Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: comppro am 25. April 2011, 16:29:46

Titel: Spesen
Beitrag von: comppro am 25. April 2011, 16:29:46
Hallo Leute.

Ich hätte da eine Frage, und zwar:

Sind Spesen pfändbar?

Vielen Dank im Voraus

MfG

comppro
Titel: Re: Spesen
Beitrag von: Fallera am 25. April 2011, 19:23:40
 Unpfändbar  nach § 850 a ZPO


§ 850a ZPO
Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Titel: Re: Spesen
Beitrag von: comppro am 26. April 2011, 07:32:02
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

MfG

comppro
Titel: Re: Spesen
Beitrag von: Angestellte80 am 26. April 2011, 13:15:55
darf ich denn mal kurz dazu fragen, wie es mit Steuerfreien Feiertagszuschlägen aussieht? Sind die pfändbar?
Titel: Re: Spesen
Beitrag von: Fallera am 26. April 2011, 13:45:00
darf ich denn mal kurz dazu fragen, wie es mit Steuerfreien Feiertagszuschlägen aussieht? Sind die pfändbar?

sind voll pfändbar! ausnahme: es handelt sich um überstunden.
Titel: Re: Spesen
Beitrag von: Angestellte80 am 26. April 2011, 14:22:46
dank dir!!  :thumbup: