Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: micha1975 am 18. Mai 2011, 11:44:14

Titel: Spesen!
Beitrag von: micha1975 am 18. Mai 2011, 11:44:14
Hallo! Weiß jemand wie es mit Spesen bzgl. Pfändung aussieht? Können/sind Spesen pfändbar? Werden diese also zum Nettolohn dazugerechnet? Danke für Eure Hilfe!!
Titel: Re: Spesen!
Beitrag von: Fallera am 18. Mai 2011, 12:30:28
Spesen sind nach §850a ZPO unpfändbar:

§ 850a
Unpfändbare Bezüge
3.Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;