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Autor Thema: Sparkasse schickt nach 8 Jahren Kontoauszug über vermeintlich gelöschtes Konto..  (Gelesen 3743 mal)

Resi Ratlos

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Hallo zusammen!

Um die Situation kurz zu erläutern - vor ca. 9 Jahren habe ich bei der Sparkasse (S-Broker) ein Depot incl. Verrechnungskonto eröffnet um damalas Mitarbeiteraktien aufzubewahren.

Vor ca. 8 Jahren wurde das auf diesem Konto vorhandene Guthaben auf das normale Girokonto transferiert und mit dem damaligen Sachbearbeiter vereinbart, dass Konto und Depot gelöscht werden.

Ich ging davon aus, dass dies auch geschehen ist.

Nachdem nun 8 Jahre vergangen sind, erhalte ich dieser Tage eine postalische "nette" Aufforderung, meinen Negativsaldo auf diesem Konto auszugleichen (ca. 170 Euro). Es kann sich hier nur um aufgelaufende Kontoführungsgebühren handeln.
Ich habe schon seit Jahren weder Pin noch Tan für dieses Konto geschweige denn irgendwelche Transaktionen auf diesem Konto gemacht.

Ich hab die angeschrieben und sie berufen sich darauf, daß ich ja jederzeit online in der Postbox meinen Kontostand hätte abfragen können. Ich hab jedoch weder Benutzernummer, noch Passwort noch sonstige Möglichkeit zuzugreifen.

Nun meine Frage.. ist das alles rechtens?
Muß ich das bezahlen? Vor allem nachdem sie sich nun nach der langen Zeit gemeldet haben, hätte ich das früher gewußt, hätte ich das Konto doch schon längst gekündigt und es wäre eine solch hohe Summe gar nicht zustande gekommen...  :dntknw:

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Liebe Grüße
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tomwr


Für die Gebühren und Zinsen auf dem Verrechnungskonto müsste eigentlich auch die 3 jährige Verjährungsfrist greifen, so dass Gebühren und Zinsen wenn dann nur für die letzten 3 vergangenen Jahre zu zahlen sind. Also ab 01.01.2008. Dürften dann etwa um die 50 EUR sein.
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Resi Ratlos

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Seltsam kommt mir vor, das Konto hat schon vor Eröffnung meines Insolvenzverfahrens existiert (im Jahr 2005). Und das Institut kommt pünktlich zum Ende meines Insolvenzverfahrens mit dieser Forderung..

Wie kann / soll ich mich denn jetzt verhalten? Auf meine Schreiben heisst es nur, ich hätte ja jederzeit Zugriff auf die Kontoauszüge im Internet gehabt. Aber ich hatte eine ganze Zeitlang gar kein Internet.

Und sie weigern sich übrigens beharrlich, mir die Kontoauszüge per Post zuzusenden.
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tomwr


Na ich würde da einfach gar nichts machen und ggf. einfach mal eine Klage abwarten.
Dann müssen sie alles substantiieren.
Und die Einwendungen im Rahmen der Klage erheben.

Warum wird die Frage eigentlich in einem Insolvenzforum gestellt ? Ist eine Insolvenz angedacht ?
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Resi Ratlos

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Hallo!

Berechtigte Frage.
Mein Insolvenzverfahren wurden im Februar 2005 eröffnet. Derzeit läuft das Verfahren zur Restschuldbefreiuung und ich will mich jetzt nicht falsch verhalten um dieses zu gefährden.
Ich hoffe, dann war ich hier richtig mit meiner Frage, wenn nicht dann tut es mir leid.

lg
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tomwr


Dann ist die Sache einfacher als gedacht.
Der Kontoführungsvertrag erlischt als Geschäftsbesorgungsvertrag nach §116 InsO mit Eröffnung der Insolvenz.
Die aufgelaufenen Kontoführungsgebühren und Zinsen bis dahin sind Insolvenzforderungen.

Vermutlich hat die Sparkasse von der Insolvenz gewußt wenn da auch das Girokonto war. In dem Fall braucht man nichts weiter zu unternehmen. Wenn die nichts angemeldet haben - selbst Schuld.

Fall die Sparkasse nichts von der Insolvenz wußte, dann einfach jetzt über das Insolvenzverfahren informieren. Und falls das Konto nicht angegeben war, einfach den IV/TH über das Konto informieren und auch den Hinweis, dass es sich offenbar nur um Kontoführungsgebühren handelt und Du damals einen Auftrag über die Löschung des Kontos erteilt hast.

Problematisch könnte es eventuell werden, wenn Du das Konto bei der Sparkasse weitergeführt hast und die ggf. aufrechnen wollen, also die aufgelaufenen Gebühren mit aktuellem Guthaben verrechnen wollen. Prinzipiell wäre der Gläubiger zur Aufrechnung berechtigt und nach §204 BGB wird die Verjährung durch Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren gehemmt. Und RSB ist ja noch nicht eingetreten.

Also ggf. IV/TH informieren und ggf. auch die Sparkasse. Passieren kann da für die RSB meines Erachtens nichts. Dafür ist so ein altes vergessenes Verrechnungskonto mit nur aufgelaufenen Gebühren nicht so relevant, dass es ein Versagen der RSB nach sich ziehen würde. Ist das Verfahren denn noch nicht in der WVP ?
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Resi Ratlos

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Hallo!

Erst einmal vielen Dank für diese tolle ausführliche Antwort!

Ich habe nun nach hartnäckigem Nachfragen auch einen ausführlichen Kontoauszug erhalten.

Das Konto wurde seinerzeit mit etwa 5 Euro Guthaben "liegengelassen", seit etwa Mitte 2004 (der vermeintliche Löschzeitpunkt) wurden dort keine Bewegungen mehr vorgenommen.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens war im Februar 2005 und ja, ich habe nach wie vor ein Konto bei der Stadtsparkasse (aufgrund der Insolvenz natürlich nur auf Guthabenbasis) - also ist die Insolvenz in diesem Rahmen hinlänglich bekannt. Fakt ist halt, dass ich zu diesem Zeitpunkt auch lange keinen Zugang zum Internet hatte, so dass ich auch nicht auf meine Postbox hätte zugreifen können. Hierzu sah ich allerdings auch nicht wirklich Veranlassung.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, da das Konto ja nun seit 2004 kontinuierlich weiter ins Minus rutschte, dass die Bank erst jetzt etwas von sich hören lässt wo die WVP beendet ist. Die Restschuldbefreiung ist quasi täglich im Briefkasten, mein Mann, der zeitgleich ein Verfahren eröffnen musste, hat seine bereits erhalten.

Bisher kam auch nur ein "netter" Brief ohne jegliche Androhung von rechtlichen Schritten, vielleicht (hoffentlich) wissen Sie ja dass sie eigentlich nix anzumelden haben und versuchen es nur mal...  :?

Liebe Grüße
Resi Ratlos
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Resi Ratlos

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P.S. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens befand sich auf diesem Konto ein Soll-Betrag in Höhe von 3,19

Die Sparkasse gehörte übrigens nicht zu den Insolvenzgläubigern, also da bestanden keinerlei Verpflichtungen im Hinblick auf die Insolvenz.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2011, 20:52:47 von Resi Ratlos »
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Der_Alte

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Warum soll die Sparkasse mit diesem Konto nicht zu den den Insolvenzgläubigern gehört haben? Es waren Forderungen vorhanden, die die Sparkasse hätte zur Tabelle anmelden können. Die Tatsache, dass die Sparkasse darauf verzichtet hat, bedeutet nicht, dass sie diese Forderung nachträglich gelten machen könnten.
Teilen Sie der Sparkasse die RSB mit, Kopie des Beschlusses beifügen und erklären, dass die Forderung nicht mehr vollstreckt werden kann.
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Resi Ratlos

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Vielen vielen Dank!

Ihr habt mir sehr geholfen! :respekt:

Ich werde das jetzt so der Sparkasse mitteilen und nachdem ich ja nun weiss, dass sie in jedem Fall über das Insolvenzverfahren in Kenntnis gesetzt wurden, bin ich beruhigt, das richtige getan zu haben. Ich war nämlich kurz davor, den Betrag zu zahlen... obwohl ich das Geld auch nich wirklich hätte entbehren können. Ich warte jetzt noch den Eingang der Restschuldbefreiung ab und werde dann entsprechende Zeilen an die Sparkasse schicken.

Herzlichen Dank!
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