 2011, 15:28:38 von tomwr »
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horst69

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Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #11 am: 17. März 2011, 15:32:25 »

Da sagt mein Fachanwalt für Insolvenzrecht, der gleichzeitig auch als IV fungiert, was anderes!

Deshalb gehe ich nicht konform.

Es ist ja auch immer die Rede von einem "angemessenem Dienstverhältnis"

Aber den § so auszulegen, wie du es machst, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich lasse mich ja gern belehren, aber wo genau steht drin, das es nach der aktuellen Selbstständigkeit geht und nicht nach dem Ausbildungs.- und Wissensstand!?!
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tomwr

Re: Selbstständig Ja oder Nein?
« Antwort #12 am: 17. März 2011, 15:50:57 »

Lies doch einfach den anderen im obigen Beitrag von mir angegeben Thread. Den kannst Du unmöglich innerhalb von 7 Minuten auch nur quergelesen haben. Ich habe mal einen Probeaccount bei Lexis gehabt, da konnte ich die angegeben Quellen alle nachlesen. Ist aber auch ansatzweise (aber bei weitem nicht so ausführlich wie bei den Aufsätzen in der ZInsO) in den einschlägigen Insolvenzkommentaren zu §35 angeführt.
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