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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: rainer1411 am 07. Juli 2012, 14:58:35

Titel: Sind diese Kontoführungsgebühren rechtens?
Beitrag von: rainer1411 am 07. Juli 2012, 14:58:35
Guten Tag,

mein Girokonto wird seit 01/2012 als P-Konto geführt. Bis dahin war die Kontoführung kostenlos, weil ich einen monatlichen Mindesteingang vorzuweisen hatte und immer noch habe.

Ohne mich zu informieren, wurde das Konto nach der Umwandlung nicht mehr kostenlos geführt, sondern es fallen monatlich 5,90€ Kontoführungsgebühren an und zwar unabhängig von der Höhe des monatlichen Zahlungseinganges.

Meines Erachtens ist das Verhalten der Bank nicht rechtens.

Wie beurteilt ihr das und was kann oder sollte ich unternehmen?

Danke schonmal.

Rainer
Titel: Re: Sind diese Kontoführungsgebühren rechtens?
Beitrag von: sashsash am 08. Juli 2012, 11:46:44
Wenn in den AGB´s oder in einer Gebührentabelle der Bank steht, das ein P-Konto xx € kostet, ist es rechtens.
Titel: Re: Sind diese Kontoführungsgebühren rechtens?
Beitrag von: Schuldenreiter am 10. Juli 2012, 05:53:00
P-Konten kosten Geld, da mehr an Verwaltung und Formalien anfällt.

5,90 Euro geht sogar noch.

Comdirect verlangt sogar 9,90 Euro wenn ich mich nicht irre.

Ich weiß es ist ärgerlich, wenn man solche Sachen zahlen muss obwohl man sowieso schon am Luft schnappen ist. Aber sich dagegen aufzuregen ist leider verschwendete Energie.

Schauen Sie einfach mal in dem Preis/Leistungsverzeichnis der Bank nach.
Titel: Re: Sind diese Kontoführungsgebühren rechtens?
Beitrag von: julius-c am 25. Januar 2013, 22:11:12
hab ein P-Konto bei der Kreissparkasse, kostet 5,00€ wie jedes andere Konto auch, incl. Kontokarte mit der ich auch bargeldlos zahlen kann ( Guthaben vorrausgesetzt ;.) ),
hier gibts ausserdem Freundlichkeit und Service wie bei jedem anderen Kunden

mfg
julius
Titel: Re: Sind diese Kontoführungsgebühren rechtens?
Beitrag von: paps am 26. Januar 2013, 10:24:11
Es gibt zwei BGH Entscheidungen und eine Aktion der Verbraucherzentralen bezüglich der "höheren Kosten" bei P-Konten.
Beide bestätigen, dass in Verbindung mit der Wandlung eine normalen Kontos und der Führung als P-Konto keine höheren Kosten enstehen dürfen.

Links zum BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=62471&pos=0&anz=1

http://lexetius.com/2012,5616

und zum Musterbrief:
http://www.vz-nrw.de/mediabig/217997A.pdf
Titel: Re: Sind diese Kontoführungsgebühren rechtens?
Beitrag von: Insokalle am 04. Dezember 2013, 19:33:52
Ich möchte ein älteres Thema noch mal vorholen und etwas aktualisieren. Wer es noch nicht gehört oder gelesen hat, vor etwa einem halben Jahr gab es eine kundenfreundliche BGH Entscheidung (XI ZR 260/12) zu einigen weiteren für Bankkunden unschönen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich der Umwandlung eines normalen Kontos in ein P-Konto. Ich versuche die vier Punkte aus der seitenlangen Entscheidung kurz zusammenzufassen.

1. Nochmal Klausel für Grundgebühren: Die Berechnung einer zusätzlichen Gebühr für ein Girokonto als P-Konto im Vergleich zu dem normalen Konto ist unzulässig.

2. Die Klausel in den AGB, dass die Kontoführung grundsätzlich auf Guthabenbasis erfolgt, ist unzulässig.
Das bedeutet, dass zunächst einmal ein bereits eingeräumter Dispokredit auch weiterhin in Anspruch genommen werden kann. Die Beendigung des Dispokredits bedarf einer Kündigung. Der Dispokredit endet nicht automatisch durch die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto.
Ob die Bank den Dispokredit nach anderen (zulässigen) Klauseln kündigen darf und dies auch macht, steht auf einem anderen Blatt.

3. Die Klausel in den AGB, wonach die Ausgabe einer ec Karte oder einer Kreditkarte sowie die Nutzung des Karten- und Dokumentenservices nicht möglich ist, ist unzulässig.
Die Möglichkeit der Nutzung solcher Karten ist ein weiterer Vertrag mit der Bank (sog. Zahlungsdiensterrahmenvertrag) neben dem Girovertrag. Die Beendigung dieses weiteren Vertrages bedarf der Kündigung. Er endet nicht automatisch mit der Umstellung des Kontos auf ein P-Konto.
Also darf ein Kunde auch weiterhin auf der Nutzung seiner Karten bestehen, wenn die Bank sich auf ihre AGB beruft.
Irgendwie offen scheint mir die Frage zu sein, ob die Bank den Abschluss des Zahlungsdiensterrahmenvertrages verweigern darf, wenn ein Kunde ein Konto neu eröffnet und dieses sofort als P-Konto führen lassen will. Vielleicht sollte man sicherheitshalber einige Zeit bis zur Umwandlung abwarten.

4. Den Punkt habe ich nicht ganz verstanden. Es geht wohl darum, dass die Bank Leistungen bei einem P-Konto nicht gesondert berechnen darf, wenn sie bei dem normalen Konto zum Leistungsumfang dazugehörten. Das war in dem Fall eine Herabstufung auf ein anderes Kontomodell.