Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: comppro am 25. April 2011, 16:29:46
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Hallo Leute.
Ich hätte da eine Frage, und zwar:
Sind Spesen pfändbar?
Vielen Dank im Voraus
MfG
comppro
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Unpfändbar nach § 850 a ZPO
§ 850a ZPO
Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
MfG
comppro
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darf ich denn mal kurz dazu fragen, wie es mit Steuerfreien Feiertagszuschlägen aussieht? Sind die pfändbar?
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darf ich denn mal kurz dazu fragen, wie es mit Steuerfreien Feiertagszuschlägen aussieht? Sind die pfändbar?
sind voll pfändbar! ausnahme: es handelt sich um überstunden.
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dank dir!! :thumbup: