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Autor Thema: Sparkasse kündigt Konto  (Gelesen 8142 mal)

Halga123

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Sparkasse kündigt Konto
« am: 07. Juni 2011, 23:54:17 »


ich bin ganz neu in diesem Forum.
Nun zu meiner Frage: Ich habe ein Sparkassenkonto mit einem Dispokredit.
Nun lasse ich mein Gehalt auf das Konto von einem Bekannten buchen, da die Sparkasse mir angedroht hat, mein Konto zu kündigen, da ich es öfter mal mit 50 bis 100 Euro überzogen habe.
Wenn dann das Konto gekündigt ist, darf die Sparkasse eine Gehaltspfändung vornehemen??
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Angestellte80

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #1 am: 08. Juni 2011, 07:27:09 »

wenn dein Gehalt auf ein anderes Konto gebucht wird und du deine Schulden nicht tilgst, wird irgendwann die Kündigung kommen, ich denke das ist logisch. Allerdings kommt es mir etwas merkwürdig vor, dass die Bank androht das Konto zu kündigen, wenn du mit 50-100 Euro im Soll bist. Die Bank kann das ja ganz einfach sperren, dass du nicht ins Soll gehen kannst. Und im allgemeinen ist die Sparkasse sehr kulant. Also in meinen Augen muss da irgendwas anderes schon vorgefallen sein.

Pfänden können die nur dein Konto, wenn du kein anderes Konto hast, können die das nicht pfänden, allerdings werden die dann versuchen an deinen Arbeitgeber heran zu treten. Ich empfehle dir daher dringend mit der Sparkasse zu sprechen und eine lösung zu finden. Jede Sparkasse lässt mit sich reden, denn die wollen in der Regel auch Ihre Kunden behalten und helfen wo sie können. Das ist zumindest meine Erfahrung. Solange man offen und ehrlich mit denen ist, sind die auch hilfsbereit!!  :thumbup:
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Fallera

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #2 am: 08. Juni 2011, 07:35:23 »

Wie hoch ist den Ihr Dispokredit?

Wenn kein Gehaltseingang mehr auf das Konto geht und Sie den Dispo nicht ausgleichen, wird Die Sparkasse irgendwann das Konto kündigen und den Dispo sofort fällig stellen. An Ihren Arbeitgeber gehen die nicht ran, außer Sie haben eine Gehaltsabtretung unterschrieben, was ich eher nicht denke. Aber den Dispobetrag werden Sie einfordern.
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Halga123

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #3 am: 08. Juni 2011, 07:47:25 »

vielen Dank für die Antworten.
Ich habe versucht mich mit der Sparkasse gütlich zu einigen.
Es ist nichts weiter vorgefallen. Sie wollen das Konto kündigen, weil ich mit 50 bis 100 Euro im Minus bin.
Hatte bereits 2 Gespräche mit der Sparkasse.Die Überziehungen des Dispos entstehen durch Abbuchungen wie Miete u.s.w.
Ich bin natürlich bestrebt den Dispo abzuzazahlen nach der Kontokündigung und wenn sie mitbekommen, dass kein geld mehr eingeht werde ich einen Termin vereinbaren.
Das Geld geht jetzt auf ein anderes Konto aus Angst vor der Kündigung.
Denn das würde heißen: kein Cent zum Leben, keine Miaetzahlung und andere Energie u.s.w. Zahlungen.
Das wiederum heißt doch irgendwann...Obdachlosigkeit ich will gar nicht weiterschreiben....
Aber ich denke auch, dass sie nicht an mein Gehalt können, da ich keine Abtretungserklärung unterschrieben habe. das bleibt mir dann noch.
Nun geht es mir schon etwas besser.
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Angestellte80

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #4 am: 08. Juni 2011, 08:00:13 »

das ist schon sehr unüblich für die Sparkasse, dass bei 50-100 Euro die Kündigung droht. Sorry, aber das kann ich mir wirklich schwer vorstellen.

Wenn das konto gekündigt wird, kann unter umständen auch ein Schufa Eintrag folgen. Sicher bin ich mir aber nicht.

Ich empfehle wirklich hier ein offenes Gespräch und würde nochmal mit der Bank sprechen. Einfach das Gehalt nicht mehr auf das Konto zu überweisen ist ja auch nicht gerade ein Entgegenkommen der bank gegenüber. Selbst wenn sie dir kündigen sollten, hast du doch trotzdem Geld zum Leben, denn behalten dürfen die nur die 50-100 Euro, die du im Minus bist. Es sei denn du hast mehr Schulden, die Frage hast du ja nicht eindeutig beantwortet.
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Halga123

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #5 am: 08. Juni 2011, 13:08:06 »

So ist das nicht ganz richtig.
Ich habe einen Dispo auf dem Konto, der mit 100 Euro überzogen ist.
Wenn nun das Konto gekündigt ist, geht das ganze Geld mit samt Gehalt an die Sparkasse.
Das Konto iat halt gekündigt und es stimmt nicht, dass die Bank nur die 100 Euro Übrerziehung einbehält.
Da hast Du einen Denkfehler und ich hatte doch die Gespräche mit der Sparkasse.
Die Frage nach den Schulden habe ich doch beantwortet in meinem ersten Posting.
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Fallera

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #6 am: 08. Juni 2011, 13:32:06 »

Sie erzählen nur die ganze Zeit, dass Ihr Dispo um 100 EUR überzogen ist!

Wie hoch ist denn der DISPO?

Und ist das Konto schon gekündigt?
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Angestellte80

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #7 am: 08. Juni 2011, 13:40:55 »

danke Fallera, dass ist genau das was ich meine. Das Post hörte sich für mich immer an, als wenn das Konto um 100 Euro überzogen ist. Deswegen war ja die Frage wie hoch der Dispo ist nicht eindeutig beantwortet und noch immer nicht beantwortet.  :uneinsichtig:

Halga: Du musst schon Fakten liefern, sonst kann man hier auch nicht groß Hilfestellung geben.  :?
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Pinguin

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #8 am: 08. Juni 2011, 18:01:29 »

Wenn ein Dispo permanent ausgereizt ist und öfter mal über das Limit hinaus überzogen wird, kann die Sparkasse den Dispo kündigen........

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass gleich das ganze Konto gekündigt wird.
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Halga123

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #9 am: 08. Juni 2011, 18:27:57 »

mmhhh eigentlich dachte ich, dass ich es gut erklärt hätte.
Mein Dispo beträgt 1600 und mit 100 überzeuogen. Wenn dann Gehalt von 1600,00 auf das Konto kommt habe ich eine Kontastand von - 100 Eiro durch die Überziehung.
Wir nun nur der Dispo gekündigt wird, wird das Geld doch einbehalten und ich kann nicht mehr über den Dispo verfügen und mir bleibt nichts zum Leben und Miete.

ich hoffe, das ist verständlicher
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tomwr

Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #10 am: 08. Juni 2011, 19:56:39 »

zur Eingangsfrage

Wenn dann das Konto gekündigt ist, darf die Sparkasse eine Gehaltspfändung vornehemen??

Nein eine Gehaltspfändung können sie erst nach einem nicht widersprochenen Mahnbescheid vornehmen.
Meisten unterschreiben die Kunden der Banken aber eine Abtretungserklärung ihres Lohns für den Fall des Kreditausfalls.
Das ist rechtlich ein bischen anders aber entfaltet dennoch die gewünschte Wirkung.
Die Sparkasse kann sich in diesem Fall dann direkt an den Arbeitgeber wenden und dort den abgetretenen Lohn einfordern (sofern man über den Pfändungsfreigrenzen liegt).

Noch einfacher ist es aber im Falle eines Falles den nächsten Lohneingang zu verrechnen. Das können sie übrigens in voller Höhe (ohne Berücksichtigung von Pfändungsgrenzen), da es sich nicht um eine Pfändung sondern um eine Aufrechnung handelt.
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Pinguin

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Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #11 am: 09. Juni 2011, 04:44:17 »

@Helga123: ist nun das Konto oder der Dispo gekündigt?

Kannst Du Dich nicht mit der Sparkasse über eine schrittweise Rückführung des Dispo einigen?

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Insokalle

Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #12 am: 10. Juni 2011, 18:25:01 »

„Nein eine Gehaltspfändung können sie erst nach einem nicht widersprochenen Mahnbescheid vornehmen.“

Auch das ist falsch.
Ein Mahnbescheid ist kein Titel, mit dem ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung beantragen kann. Dazu bedarf es z.B. eines auf den MB folgenden Vollstreckungsbescheides. Damit muss man rechnen, wenn man sich mit dem Gläubiger nicht auf eine Lösung verständigt.

Ratenzahlung? Das wird schwierig, wenn schon der Dispo ständig bis zum Anschlag ausgereizt ist. Der Hebel muss meiner Meinung nach an anderer Stelle angesetzt werden. Um wieder auf einen grünen Zweig zu kommen, müssen entweder die Einnahmen deutlich erhöht oder die Ausgaben reduziert werden.


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tomwr

Re: Sparkasse kündigt Konto
« Antwort #13 am: 11. Juni 2011, 18:26:05 »

„Nein eine Gehaltspfändung können sie erst nach einem nicht widersprochenen Mahnbescheid vornehmen.“

Auch das ist falsch.
Ein Mahnbescheid ist kein Titel, mit dem ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung beantragen kann. Dazu bedarf es z.B. eines auf den MB folgenden Vollstreckungsbescheides. Damit muss man rechnen, wenn man sich mit dem Gläubiger nicht auf eine Lösung verständigt.

Ich wollte das nicht zu kompliziert darstellen für den Fragesteller. Natürlich ist ein Mahnbescheid kein Vollstreckungstitel aber der Vollstreckungsbescheid wird meistens gleich nach Rechtskraft des Mahnbescheids durch den Gläubiger erwirkt. Die Zeit der Einigung ist normalerweise mit Beantragung des Mahnbescheids vorbei. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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