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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Sinn über Auflistung der Gläubiger??  (Gelesen 4556 mal)

B-engel

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Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« am: 16. August 2012, 21:53:41 »

Guten Abend,
warum soll der Aufwand mit der Gläubigerliste aufgestellt werden, wenn doch mehr oder weniger der Gläubiger keine Chance hat, noch sein Geld zu erhalten?
Wird der Gläubiger vergessen und ein Beschluss über die Insolvenz besteht, sind die Schulden "weg", oder habe ich da was falsch verstanden?

Lg B-Engel
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tomwr

Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #1 am: 17. August 2012, 00:09:51 »

Guten Abend,
warum soll der Aufwand mit der Gläubigerliste aufgestellt werden, wenn doch mehr oder weniger der Gläubiger keine Chance hat, noch sein Geld zu erhalten?
Das kann man nicht so pauschal behaupten. Auch wenn es zahlreiche Null-Verfahren gibt, erhalten Gläubiger mitunter durchaus auch nennenswerte Quoten auf ihre Forderungen. Teilweise gelingt es auch Schuldnern Verfahren vorzeitig zu beenden, in dem die Schulden vor Ablauf der 6-Jahresfrist zu 100% beglichen werden.

Im Interesse einer gerechten Verteilung ist eine solche Aufstellung einfach zwingend notwendig.
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Claus123

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Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #2 am: 17. August 2012, 10:45:15 »

Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB

seltsame Fragestellung,es ist einfach so!
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Insokalle

Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #3 am: 17. August 2012, 12:06:49 »

Oder anders gesagt, es ist Ihre Mitwirkungspflicht.
Und in der Verbraucherinsolvenz kann Ihnen die RSB versagt werden, wenn die Formulare unvollständig sind. Wollen Sie das?
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B-engel

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Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #4 am: 18. August 2012, 10:22:53 »

schönen guten Morgen,
tut mir Leid, dass ich das nun sage, aber ich habe auf mehr Resonaz, auf meine Frage gehofft.

 Claus123
meine Frage finde ich gar nicht seltsam.

Beim durchlesen, im Thema Insolvenz (Verbraucher), habe ich das Gefühl und den Verdacht, das es einzig und allei nur um den Schuldner geht und dem Gläubiger der Finger gezeigt wird???

Insokalle
Mitwirkungspflicht?
gut, aber was ist wenn die Mitwirkungspflicht nicht ernst genommen wird?
Der Gläubiger keine Chance hatte zu reagieren, dann hat er Pech gehabt.
Denn wenn ich so lese
- wenn ein Gläubiger nicht aufgelistet ist/wurde, weil er vergessen wurde, dann passiert nicht viel und der
Gläubiger darf keine Forderungen mehr anmelden.
- ein Gläubiger soll seine Forderungen aufführen, für den Schuldenbereinigungsplan (seit 2008 wird diese Aufstellung immer wieder neu verlangt)und plötzlich, 2012, wird durch einen Zufall bekannt das die Insolvenz beschlossen ist, in 2011, obwohl sich der Gläubiger immer wieder beim Insolvenzgericht informiert hatte und immer nur ein -uns liegt kein Antrag vor- gesagt bekommt. Und jetzt wo die Insolvenz durch ist erfährt der Gläubiger das er Namentlich nicht existiert, klar er konnte sich ja nicht in die Tabelle anmelden.

Also muss ich mich doch fragen, wie gerecht und Sinnvoll eine solche Auflistung überhaupt ist.
Vorallem doch auch, weil es niemanden, in dem zu letzt beschriebenen, interessiert und alle nur die Schulter zucken.
Das die Gläubiger zum größten Teil ihr Geld eh nicht mehr bekommen ist eine Sache ist es doch dann egal ob ich alle aufliste oder manche vergesse, mit der Hoffnung das sie es nicht frühzeitig erfahren?

Sorry.
Aber ich möchte wirklich den Sinn verstehen

Vielen Dank.

LG B-Engel


 
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Lissi

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Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #5 am: 18. August 2012, 10:45:04 »

also nee... Wer kein Interesse daran hat, eine Insolvenz redlich, ehrlich und gewissenhaft zu durchlaufen, der hat diese Möglichkeit eine Neuanfangs irgendwie nicht verdient.

Oder auch: wenn sie sovsicher sind, dass Ihre Gläubiger eh kein Geld sehen werden, dann können Sie die doch erstrecht alle gewissenhaft aufführen.


"Beim durchlesen, im Thema Insolvenz (Verbraucher), habe ich das Gefühl und den Verdacht, das es einzig und allei nur um den Schuldner geht und dem Gläubiger der Finger gezeigt wird???" 

Es geht darum ,die Gläubiger so gut es geht zu befriedigen.
...Ein Leben auf dem Ponyhof sieht anders aus, stimmt schon.

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Nixmehrda

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Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #6 am: 18. August 2012, 19:28:58 »

Ich hatte zum ersten (und letzten) persönlichen Termin beim Insolvenzverwalter eine ausführliche und vollständige Aufstellung über alle Gläubiger und deren bei mir angemahnten Forderungen und die Kopien des dafür relevanten Schriftwechsels mit. Der Mitarbeiter des IV war freudig überrascht und bedankte sich.
Groß geändert hat sich danach nichts mehr.
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tomwr

Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #7 am: 19. August 2012, 22:39:33 »

Mitwirkungspflicht?
gut, aber was ist wenn die Mitwirkungspflicht nicht ernst genommen wird?
Der Gläubiger keine Chance hatte zu reagieren, dann hat er Pech gehabt.
Denn wenn ich so lese
- wenn ein Gläubiger nicht aufgelistet ist/wurde, weil er vergessen wurde, dann passiert nicht viel und der
Gläubiger darf keine Forderungen mehr anmelden.
- ein Gläubiger soll seine Forderungen aufführen, für den Schuldenbereinigungsplan (seit 2008 wird diese Aufstellung immer wieder neu verlangt)und plötzlich, 2012, wird durch einen Zufall bekannt das die Insolvenz beschlossen ist, in 2011, obwohl sich der Gläubiger immer wieder beim Insolvenzgericht informiert hatte und immer nur ein -uns liegt kein Antrag vor- gesagt bekommt. Und jetzt wo die Insolvenz durch ist erfährt der Gläubiger das er Namentlich nicht existiert, klar er konnte sich ja nicht in die Tabelle anmelden.

Das ist ein Trugschluss. Das (schuldhafte) Verschweigen eines Gläubigers ist ein Versagungsgrund für die RSB (§290 InsO, Mitwirkungspflichten). Das hat 2008 auch der BGH geurteilt. Wenn es also vor dem Schlusstermin bekannt wird, riskiert man die Versagung der RSB. Aber auch danach hat der vergessene Gläubiger gegen den Schuldner einen Schadenersatzanspruch in Höhe der resultierenden Quote aus der vergessenen Forderung.

Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann der vergessene Gläubiger seine Forderung nachträglich anmelden wenn er die Kosten eines gesonderten Prüfungstermins übernimmt (§177 InsO) und anschließend auch das Recht auf Stellung eines Versagungsantrags (im Schlusstermin) ausüben. Im Übrigen kann das Insolvenzgericht auch jederzeit die Verfahrenskostenstundung aufheben, wenn ein Versagungsgrund bekannt wird völlig unabhängig von einem konkreten Gläubigerantrag.

Auf der anderen Seite kostet es den Schuldner nichts, das Gläubigerverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen korrekt abzugeben. Warum sollte man also riskieren, das selbst angestrebte Verfahren auf diese Weise zu gefährden und 5 oder mehr Jahre zu vergeuden ?

Ich verstehe den Ansatz nicht, aber vielleicht hängt das mit dem Finger zusammen, der dem Gläubiger gezeigt werden soll (vermutlich vom Schuldner).
« Letzte Änderung: 19. August 2012, 22:41:47 von tomwr »
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Prinz Eisenherz

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Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #8 am: 20. August 2012, 07:41:51 »

Nun bin ich in meiner Inso auch Gläubiger meines Freundes.
Er ist rentner und bekommt nur eine ganz schmale Rente die in etwa in Höhe des kompleten Hartz VI satzes liegt.
Was ich damit sagen möchte, ich helfe ihm weil er krank ist und auch große Finanzprobleme hat.
Vieleicht läuft es darauf hinaus, dass er Inso anmeden muss.
Sein Langzeitgedächniss lässt sehr nach.
Dazu muss er Medikamente gegen Blutdruck, Colesterin, Diabetes 2. Hauterkrankung,Wirbelsäulenprobleme nehmen.
Da er kaum Geld hat bin ich derzeit bemüht,ihm bei der Lösung seiner Finanzprobleme zu helfen.
Ich bin nun soweit, dass ich zur Lösung einen Schuldenberater der Kirche eingeschaltet habe.
Nun gehe ich heute zum Amtsgericht um mittels Atest vom Arzt für ihm einen Betreuer zu bekommen.
Ja nun hat man mir gesagt, dass ich mal meine persönlichen Auslagen dafür Aufschreiben oder mittels Beleg anmelden soll.
Nun möchte ich als Freund aber nicht als Gläubiger angesehen werden, obwohl ich selber in der Inso lebe.
Es ist zwar etwas Geld was ich für ihm von mir für ihm dafür mitverbraucht habe. Aber da er mein Freund ist helfge ich gern.
Das habe ich auch dem Schuldenberater gesagt.
Ich als kleingläubiger bekäme im falle einer Inso von ihm, sowieso nichts zurück, möchte dies aber auch nicht.

Wer hat ähnliches schon erlebt und selbslos auch geholfen egal wofür und welcher Art war diese Hilfe.
War die Hilfe mit finanzielem Aufwand verbunden?
Würde mich freuen wenn Berichte folgen.
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paps

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Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #9 am: 20. August 2012, 09:22:06 »

Mal ganz abgesehen vom gesetzlichen Zwang alle Gläubiger auflisten zu müssen.

In viele Foren erlebe ich es immer wieder, dass gerade die Frage des "bewußten" Vergessens gestellt wird.
Dann kommt meist Folgendes zum Vorschein.
Entweder kann man den Gläubiger absolut nicht leiden und gönnt ihm nichts oder es handelt sich um gute Bekannte/Familienangehörige.

Insofern ist es im Sinne der Gleichbehandlung schon gerecht, alle GL aufführen zu müssen.
Zumal in den meisten IK-Verfahren die Anzahl überschaubar ist.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #10 am: 20. August 2012, 10:55:41 »

Außerdem müssen Freunde oder Angehörige, die Gläubiger sind, ja nicht zur Tabelle anmelden, das ist kein Zwang.
Wenn das Verfahren des Prinzen noch läuft, dann meldet doch aber sein IV die Forderung in dem anderen Verfahren an. Aber er könnte vielleicht sagen, er hätte seinem Kumpel die Unterstützung geschenkt.
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Prinz Eisenherz

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Re: Sinn über Auflistung der Gläubiger??
« Antwort #11 am: 20. August 2012, 16:28:45 »

Wie ich schon geschrieben habe, dass werde ich auch nicht machen.
Ich werde bei merinemFreund falls es auf eine Inso hinausläuft keine Forderungen stellen.
Im übrigen was ich nicht weiß macht mich nicht Heiß.
Hilfestellung kann man auf vielfältige Weise stellen.
Heute z.B. war ich für ihm auf dem Amtsgericht um einen Antrag zu holen für berufsmäßigen Betreuer.
Klar, das auch das mir dies  wieder etwas Geld für Fahrtkosten mit dem Bus (4.80 €uro )gekostet hat.
Denn ich habe noch keine Dauerkarte.
Auserdem habe ich noch etwas für ihm zu Essen und Trinken gekauft weil mein Freund mittlerweile nur noch sehr schwer gehen kann.
Über die paar €uro im Monat werde ich meinen TH bestimmt nicht in Kenntniss setzen.
Dann müsste ich ja auch, wenn ich meinen Kindern zu Kirmes einen Ausgebe auch Informieren.
Es handelt sich auch nicht um eine Dauerhilfe die ewig läuft und Unmengen an Geld verschlingt. :cool:
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