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Autor Thema: Sparbücher in der wohlverhaltensphase  (Gelesen 3420 mal)

Sveniboy

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Sparbücher in der wohlverhaltensphase
« am: 03. Juli 2011, 13:52:23 »

hey habe mal eine frage kann ich in der wohlverhaltensphase ein oder zwei sparbücher haben so das ich mir ein bisschen was ansparen kann für anschaffungen KFZ,Betriebskosten nachzahlungen etc wenn ja wie viel kann drauf ab wann wird auch so etwas gepfändet wäre über nützlche infos sehr dankbar :cheesy:
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Feuerwald

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Re: Sparbücher in der wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 03. Juli 2011, 13:56:51 »

kann ich in der wohlverhaltensphase ein

- in der sog. Wohlverhaltensphase, also nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens, kann wieder (uneingeschränkt) Vermögen gebildet werden. Die Frage ob ein neues und nennenswertes Vermögen einzusetzen ist, gibt es allenfalls, wenn die Verfahrenskosten noch gestundet sind.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Sveniboy

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Re: Sparbücher in der wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 03. Juli 2011, 14:02:14 »

glaube gestundet sind die was heisst das jetz nun im klartext
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Der_Alte

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Re: Sparbücher in der wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 03. Juli 2011, 14:43:11 »

Wenn nach der Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht ale Verfahrenskosten gezahlt sind, kann das Gericht verlangen, vor einer weiteren Stundung, das vorhandene Vermögen für die Zahlung der noch offenen Verfahrenskosten einzusetzen.
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Sveniboy

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Re: Sparbücher in der wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 03. Juli 2011, 16:36:57 »

achso also heisst das jetz sparen unter dem kopfkissen :juchu:
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Insoman

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Re: Sparbücher in der wohlverhaltensphase
« Antwort #5 am: 03. Juli 2011, 23:25:06 »

...das geht sowieso immer..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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