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Autor Thema: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?  (Gelesen 5175 mal)

Gonzales12

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Hallo an euch :-)

Erst mal Danke an das sehr gute Forum :-) Ich habe schon einige Nächte verbracht und
bis ganz ins Archiv zurückgegangen, um so viel wie möglich zu wissen und Dank der guten Beitrage habe Ich viel wissen mir aneignen können.

Trotz al dem Wissen möchte Ich mich so kurz wie möglich halten das es nicht so lange wird, eine Detail fragen hätte Ich da noch :-)

Kurze Vorgeschichte: Durch eigene Dummheit bin Ich in die Schuldenfalle gekommen und der Ausweg war nur für Sommer 2010 ins Ausland zu gehen und dort zu Arbeiten um wieder Geld zu verdienen was mir selber bleibt ohne Abzüge, in Deutschland habe Ich bis jetzt keine EV o.ä abgegeben und habe mich Ordnungsgemäß abgemeldet bin also in Deutschland nicht mehr gemeldet und alle Briefe gehen „Unbekannt Verzogen“ zurück

In der Schufa stehe u.a solche Sachen drinnen aber kein Haftbefehl:
Uneinbringliche titulierte Forderung, Forderungsverkauf und Anschriftenermittlungsauftrag von der Bank

Score kann z.Z auch nicht berechnet werden :)

Mich zieht es wieder nach Deutschland zurück da eben die Möglichkeiten über Arbeit bis hin zu den Lebenshaltungskosten hier um einiges günstiger sind als dort.

Da Ich dort Saison mäßig Arbeite und Essen und Wohnung inkl. sind bleiben mir 100% des Lohnes und bis jetzt habe Ich hier noch nichts von Deutschland aus bekommen wie Inkasso etc.
Wenn Ich zurück gehe habe Ich ein kleines Startpolster um hier neu Anzufangen, ok man kann sich darüber Streiten ob man das Geld was man hart Verdient doch lieber seine Schulden zahlt oder nicht, Ich bin da halt dann der Meinung das mir die die Lohn/Konto Pfändung eh schon was abgezogen wird und wenn Ich schon zurück komme möchte Ich schon so gut wie möglich ein Normales Leben führen ohne groß tam tam nur eben der GV oder wenn es soweit ist der TH.

Mit einer Miete von max. 450€ plus 30€ Internet/Telefon und 50€ Strom im Monat komme Ich gut hin und bleibt recht gut was zum leben über bei Pfändungsfrei von 1030.-€ (Kein Rauchen, Trinken, Auto auch keins dank guter ÖPNV)

Nun ist das Problem wenn Ich ja wieder hier bin und eine Wohnung haben will oder mir was anschaffen möchte im grunde schwer ist wegen Vermieter und Pfändungs gegenständen in der Wohnung etc... Nun habe Ich mir dann folgendes überlegt:


- Wohnung wird über die Eltern oder Großmutter angemietet um das Problem mit negativ Schufa zu umgehen, Kaution und Miete für die ersten 3 Monate kann Ich aus dem gesparten selber bezahlen d.h die der Vermieter wird nicht angeschrieben zwecks Kautions Zahlung an den TH, Strom läuft ja dann sowieso über den der im Mitvertrag steht also auch da kein Problem wegen Rückzahlung. Anmelden tue Ich mich dann auf jedenfall mit Hauptwohnsitz in der Wohnung

- Wenn ich dann so eine Wohnung habe ist diese ja logischerweise leer und vom dem gesparten Geld kann Ich mir eine komplette Wohnung einrichten, das Problem ist das Ich alle Einrichtungsgegenstände die einen gewissen Wert haben auf den Namen von den Eltern bzw. Großmutter laufen lassen muss um zu umgehen das der GV/TH mir Sie dann wegnimmt etc.

Jetzt genau zu der Frage:
Wenn der GV/TH in die Wohnung kommt geht er ja erst mal davon aus das alles was in der Wohnung ist mein Eigentum ist und Ich ihn dann nachweisen muss das dies eben nicht so ist.

Könnte der GV/TH die Eigentumsverhältnisse anfechten wenn er Sieht das die Wohnung auf einen anderen Namen läuft und Ich hier nicht gerade günstige Möbel und TV habe aber Sie auf einen anderen Namen läuft?

Könnte er sich nicht denken: „Wohnung erst neubezogen und in Deutschland erst wieder seit kurzen gemeldet und dann diese nicht gerade günstige Einrichtung die nicht mal auf seinen Namen läuft und sich der Schuldner es nur auf den Namen seiner Eltern bzw. Großmutter beim Kauf schreiben hat lassen um es vor der Pfändung zu schützen?“

Und dann er es so dreht und sagt da ist was faul und Ich ziehe die sachen doch alle ein trotz das es auf einen anderen Namen läuft und Bar bezahlt würde?

Hoffe Ich habe es freundlich genug geschrieben, und Ich möchte ja nichts schlechtes tun sondern wenn möglich wieder neu Anfangen und zwar zu den Schulden stehen und halt von dem Geld eine schöne Wohnung wo man dann nicht ganz unten ist sondern man weiter leben kann und auch mal eine Frau einladen kann ohne des es Peinlich ist wenn da nix ist...

Danke an die mühe beim Lesen und wenn es vielleicht wegen Rechtschreibfehler nicht immer schön zu lesen ist :-)
P.S.: Tipps und Tricks oder auch Hinweiße sind gerne Willkommen um auch andere Meinungen zu lesen um sich Gedanken zu machen :)
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Gonzales12

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2011, 00:33:34 »

Sorry wenn Ich jetzt nochmal schreibe :(

Ich habe ein wenig gegoogelt und die Wörter "Gewahrsam" und "Drittwiderspruchsklage"

Was ich gefunden habe ist schon bisschen älter so 2008 rum, ist es dann wirklich so das obwohl es nicht mein Eigentum
ist aber es in meiner Gewahrsam habe mir Gepfändet werden kann? und sich der Eigentümer nur es wieder mit einer Drittwiderspruchsklage holen kann?

Wie kann man sich dann dafür schützen? in dem man den Betrag nicht Bar bezahlt sondern auch noch vom Konto abbuchen lässt als Eigentümer oder sogar es von einen Notar beglaubigen lässt das die Rechnung bei z.b Saturn im wert von 999,95€ inkl. Abbuchung vom Käufers Bank Konto?

Klar kann Ich verstehen das dass ganze vielleicht von einigen nicht ganz als sauber angesehen wird, aber wenn man mal davon ausgehen würde Ich würde das Geld nicht den Eltern geben sondern Sie zahlen es von Ihren Geld und der GV/TH ja eh nie ganz nachprüfen kann wo das Geld da her ist wäre es ja ziemlich Aufwändig da seine sachen als Eigentümer zu schützen?

Ich weiß nicht ob Linkposten erlaubt ist wenn nicht bitte löschen:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article4663002.html

Daraus werde Ich nicht ganz schlau und ungerecht ist es auch wenn man trotz Eigentumnachweiß es weggenommen wird...
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Feuerwald

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 00:41:11 »

Sie machen sich viel zu viel Sorgen um Dinge, die eigentlich keiner Sorgen bedürfen:

Hausrat (und dazugehört heute sehr viel) ist unpfändbar. Weder GV n och TH wird sich daran vergehen.

Richten Sie Ihre Wohnung ein und gut ist es.




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UNverschuldet

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2011, 16:33:58 »

Dieses Thema interessiert mich auch brennend, ich wollte eigentlich einen ähnlichen Thread eroeffnen, aber dieser hier passt haargenau. Hat irgendjemand verlaessliche Erfahrungen mit dem GV in solchen Sachen?

Klar dass er nicht Bett oder Kuehlschrank pfaenden kann. Aber es geht um Notebooks, Computer und TV, ggf. auch Auto. Beim Auto waere es ja noch ein einfacher Fall, nur weil das vor der Tuer parkt, weiss der GV ja nicht dass man es benutzt, z.B. wenns auf jemand anderen angemeldet ist. Bei Geraeten in der eigenen Wohnung ist der Gewahrsam aber nunmal gegeben.

Ich wohne mit meiner Lebensgefaehrtin zusammen. Also sind "ihre" und "meine" Sachen nicht so einfach zu unterscheiden. Fuer die meissten Sachen hat sie eine Rechnung auf ihren eigenen Namen, aber genuegt das? Was braucht man in dem Fall um die Sachen gerichtlich wiederzuholen? Genuegt die Rechnung oder wollen die die genau Herkunft des Geldes belegt haben? (es geht hier nur um einige hundert Euro teure PCs und TVs,kein Ferrari oder so)

Wenn man die Sachen einmal wiedergeholt hat, laesst der GV sie beim naechsten Besuch dann gleich da oder gibt das ein ewiges Katz und Maus Spiel?
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McDuck

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2011, 18:27:32 »

Hat irgendjemand verlaessliche Erfahrungen mit dem GV in solchen Sachen?

Klar dass er nicht Bett oder Kuehlschrank pfaenden kann. Aber es geht um Notebooks, Computer und TV, ggf. auch Auto.

Ich hatte den GV vor ca. 2 Jahren hier. Bei mir waren auch nur der damals neue Computer (ca. 2000 Euro) und ein großer Plasmafernseher vom Wert. Dem GV haben beide Sachen nicht sonderlich interessiert und er hat nicht nachgefragt, wie teuer die waren. Hatte mir damals auch Sorgengemacht, dass der mir beides wegnimmt..beim Auto bin ich mir nicht sicher, weil kein Erfahrungswert.

hth

edit: muss aber auch noch sagen, dass der Wert beider Gegenstände in keinem Verhältnis zu der Forderung (um die 90000 Euro) stand. Weiss nicht, obs davon auch abhängt..
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2011, 18:43:56 von McDuck »
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UNverschuldet

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2011, 22:16:29 »

Danke McDuck, wenns in einigen Wochen/Monaten soweit ist berichte ich hier natuerlich. Ist leider das erste Mal bei mir.

Einem Computer sieht man ja auch nicht an ob ein i7 oder ein 286 drin steckt. Wenn der GV fragt ist das Ding natuerlich 10 Jahre alt.

Bei TV ists schon anders, da kann ers ja an der Marke sehen. Wuerde mich mal interessieren bei wem der GV schonmal was mitgenommen hat und was...
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McDuck

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #6 am: 24. Januar 2012, 17:44:44 »

Im Rahmen der jetzigen umfangreichen Vollstreckungsmassnahmen war jetzt kürzlich bei mir der Vollstreckungsbeamte vom Finanzamt zu Besuch.

Meine Nervosität legte sich erst, als er durch die Türe trat und einen recht freundlichen Eindruck machte. Auch ihm interessierte der Fernseher und Computer nicht und beim Auto, das ich mittlerweile habe (Wert ca 4-5000 würde ich sagen) hat er sich letztendlich auch dazu entschlossen, nicht zu pfänden. Könnte vielleicht sein, dass er wegen dem Auto nochmal vorbeikommen müsse, war seine Aussage dazu.

Hat jemand eigentlich Erfahrungswerte GV <-> TH? So aus dem gefühl heraus könnte ich mir vorstellen, dass ein TH doch viel eher pfändet, oder? Zumindest ist das im Moment ein Gedanke, der mich noch von der PI abhält (wegen Auto)..abgesehen vom Gedanken, dass ich vielleicht die Schulden in ein 'paar' Jahren mehr als die PI dauert, abbezahlen 'könnte', solange ich nicht arbeitslos werde. Aber geht noch hin und her in mir. Kennen bestimmt viele hier. Ist keine einfache Entscheidung, in die PI zu gehen.
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Der_Alte

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #7 am: 24. Januar 2012, 18:35:06 »

Nein, der Treuhänder ist eher noch zurückhaltender in solchen Dingen. Die Gerichtsvollzieher haben zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände eine gemeinsame Auktionsmöglichkeit, d.h. die Kosten der Verwertung sind gering und der Aufwand für den einzelnen Gerichtsvollzieher auch.
Über so etwas verfügt der Treuhändr nicht und kann es auch nicht nutzen. Er müsste die GEgenstände entweder auf dem freien Markt verkaufen oder über Auktionshäuser. Das bringt in der Regel einen deutlich größeren Aufwand bei kleineren Erlösen mit sich. Deshalb wird der Treuhänder eher nichts verwerten, was nur mit Aufwand an den Mann gebracht werden kann.
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McDuck

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #8 am: 25. Januar 2012, 16:52:53 »

@Alte: Danke für deine Einschätzung. Denke, das Thema (Pfändung durch TH) kann ich dann erst mal hinten anstellen oder abhaken. Ich müsste dann nur noch mal mehr zum Thema RSB recherchieren. Wäre noch mein letztes grösseres Bedenken. Was, wenn RSB nicht erteilt wird....
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Der_Alte

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #9 am: 25. Januar 2012, 17:05:12 »

Dann war das ganze Verfahren für die Katze (um nicht das Wort mit A zu nennen).

Aber das hat der Schuldner selbst in der Hand. Solange er den Gläubigern keinen Ansatz beitet einen Versagensantrag zu stellen, dem das Gericht nur zustimmen kann, wird die RSB erteilt. Dabei muss man immer in zwei Phasen denken. Im eröffneten Verfahren immer gut mit dem Treuhänder zusammenarbeiten, alle Fragen richtig beantworten und keine zufälligen und glücklichen Vermögenszuflüsse verheimlichen ist im ersten Teil schon eine hervorragende Ausgangsbasis.
In der WVP reduziert sich das auch die Obliegenheiten aus § 295 InsO, aber auch das ist leistbar.
Wer sich also entsprechend bemüht wird am Ende belohnt; ich kenne zwar keine Statistik, wie oft eine RSB versagt wird. Die Verfahren, die ich durch Lesen kenngelernt habe lagen immer in der Unwilligkeit der Schuldner, die Einschränkungen oder Auflagen zu akzeptieren.
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McDuck

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #10 am: 25. Januar 2012, 17:11:32 »

Ich bin mir fast sicher, dass es nicht an mir scheitern würde..ich habe aus meinen Fehlern gelernt und bin da sowas von zuverlässig geworden..meine Befürchtungen gehen eher in Richtung: Antrag vom FA wegen Versäumnis der Abgabe Steuererklärung. Ich meine zwar einen Urteil vom OLG blub gelesen zu haben, dass trotzdem RSB zu erteilen sei..aber das könnte auch für mich heissen, dass ich mich durchklagen müsste...aber wie ich schon schrieb, ich werde die nächstenTage da mal intensiver im Netzt recherchieren.
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Der_Alte

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #11 am: 25. Januar 2012, 17:27:10 »

Wieso sollte das ein Grund für einen RSB-Versagensantrag sein?
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McDuck

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #12 am: 25. Januar 2012, 17:58:09 »

Die Sache ist folgendes: Ich war selbständig, hätte meine Einkommenssteuererklärung (u.a.) abgeben müssen und bin da auch mehrfach angeschrieben und angemahnt worden. Ich hatte damals den Kopf in den Sand gesteckt und Briefe nicht mal mehr geöffnet. Irgendwann war dann die Schätzung da und wurde rechtskräftig. War alles 2004-2005 und es ging um Steuern und Erklärungen für 2003.

Wenn man da noch Vorsätzlichkeit rein interpretieren würde, könnte ja was in diese Richtung kommen. Kenne mich da zu wenig aus. Habe auf jeden Fall schon mal alles an Papieren von damals rausgekramt um belegen zu können, dass die Schätzung auf keinen Fall zu meinen Gunsten ausgefallen ist und die Nichtabgabe nicht dazu diente, Steuerlast zu senken. War ja kurz darauf auch Hartz IV Empfänger..müsste also klar sein, dass ich die letzten Jahre in meiner Selbstständigkeit gar nicht so viel verdient haben könnte.

viele grüsse
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Der_Alte

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #13 am: 25. Januar 2012, 21:45:49 »

Das ist steuertechnisch erledigt und spielt für die Insolvenz keine Rolle mehr. Die Steuerschulden melden Sie mit an. Eine Grund, die Restschuldbefreiung zu versagen liegt hier nicht vor.
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McDuck

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Re: Sind Anschaffungen die auf anderen Namen gekauft wurden Anfechtbar?
« Antwort #14 am: 27. Januar 2012, 17:49:48 »

ok. Danke für die Info. Bei weiteren Fragen mache ich einen neuen Thread in der passenden Gruppe auf. gehört ja alles eigentlich garnicht in diesenThread. Sorry @OP für die OffTopic-Postings.
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